30er Zone auch nach längerem Parken

30er Zone sagt ja eigentlich schon alles. Das Tempolimit gilt im gesamten Bereich; also auch wenn man mal geparkt hat und weiter fährt. Jetzt aber mal ne blöde Frage: Wie lange muss sich A das merken? Wenn A mal nur kurz parkt bzw. die Stadt kennt weiß er ja, das er in einer 30er Zone geparkt hat. Wenn A fremd in einer Stadt ist und womöglich noch übernachtet denkt er am nächste Tag nicht unbedingt mehr daran, dass er in einer 30er Zone geparkt hat.

Gibt’s da eine Gesetzeslücke oder hat A dann einfach Pech gehabt wenn er geblitzt wird?

Danke, Alex

Ähm, sorry, aber die 30er Zone gilt nur dann zeitlich begrenzt, wenn die Zeit(spanne) unter dem Verkehrsschild angegeben ist. Ansonsten wird davon ausgegangen, dass die Fahrzeugführer schon erwachsen sind und sich dementsprechend auf den Straßen benehmen (ok, das ist oft Wunschdenken, ich weiß).

Zu deiner Erleichterung kann ich dir aber mitteilen, dass auch Fremde in der Stadt nicht benachteiligt werden. Die 30er Zone gilt nämlich in allen Städten und Gemeinden als 30er-Zone, 30er-Zone und nur als 30er-Zone.

Die Lücke ist auch nicht im Gesetz, sondern - in dem von dir geschilderten Fall - im Erinnerungsvermögen des Fahrers zu suchen, was bedeuten würde, dass er nicht mehr zum Führen eines Fahrzeugs taugt.

Schönste Grüße
Ann da Cáva

hi,

naja, es ist nicht verboten sowas aufzuschreiben. Man muss sich das Verkehrszeichen also nur solang merken, bis man geparkt hat.
Aber nicht weiter sagen, sonst wird das vielleicht geändert.

grüße
lipi

In dem Fall sind alle Verkehrszeichen aufgehoben. Du darfst dann auch eine Einbahnstraße in Gegenrichtung befahren.
Grundsätzlich sind alle Verkehrszeichen ungültig, die Du nicht gesehen oder aber vergessen hast.

hi,

was ist mit jenen, die man nicht sehen wollte?

grüße
lipi

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Da musst Du rechtzeitig die Augen zumachen.

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hi,

klasse!
Am besten lass ich sie dann auch zu, damit man’s mit dem Blitzerfoto gleich beweisen kann.

danke für die Hilfe
lipi

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Ich glaube, die Rechtssprechung ist inzwischen sogar soweit, dass der Autofahrer im Zweifel davon ausgehen muss, dass er sich innerorts in einer solchen Zone befindet, wenn nicht sehr starke Verdachtsmomente hinzukommen (z.B. jetzt mal 2spurige Hochstraße ohne Fussgänger und Kreuzungen), dass es anders sein könnte. Also wurscht, wenn man es vergißt. Nachher vergißt man auch aufgrund starken Alkoholgenusses, dass man in diesem Zustand gar nicht Auto fahren soll.

nicht ohne Grund steht, statt einer Gesetzeslücke, in der StVO, dass innerorts immer mit Tempo 30 zu rechnen ist…

Nein.
In §39 Abs.1a der StVO steht:

„Innerhalb geschlossener Ortschaften ist abseits der Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) mit der Anordnung von Tempo 30-Zonen (Zeichen 274.1) zu rechnen.“

Erfolgreich gegen nicht wiederholt aufgestellte Tempolimits vorgehen ist da kaum möglich.

Hätte ja sein können, …

Aber auf jeden Fall hab ich für ein bisschen gute Laune gesorgt und die Stimmung scheint im Forum j auch zu passen.

Vielen Dank, Alex

Der Fremde faehrt in fremder Stadt mit Navi. So ne Gurke, die bei ueberhoehter Geschwindigkeit nicht warnt, hast Du immer noch? Laesst ssich fuerm guten Hunni aendern. Aber zahl erstmal Strafe, man lernt nie aus.