33 km/h zu schnell in Probezeit

Ein 18-jähriger, männlicher Autofahrer, der noch in der Probezeit ist, fährt auf der Autobahn 33 km/h zu schnell. Er trägt eine große verspiegelte Sonnenbrille. Das Fahrzeug ist auf die Mutter zugelassen. Ein paar Wochen später kommt Post vom Ordnungsamt der zuständigen Stadt. Ein Bild ist beigefügt. Hinten drauf soll man den Namen und Anschrift des Fahrers draufschreiben. Wenn jetzt die Mutter einfach ihre Daten angibt, um ihrem Sohn das Aufbauseminar zu er sparen, wie hoch ist die wahrscheinlichkeit, dass jemand vom Ordnungsamt Bilder vergleicht und evtl feststellt, dass der Fahrer des Fahrzeugs männlcih ist? Oder sind die zufrieden, wenn es bezahlt wird? Und wenn es auffliegt, mit welcher Strafe muss die Mutter wegen der Falschaussage rechnen?

LG, Schoggel!

Wenn jetzt die Mutter einfach ihre Daten
angibt, um ihrem Sohn das Aufbauseminar zu er sparen, wie hoch
ist die wahrscheinlichkeit, dass jemand vom Ordnungsamt Bilder
vergleicht und evtl feststellt, dass der Fahrer des Fahrzeugs
männlcih ist?

Sehr hoch.
Zur Verantwortung gezogen werden kann nur der tatsächliche Fahrer. Während bei Verwarnungsgeldern bis 35€ selten genau hingesehen wird ist das bei Bußgeldern ab 40€ die ja auch mit Punkten verbunden sind schon etwas Anderes. Man muss als davon ausgehen das hier, wo sogar 3 Punkte zu vergeben sind, das Blitzerfoto mit denen beim Einwohnermeldeamt hinterlegten abgeglichen werden oder auch Hausbesuche u.ä. gemacht und die Nachbarschaft oder Arbeitskollegen befragt werden.

Und wenn es auffliegt, mit welcher Strafe muss die Mutter
wegen der Falschaussage rechnen?

Keine Strafe für die Mutter da Selbstbeschuldigung nicht strafbar ist.

Wenn hier ein Zeugenfragebogen und kein Anhörungsbogen verschickt wurde dann geht die Bußgeldbehörde bereits davon aus die Halterin nicht der Fahrer gewesen ist.

Der Tag fängt ja gut an,

was hat deine Mutter mit deiner unfähigkeit im Straßenverkehr zu tun ???

Wenn du einen Arsch in der Hose hättest,würdest du dich zu deinem Fehler stellen,und nicht deine Mami als Täter hinstellen.

Tschüss du Feigling

MückeHH

Ein 18-jähriger, männlicher Autofahrer, der noch in der
Probezeit ist, fährt auf der Autobahn 33 km/h zu schnell.

Aha, das übliche.
Alle 18-jährigen männlichen Autofahrer mit frischem Führerschein überschätzen ihre Fahrkünste.

Wenn jetzt die Mutter einfach ihre Daten
angibt, um ihrem Sohn das Aufbauseminar zu er sparen,

Wozu das denn?
Mutter soll froh sein, daß ihrem offensichtlich noch unreifen Sohnemann beim Aufbauseminar die Regeln erneut verklickert werden, da er in der Fahrschule nix kapiert hat.

Gruß

Hallo,

Ein 18-jähriger, männlicher Autofahrer, der noch in der Probezeit ist, fährt auf der Autobahn 33 km/h zu schnell. Er trägt eine große verspiegelte Sonnenbrille. Das Fahrzeug ist auf die Mutter zugelassen. Ein paar Wochen später kommt Post vom Ordnungsamt der zuständigen Stadt. Ein Bild ist beigefügt.
Hinten drauf soll man den Namen und Anschrift des Fahrers draufschreiben. Wenn jetzt die Mutter einfach ihre Daten angibt, um ihrem Sohn das Aufbauseminar zu er sparen, wie hoch ist die wahrscheinlichkeit, dass jemand vom Ordnungsamt Bilder vergleicht und evtl feststellt, dass der Fahrer des Fahrzeugs männlcih ist? Oder sind die zufrieden, wenn es bezahlt wird?

Nichts genaues weiß man nicht. Kann so sein oder so, mit Tendenz dahin, dass mit der „Schuldanerkenntnis“ und Bezahlung eher niemand mehr hinschaut.

Und wenn es auffliegt, mit welcher Strafe muss die Mutter wegen der Falschaussage rechnen?

