30 Zone, Schild verdeckt

Hallo Wissenden,

wie steht es um folgenden Fall.
Angenommen ein Fahrer fährt in eine 30 Zone hinein mit einer Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug) von 36 km/h. 
Bei der Einfahrt in die 30 Zone gibt es zwar ein Verkehrsschild, welches jedoch verdeckt und daher nicht erkennbar ist. Dies wird so auch von der Gemeinde bestätigt.

Zusätzlich zum Schild ist auf der Fahrbahn eine weiße Markierung „30“.
Wäre diese Markierung, ohne das sichtbare Straßenschild ebenfalls rechtlich bindend, für den Fall wenn man geblitzt worden wäre? Oder hätte man mit einem Widerspruch gute Chancen durchzukommen?
Gibt es irgendeinen Paragraph o.ä. den man hier heranführen kann?

danke schon mal für eure Antworten

Hallo!

Wegen 15 € ?  Bloß nicht zugeben man war zu schnell.

Und nun sucht man nach Ausreden ?  Bodenmarkierung ist ein Verkehrszeichen, es weist auf das gleichlautende Schild am Rand hin.

Zwar ist die alleinige Bodenmarkierung „30“ nicht zulässig.

Nur das trifft doch definitiv nicht zu. Es ist ein Schild am Rand vorhanden, es ist nur aus hier nicht genannten Gründen zur Zeit nicht sichtbar gewesen.

Und nun will man die Bodenmarkierung einfach ignorieren ?

http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__39.html 

MfG
duck313

Hallo,

es gibt durchaus Stellen, an denen ein früher mal gültiges Tempolimit aufgehoben wurde. Im Gegensatz zu Schildern lassen sich Fahrbahnmarkierungen nicht ganz so einfach ändern oder entfernen, weshalb sie schon manchmal noch lange weiter an Ort und Stelle verbleiben, ohne dass es dort noch ein gleichlautendes Limit gäbe…

MfG,
Marius

1 Like

Hi
die Bodenmarkierung interessiert niemanden, da nicht im Katalog der Verkehrszeichen aufgenommen.
Wenn man also Ortsfremd ist, dann kann man versuchen wg. Nichtsichtbarkeit des Schildes gegen die Verwarnung vorzugehen - ob es sich lohn, muss man selbst entscheiden.

Gruß
haWeThie

Hi!

Und nun will man die Bodenmarkierung einfach ignorieren ?

http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__39.html 

Hilf mir bitte mal auf die Sprünge!
Ich lese da nichts von Geschwindigkeitsbegrenzungen, die auf Straßen gemalt sind.

VG
Guido

die Bodenmarkierung interessiert niemanden, da nicht im
Katalog der Verkehrszeichen aufgenommen.
Wenn man also Ortsfremd ist, dann kann man versuchen wg.
Nichtsichtbarkeit des Schildes gegen die Verwarnung vorzugehen

  • ob es sich lohn, muss man selbst entscheiden.

Zumal ja auch die Frage ist, ob das Schild komplett verdeckt gewesen ist. Meist ist es nur leicht verdeckt und somit bei genauem Hinschauen erkennbar. Und auch wenn die Fahrbahnaufschrift an sich keine Bedeutung hat, könnte man argumentieren, dass sie wenigstens dazu führen sollte, dass ein Autofahrer genau hinschaut.

Absatz (5) am Ende „… Schriftzeichen und Bildzeichen…“

die große „30“ auf Fahrbahn ist wohl allemal ein „Schriftzeichen“, oder nicht ?

Und man darf sich auch Absatz (1a) anschauen. Innerorts muss man mit "Tempo 30-Zionen) rechnen. Und wenn da sogar eine Bodenmarkierung steht, muss es auch dem letzten Dummie auffallen.

MfG
duck313

3 Like

Absatz (5) am Ende „… Schriftzeichen und Bildzeichen…“

Danke!
Ich habe das „Schriftzeichen und die Wiedergabe von Verkehrszeichen auf der Fahrbahn dienen dem Hinweis auf ein angebrachtes Verkehrszeichen.“ tatsächlich nicht wahrgenommen - wurde wohl von den vielen Bildchen zu sehr abgelenkt. :smile:

Es war tatsächlich eine echte Frage vor dem Hintergrund der echten Antwort.

VG
Guido

Hallo Duck,
Ausreden gefäält mir.
Das gleiche Problem ist im Winter mit verschneiten Schildern.
Im Zweifel aussteigen und das Schild säubern.

Viele Grüße,
werner

mit 30er-Zone rechnen
Hi,
diese Argumentation braucht es gar nicht unbedingt.
Die Rechtsprechung sagt eindeutig, dass man innerorts immer mit einer 30er Zone rechnen muss - von daher ist schon eine gesteigerte Aufmerksamkeit erforderlich (insbesondere, wenn es sich dem Anschein nach um eine Wohnbebauung handelt)

Gruß
HaweThie

Fall eingestellt :smile:
Danke sehr.