30 wird zu 30 nur für LKW

Hallo, ist für den PKW-Fahrer eine uneingeschränkte 30 innerorts wirklich aufgehoben, wenn eine eingeschränkte 30 nur für LKW folgt? Ist sie auch am Ortsausgang automatisch aufgehoben? Mir ist so, als hätte mein Fahrlehrer mal gesagt, dass das Ortsausgangsschild keine Geschwindigkeitsbeschränkung außer Kraft setzt. Die reguläre 50 für innerorts ist keine Beschränkung in diesem Sinne. Die o.g. 30 sehr wohl.
Aber das ist laaange her…

Ciao, Mike

Hallo,

wenn nach „30 für alle“ das Schild „30 für LKW“ kommt, dann ist damit das alte Limit nicht aufgehoben. Aufgehoben wäre es, wenn zudem ein „50 mit Zusatzeichen PKW“ dort stünde.

Somit wäre dieses Schild überflüssig und unlogisch.

Das Ortsausgangsschild bestimmt jedoch ein neues Tempolimit. Ein innerhalb g.O. geltendes 30er Limit wird aufgehoben.