Die Selbstbezichtigung ist straffrei.
Sie muss allerdings damit rechnen, dass ihr über alles geliebter Sohnemann beim nächsten mal einen Unfall verursacht.
Im besten der schlimmsten Fälle ist dann nur der Sohnemann tot und die Karre Schrott. Im dümmsten Fall hat er noch Verwandte an Bord oder kachelt ein Kind aus der Nachbarschaft um (Nicht vollkommen an den Haaren herbeigezogen. Ist es letzte Woche hier passiert). Und möglicherweise muss sie dann damit rechnen sich ewig Vorwürfe zu machen (oder auch solchen aus der Nachbarschaft/Verwandschaft ausgesetzt zu sein), nicht das Mögliche unternommen zu haben, dies zu verhindern.

Grüße

Moin!

Den moralinsauren Unsinn weiter unten klammern wir mal aus und gehen davon aus, dass das Tempolimit, innerhalb wessen die Kontrolle stattfand, zu den 99% völlig überflüssigen Tempolimits auf deutschen Autobahnen gehört und somit weder eine Gefährdung noch eine moralisch fragwürdige Untat vorgelegen hat.

Den jungen Mann gleich als potentiellen Mörder abzustelmpen passt zwar ins Bild des mißmutigen, moralinsauren Deutschen, ist aber ziemlicher Blödsinn.

Ein 18-jähriger, männlicher Autofahrer, der noch in der
Probezeit ist, fährt auf der Autobahn 33 km/h zu schnell. Er
trägt eine große verspiegelte Sonnenbrille.

Das bringt nichts. Wenn ein Identifizierungsprozess angestossen wird, hilft manchmal noch nicht einmal eine geschlossene Skimütze…

Das Fahrzeug ist
auf die Mutter zugelassen. Ein paar Wochen später kommt Post
vom Ordnungsamt der zuständigen Stadt. Ein Bild ist beigefügt.
Hinten drauf soll man den Namen und Anschrift des Fahrers
draufschreiben. Wenn jetzt die Mutter einfach ihre Daten
angibt, um ihrem Sohn das Aufbauseminar zu er sparen, wie hoch
ist die wahrscheinlichkeit, dass jemand vom Ordnungsamt Bilder
vergleicht und evtl feststellt, dass der Fahrer des Fahrzeugs
männlcih ist?

Den Erfahrungen aus meinem Bekanntenkreis folgend, ist die Wahrscheinlichkeit ausgesprochen gering.

Oder sind die zufrieden, wenn es bezahlt wird?

Davon kan man wohl fast ausgehen.

Und wenn es auffliegt, mit welcher Strafe muss die Mutter
wegen der Falschaussage rechnen?

Das weiß ein Anwalt. Allerdings könnte sie konstatieren, dass sie auf dem Bild nichts erkannt hat und davon ausging, dass sie es schon gewesen sein müsste, da ihr Sohn sonst immer und grundsätzlich ausgesprochen aufmerksam und korrekt fährt und es sich somit um ein Augenblicksversagen eines ansonsen höchst braven jungen Fahrers halten müsse…

Gruß,
M.

Oh Mann…
Hallo!

Bei dem QWust an Antworten finde ich es nur fair, Dir einen kleinen Hinweis zu geben: Die von „Crack1000“ ist die einzig brauchbare. Da steht eigentlich alles drin.

Wir sind hier nun mal in dem Brett, in dem Rechtrfragen diskutiert werden und keine Erziehungsfragen. Dass junge Fahrer sämtlich Rüpel bzw. dass Geschwindigkeitsbeschränkungen UNsinn sind, das sind interessante Meinungen, mehr nicht.

wie hoch
ist die wahrscheinlichkeit, dass jemand vom Ordnungsamt Bilder
vergleicht und evtl feststellt, dass der Fahrer des Fahrzeugs
männlcih ist?

Den Erfahrungen aus meinem Bekanntenkreis folgend, ist die
Wahrscheinlichkeit ausgesprochen gering.

Die Frau ist doch als Zeugin und nciht als Betroffene angeschrieben worden. Da liegt die Wahrscheinlichkeit exakt bei 100%.

1 Like

Die Frau ist doch als Zeugin und nciht als Betroffene
angeschrieben worden. Da liegt die Wahrscheinlichkeit exakt
bei 100%.

Das geht aber aus der Frage nicht genau hervor, es kann auch ein Anhörungsbogen sein.

