37kmh zu schnell außerh. geschl. Ortschaften

Hallo an alle,

folgender Sachverhalt.
Angenommen ein Franzose (wohnhaft in Grenznähe Deutschland) ist fast täglich in Deutschland unterwegs, wohnhaft aber in Frankreich mit französischem Führerschein.

Angenommen nun, dieser fährt im November 2013 in Deutschland außerhalb geschlossener Ortschaften 137kmh bei erlaubten 100kmh (dies wurde per hypotetsischen Zeugenfragebogen schriftlich festgehalten). Foto des hypotetischen Fahrers anbei.

Es handelt sich um ein hypotetisches Firmenfahrzeug, in Dland zugelassen, der Franzose auf dem Foto ist ein Mitarbeiter der Firma.
Der hypotetische Zeugenfragebogen ging per Post an die GmbH in Deutschland, Brief datiert mit 17.12.2013

Was würde den guten Herrn erwartet ?

Danke im Voraus

Hallo,
Ausländer bzw. im Ausland lebende müssen das Gleiche zahlen, unterliegen also den gleichen Gesetzen, wie jeder andere auch.
Der BG wird also ins Ausland verschickt - die vorgeschriebene Zustellung den Gesetzen entsprechend vorgenommen.
Falls der Unhold dann nicht zahlen sollte, steht der Behörde jedes Mittel zur Vollstreckung offen - auch die Lohnpfändung.

Gruß
haWeThie

Hallo
wenn die Firma zahlt und die Punkte schluckt, wohl kein Problem. Falls nicht kommt sicher ein Fahrtenbuch.Fragebogen soll ja nur klären, ob er es zugibt oder nicht. Falls nicht wie gesagt kommt sicher ein Fahrtenbuch.
Viel Erfolg

Wie wär es damit: der hypothetische Franzose zahlt die 120 Euro zzgl. Bearbeitungsgebühr und damit hat sich die Sache?

Die 3 Punkte kann er jemandem schenken, muss es aber nicht (Sprich: solange es kein von Brüssel verordnetes und einheitliches Punktesystem oder anderweitige Regelungen gibt, werden die weder zu einem hypothetischen Konto in Flensburg hinzuaddiert noch von den Guthabenpunkten in Paris (?) abgezogen).

Gruß
E.

Wie wär es damit: der hypothetische Franzose zahlt die 120
Euro zzgl. Bearbeitungsgebühr und damit hat sich die Sache?

Ich glaube weil, wenn er es zugeben würde, das Ganze an die französischen Behören übergeben wird. Und dort das Strafmass keine „nur“ 120 Euro (und 3 Punkte) sind.
Dort ist der Lappen gleich weg.

Bin mir aber nicht sicher, deshalb frage ich hier und hoffe auf Leute die es wissen (bei werweisswas …)

LG Jasmin

wenn die Firma zahlt und die Punkte schluckt, wohl kein
Problem.

Sicher nicht, denn zur Verantwortung gezogen werden kann nur der Fahrer der die Tat begangen hat. Die Firma als solche kann die Punkte nicht übernehmen, wie auch? Wenn sie einen anderen als Fahrer angibt macht sie sich strafbar.

Falls nicht kommt sicher ein Fahrtenbuch.

In der Regel nur dann wenn das nicht der erste Fall dieser Art war.

Fragebogen soll ja nur klären, ob er es zugibt oder nicht.

Das auch, in erster Linie sollen aber mal die Personalien geklärt werden.

Gruß Crack

Die 3 Punkte kann er jemandem schenken, muss es aber nicht
(Sprich: solange es kein von Brüssel verordnetes und
einheitliches Punktesystem oder anderweitige Regelungen gibt,
werden die weder zu einem hypothetischen Konto in Flensburg
hinzuaddiert noch von den Guthabenpunkten in Paris (?)
abgezogen).

Auch Ausländern wird vom KBA ein Punktekonto eingerichtet das sie füllen dürfen, auch ihnen drohen Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis - wenn auch begrenzt auf Deutschland.

Gruß Crack

Was würde den guten Herrn erwartet ?

Auch nichts Anderes als einen Deutschen, nämlich 120€ Bußgeld, 3 Punkte und 28,50€ Gebühren. Sollte er im letzten Jahr schon einmal mit einem Verstoß von 26km/h oder mehr in D auffällig geworden sein dann kommt ein Fahrverbot von 1 Monat hinzu.

Der Verstoß kann nur in D geahndet werden, in F hat er nichts zu befürchten.

Gruß Crack

Der Verstoß kann nur in D geahndet werden, in F hat er nichts
zu befürchten.

Das ist erstens nicht ganz richtig, Geldbußen über 70 Euro können EU-weit beigetrieben werden, zweitens würde es ihm auch nichts nützen, wenn es anders wäre, denn ich zitiere: „…ein Franzose (wohnhaft in Grenznähe Deutschland) ist fast täglich in Deutschland unterwegs…“

s.

Servus,

Ich glaube weil, wenn er es zugeben würde, das Ganze an die
französischen Behörden übergeben wird.

das Besatzungsstatut ist bereits am 5. Mai 1955 aufgehoben worden. Französische Behörden haben keine Kompetenz für Ordnungswidrigkeiten und Straftaten, die auf deutschem Territorium begangen werden.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

3 Like

Hi,

Auch Ausländern wird vom KBA ein Punktekonto eingerichtet das
sie füllen dürfen, auch ihnen drohen Fahrverbot und Entzug der
Fahrerlaubnis - wenn auch begrenzt auf Deutschland.

ja, und ist man hier wirklich - mit oder ohne Zahlung des Bußgeldes - gezwungen, den Fahrer zu benennen?

Gruss
E.

ja, und ist man hier wirklich - mit oder ohne Zahlung des
Bußgeldes - gezwungen, den Fahrer zu benennen?

Das nicht unbedingt, die Firma dürfte aber kaum Interesse daran haben eine Fahrtenbuchauflage für eines oder alle ihrer Fahrzeuge zu bekommen weil sie die Mithilfe verweigert.

Gruß Crack