Hallo liebe Leute,
ich bereite gerade einen Vortrag zu Sonder- und Wegerechten vor. Dabei stehe ich ein wenig auf dem Schlauch:
Was sind die möglichen verkehrsrechtlichen Folgen bei einem Verstoß gegen §35 VIII STVO?
Mir ist bewusst, dass ein Verkehrsteilnehmer Sonderrechte nur dann nutzen darf, wenn alle Vorraussetzungen des §35 I STVO erfüllt sind (Angehöriger einer der genannten Organisationen, hoheitliche Aufgabe, Gebot der Dringlichkeit). Hierdurch sind dann erstmal alle Vorschriften der STVO für die Person aufgehoben.
Weiterhin weis ich, dass ich wenn ich fälschlicherweise annehme Sonderrechte zu haben und deshalb die STVO missachte, juristisch genauso behandelt werde wie jeder „normale“ Verkehrsteilnehmer der gegen die Vorschriften verstößt (zu schnelles fahren, Rote Ampel überfahren, usw.).
Mir ist auch bewusst, dass ein Sonderrechtsfahrer, wenn er z.B. auf der Einsatzfahrt einen Unfall baut er es mit dem StGB zu tun bekommt (z.B. Sachbeschädigung, Körperverletzung, fahrlässige Tötung)
Außerdem ist mir klar, dass die Aufhebung der STVO durch §35 VIII STVO eingeschränkt wird: "Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden."
Sollte ein Sonderrechtsfahrer jetzt dabei erwischt werden wie er z.B. zu schnell fährt wird nur noch geprüft ob die
- Vorraussetzungen des §35 I STVO erfüllt sind
und - nicht gegen die Einschränkung des §35 VIII STVO verstoßen wurde.
Nur, was mir immer noch unklar ist: Welche Folgen hätte der reine Verstoß gegen §35 VIII für den Fahrer?
Kann mir da einer von Euch weiter helfen?
Danke für Eure Antworten
Euer
Ebenezer