Gruß Crack

Hallo!

wie hoch ist die wahrscheinlichkeit, dass jemand vom Ordnungsamt :Bilder vergleicht…

Vor Jahren tauchten in meinem Betrieb 2 Polizisten auf - ich bekam davon zunächst gar nichts mit - und fragten Mitarbeiter, ob jemand die auf dem herumgezeigten Foto abgebildete Person identifizieren könne. Was für eine Gaudi aber auch. Das Foto zeigte deutlich den Chef der inzwischen zivilisiert unterwegs ist und mangelhafte Terminplanung nicht mehr mit dem Gasfuß zu kompensieren versucht

Soll heißen: Wenn bereits jemand mit der Ermittlung eines Fahrers befaßt ist, geht es nicht mehr nur um den Geldeingang irgendeiner Buße. Dann will die Behörde wirklich wissen, wer am Steuer saß und man muß mit im Umfeld des in Frage kommenden Fahrers ermittelnden Polizisten rechnen. Abseits aller Rechtsfragen muß man damit rechnen, daß es auch in Behörden gelegentlich menschelt. Wenn sich jemand auf den Arm genommen fühlt, stachelt man den Ehrgeiz an, dem Sünder zu zeigen, wo der Bartel den Most holt.

Und wenn es auffliegt, mit welcher Strafe muss die Mutter
wegen der Falschaussage rechnen?

Das weiß ich nicht. Ich halte es aber im Interesse möglichst milder Sanktionen für nicht empfehlenswert, sich nach einem Fehler uneinsichtig zu zeigen und obendrauf auch noch andere Personen der Gefahr einer Bestrafung auszusetzen.

Gruß
Wolfgang

Wenn hier ein Zeugenfragebogen und kein Anhörungsbogen
verschickt wurde dann geht die Bußgeldbehörde bereits davon
aus die Halterin nicht der Fahrer gewesen ist.

sehe ich auch so. wenn ich mal ein Foto geschossen habe (wagen auf meine mutter zugelassen), stand eigentlich immer im anschreiben eine Formulierung wie „da sie offenkundig nicht der Fahrer sind…“

was hat deine Mutter mit deiner unfähigkeit im Straßenverkehr zu tun ???

Wenn du einen Arsch in der Hose hättest,würdest du dich zu deinem Fehler stellen,und nicht deine Mami als Täter hinstellen.

Tschüss du Feigling

Ich könnte schwören, dass die Mutter die Frage gestellt hat.

MfG

1 Like

Hallo!

Dass junge
Fahrer sämtlich Rüpel bzw. dass Geschwindigkeitsbeschränkungen
UNsinn sind, das sind interessante Meinungen, mehr nicht.

Es sind meistens Meinungen, die auf gewisse geistige Beschränkung hindeuten, sagen wir wie es ist…

Gruß
Tom

2 Like

Einfach sämtliche Aussagen verweigern, bzw. man kann sich leider einfach nicht errinnern. Eventuell noch einen Bart wachsen lassen, falls es zu Schnüffeleien kommen sollte! Funktioniert, weil wurde schon getestet!

Viel Erfolg!

Gruß Herr_Schulz

Keine Strafe für die Mutter da Selbstbeschuldigung nicht
strafbar ist.

Das stimmt aber auch nur bei Ordnungswidrigkeiten.
§ 145d Abs. 2 StGB.

Die Selbstbezichtigung ist straffrei.

Nur bei OWis. § 145d Abs. 2 StGB.

Keine Strafe für die Mutter da Selbstbeschuldigung nicht
strafbar ist.

Das stimmt aber auch nur bei Ordnungswidrigkeiten.
§ 145d Abs. 2 StGB.

Eine Geschwindigkeitsübertretung ist eine Ordnungswidrigkeit.

Gruß Crack

Keine Strafe für die Mutter da Selbstbeschuldigung nicht
strafbar ist.

Das stimmt aber auch nur bei Ordnungswidrigkeiten.
§ 145d Abs. 2 StGB.

Eine Geschwindigkeitsübertretung ist eine Ordnungswidrigkeit.

Im allgemeinen schon, nämlich wenn hierdurch keine Gefährdung hervorgerufen wurde.

Ich wollte hier lediglich klargestellt haben, dass die apodiktische Aussage „Selbstbeschuldigung nicht strafbar“ auch für Mütter nur in speziellen Fällen, nämlich bei Ordnungswidrigkeiten, zutrifft.

Eine Geschwindigkeitsübertretung ist eine Ordnungswidrigkeit.

Im allgemeinen schon, nämlich wenn hierdurch keine Gefährdung
hervorgerufen wurde.

Solange kein Straftatbestand erfüllt wird ist auch eine Geschwindigkeitsübertretung mit Gefährdung Anderer nur eine OWi.

Gruß Crack

Hallo,

Die Selbstbezichtigung ist straffrei.

Nur bei OWis. § 145d Abs. 2 StGB.

Wir reden über 33km/h zu schnell auf der Autobahn? In Deutschland? Wo siehst Du in der Fallbeschreibung eine Straftat?
Ansonsten müssen wir vielleicht noch im Brett Deutsche Sprache den Unterschied zwischen bestimmten und unbestimmten Artikel diskutieren.

Grüße

1 Like