Hallo!
Folgendes Szenario:
Person X wird wegen Verstoß gegen das BtmG zu einer Geldstrafe (30 Tagessätze 110 Euro) verurteilt. Außerdem wird der Führerschein eingezogen. Die zuständige Behörde wird angewiesen, Ihm keine Fahrerlaubnis vor 9 Monaten wieder zu erteilen.
Person X hat zum Zeitpunkt des Urteilsspruchs keine Fahrerelaubnis, sie wurde Ihm durch ein anderes Urteil, bei einem anderen Verfahren, bei einem anderen Gericht bereits entzogen.
Person X hat kurz nach der Verurteilung seinen Job verloren.
Nettoverdienst zum Zeitpunkt der Verurteilung: 990,-
Kann Person X drei Wochen nach Urrteilsverkündung und Verlust seines Jobs die Geldstrafe reduzieren?