3er Wg Auszug Mitbewohner verweigern Entlassung

Hallo,

ich wohnte bis Mitte Oktober in einer Wohngemeinschaft. doch der andauernde Psychoterror brachte mich dazu auszuziehen. Die andern beiden wollten das auch.
Nun besteht das Problem aus dem Mietvertrag entlassen zu werden. Wir sind alle 3 Hauptmieter und der Vermieter verlangt im Falle des Auszugs eines Hauptmieters einen Nachmieter.

Alles halb so wild.
Anzeigen wurden geschaltet und 30 potentielle Nachmieter eingeladen, diese haben das Zimmer dann auch besichtigt.

Meine beiden Mitbewohner, weigerten sich jedoch einen Nachmieter zu akzeptieren, sie wollten einen eigenen haben und an diesen untervermieten. Dies geht jedoch nicht, wie gesagt.
Nun verweigern sie sich, mich aus dem Mietvertrag zu entlassen und lehnen alle potentiellen Nachmieter meinerseits ab. Kümmern sich jedoch nicht um neue.

Das Problem ist nun, dass eine Klausel im Mietvertrag sagt, dass alle 3 Parteien zustimmen müssen.
Nun steht dieser Mietvertrag fest, obwohl das Zimmer schon seit einem Monat nicht mehr in der WG benutzt wird. Ich bin gezwungen, nach wie vor Miete zu zahlen.
Desweiteren habe ich erfahren das meine Mitbewohner mein Zimmer schon vorher illegal, für Freunde und ihren Hund nutzten . Dies wurde dann bestätigt, als ich morgens in mein Zimmer kam und fremde Personen in meinem Bett lagen. (dafür habe ich auch zeugen)

Der Vermieter entlässt keine Hauptmieter aus dem Mietvertrag ohne einen Nachmieter zu haben. Die Mitbewohner verweigern jede Möglichkeit das Problem aus der Welt zu schaffen. Sie wollen, nach eigener Aussage, das Ganze noch ewig hinziehen und bequem, zu zweit, in der Wohnung wohnen.

Was kann man in diesem Falle tun?

Kann man aus diesem Grund der illegalen Nutzung, und der Cooperationsverweigerung fristlos kündigen?
Darf die Mietzahlung eingestellt werden?
Welche Möglichkeiten hat man noch?

Jede Antwort ist hilfreich, da sich das ganze schon zwei Monate hinzieht.

Vielen Dank

Katrin S.

Moin!
nun, dies ist ein klassisches Rechtsproblem, denn: „eine Klausel im Mietvertrag sagt, dass alle 3 Parteien zustimmen müssen“. Und diesen Vertrag haben auch Sie sehenden Auges unterschrieben.
Helfen kann da nur ein RA mit Spezialgebiet Mietrecht.
Sorryio…
MK

Hallo Katrin,

das ist ja wirklich eine vertrackte Sache. Ich würde wie folgt vorgehen.

Dem Vermieter anzeigen, dass Sie ausgezogen sind, die Miete weiterhin bezahlen, aber dass das Zimmer von Ihren Mitbewohnern illegal und kostenlos genutzt wird und sie ihr Einverständnis verweigern. Bitten Sie ihn Ihnen zu gestatten einen Untermietvertrag abzuschließen, dann suchen Sie sich einen neuen Mieter und die anderen können dagegen nix machen, wenn Sie das Einverständnis des Vermieters schriftlich haben.

Den beiden Mitbewohnern schreiben Sie, dass Sie einen Anwalt einschalten und das Einverständnis einklagen werden. Desweiteren verbieten, dass das Zimmer von denen genutzt wird, da Sie dort noch Miete bezahlen und für das Zimmer Hausrecht haben. Ansonsten können Sie eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch bei der Polizei machen.

MfG P. Kunze

Hallo Katrin ,
der Vermieter kann dich nicht dazu zwingen einen Nachmieter zu suchen / finden .Kündige fristgemäß und stelle nach der Kündigngsfrist die Mietzahlung ein.
Das ist alles.Gruß Gunnar

Vielleicht könnten Sie es bei einem Mieterverein probieren?
Das Problem gibt es tatsächlich, dass andere versuchen auf Kosten z.B. auch von Frauen Zimmer usw. für sich mitzubenutzen. Ich habe leider jetzt gerade keine Zeit. Vielleicht könnten Sie es bei einem Mieterverein probieren?

Der Vermieter hat mit der ganzen Sache absolut NICHTS zu tun!
Das müssen die 3 Mieter unter sich ausmachen!

Wenn keine Einigung zustande kommt, kann der Fragesteller von den beiden anderen Mietern möglicherweise die Entlassung aus dem Mietvertrag fordern - was zur Folge hätte, dass die beiden anderen Mieter entweder
zusammen mit dem Fragesteller die gemeinsame Mietwohnung mit der gesetzlichen Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende kündigen müssten
oder
mit dem Vermieter eine einvernehmliche Lösung suchen müssten.

Da die beiden anderen Mieter anscheinend die gemeinsame Mietwohnung nicht kündigen wollen, müsste der Fragesteller gegen seine 2 Mitbewohner vor Gericht klagen.
Wie will der Fragesteller den Psychoterror vor Gericht beweisen?

Der Fragesteller muss gut überlegen, ob er sich weigert seinen Mietanteil nicht mehr zu bezahlen.
Seine 2 Mit-Mieter könnten ihn gerichtlich zwingen seinen Mietanteil weiterhin zu bezahlen.
Und jeder Mieter einzeln ist gegenüber dem Vermieter Gesamtschuldner der gesamten Miete - und zwar unabhängig davon ob er die Mietwohnung nutzt oder nicht!
D. h. der Vermieter kann von jedem der 3 Mieter - auch vom Fragesteller - die Zahlung der Geamtmiete verlangen und gerichtlich eintreiben. (Insgesamt von allen 3 Mietern natürlich nicht mehr als 100% der Gesamtforderungen.)

Sie können auf die Zustimmung der Mitmieter zur fristgerechten Kündigung klagen.

Hallo,

hier kann ich leider keine genaue Antwort geben. Allerdings ist m.E. nach der Mietvertrag so nicht rechtens. Jeder Mieter hat das Recht mit einer 3 monatigen Kündigungsfrist aus seinem Mietvertrag herauszukommen. Diese Klausel würde der Mietvertrag, wie er jetzt ist, ja umgehen.
Wenn es Ihre Aufgabe ist laut Mietvertrag gegenüber dem Vermieter einen neuen Hauptmieter zu besorgen, muss eigentlich dann auch der Vermieter zustimmen und nicht die anderen WG-Mitbewohner.

Gruß
hausblick

Hallo Katrin,

  1. Voraussetzung : Sie haben Ihrem Vermieter davon in Kenntnis gesetzt , daß Sie kündigen bzw. ausgzogen sind.
  2. Die Zusatzklausel ist unsittlich, da Sie damit der Willkür Ihrer Mitmieter ausgesetzt sind! Das zeigt ja bereits die fehlende Kooperationsbereitschaft. Die wollen ja nach eigener Aussage (Zeugen?) die Wohnung komplett nutzen.
  3. Sie sind Ihrer Verpflichtung im Sinne des Mietvertrages nachgekommen und haben 30 potentielle Nachmieter vorgestellt.
  4. wenn Ihre Mitmieter das Zimmer untervermieten wollen, was ja auch schon inzwischen offensichtlich schon der Fall ist, dann ist es deren Problem dies mit dem Vermieter zu regeln
  5. Sie haben allen Grund zu einer fristlosen Kündigung da Ihre Vertragspartner mit der von Ihnen betriebenen Fremdbenutzung der Mietsache, den Vertrag ihrerseits bereits in mehreren Punkten gebrochen haben.
  6. Kündigung per Einschreiben an Vermieter und Mitmieter : Legen Sie dem Vermieter die Sachlage dar, schicken ihm die Schlüssel zu und lehnen Sie jegliche weitere Verantwortung für Folgekosten aus dem Vertrag ab, da Vertragsbruch vorliegt und sich verbrauchsrelevante Fakten nicht mehr nachvollziehen lassen.
    Beste Grüße
    hardy

Hallo Katrin,
das ist harter Tobak, da kann wahrscheinlich nur ein Rechtsanwalt helfen. Evtl. der Mieterverein. Das solltest Du investieren, dem Verein gehört das Handwerk gelegt. Und das nächste Mal einen solchen Mietvertrag nicht mehr unterschreiben. Alles Gute für Dich und lieben Gruß,
Uschi
Hallo,

ich wohnte bis Mitte Oktober in einer Wohngemeinschaft. doch
der andauernde Psychoterror brachte mich dazu auszuziehen. Die
andern beiden wollten das auch.
Nun besteht das Problem aus dem Mietvertrag entlassen zu
werden. Wir sind alle 3 Hauptmieter und der Vermieter verlangt
im Falle des Auszugs eines Hauptmieters einen Nachmieter.

Alles halb so wild.
Anzeigen wurden geschaltet und 30 potentielle Nachmieter
eingeladen, diese haben das Zimmer dann auch besichtigt.

Meine beiden Mitbewohner, weigerten sich jedoch einen
Nachmieter zu akzeptieren, sie wollten einen eigenen haben und
an diesen untervermieten. Dies geht jedoch nicht, wie gesagt.
Nun verweigern sie sich, mich aus dem Mietvertrag zu entlassen
und lehnen alle potentiellen Nachmieter meinerseits ab.
Kümmern sich jedoch nicht um neue.

Das Problem ist nun, dass eine Klausel im Mietvertrag sagt,
dass alle 3 Parteien zustimmen müssen.
Nun steht dieser Mietvertrag fest, obwohl das Zimmer schon
seit einem Monat nicht mehr in der WG benutzt wird. Ich bin
gezwungen, nach wie vor Miete zu zahlen.
Desweiteren habe ich erfahren das meine Mitbewohner mein
Zimmer schon vorher illegal, für Freunde und ihren Hund
nutzten . Dies wurde dann bestätigt, als ich morgens in mein
Zimmer kam und fremde Personen in meinem Bett lagen. (dafür
habe ich auch zeugen)

Der Vermieter entlässt keine Hauptmieter aus dem Mietvertrag
ohne einen Nachmieter zu haben. Die Mitbewohner verweigern
jede Möglichkeit das Problem aus der Welt zu schaffen. Sie
wollen, nach eigener Aussage, das Ganze noch ewig hinziehen
und bequem, zu zweit, in der Wohnung wohnen.

Was kann man in diesem Falle tun?

Kann man aus diesem Grund der illegalen Nutzung, und der
Cooperationsverweigerung fristlos kündigen?
Darf die Mietzahlung eingestellt werden?
Welche Möglichkeiten hat man noch?

Jede Antwort ist hilfreich, da sich das ganze schon zwei
Monate hinzieht.

Vielen Dank

Katrin S.

Hallo Katrin,

rein gefühlsmäßig meine ich dass du Ansprüche gegenüber deinen ehemaligen Mitbewohnern in Höhe der Miete hast, da sie illegaler Weise dein Zimmer nutzen.

Da du 30 Nachmieter präsentiert hast, die deine ehemaligen Mitbewohner nicht akzeptieren, sind sie in der Pflicht einen Nachmieter zu finden, damit du vorzeitig aus dem Vertrag kannst.

Unter Einhaltung der normalen Kündigungsfrist muss ein Vermieter eine ordentliche Kündigung ohne Präsentation eines Nachmieters akzeptieren.
Nur wenn man vorzeitig aus dem Vertrag will, muss man einen Nachmieter präsentieren.

Unter Einhaltung der Kündigungsfrist müsstest du also ganz normal aus dem Vertrag kommen.

Ich kann dir zur Vermeidung weiterer Kosten nur empfehlen zum deutschen Mieterbund (gibt es in jeder größeren Stadt) zu gehen und deinen Fall zu schildern, damit du eine fundierte rechtliche Beratung bekommst.

Gruß

Knarf

Hallo,

mit diesem Mietvertrag und den Verhältnissen in der Wohnung schnelstens zum Mieterbund oder Rechtsanwalt, um die juristische Seite abklopfen zu lassen.

MfG

diese Frage kam fälschlicherweise an mich.
Ich bin kein Wohnungs-Experte!