Hallo,
Familie X zog in ein Haus mit einem Mietvertrag über drei Jahre. Eine Woche nach Einzug verstarb der Eigentümer. Das Haus soll ggf nun verkauft werden. Was passiert mit dem Mietvertrag? Im Internet gibt es da verschiedene Antworten, wenn man Google fragt.
Muss der Mietvertrag so übernommen werden und erst nach drei Jahren kann wg Eigenbedarf gekündigt werden? Oder sitzt die Familie nun jetzt schon auf dem Schleuderstuhl? Eine Antwort war: nach Hausverkauf muss das Haus nach drei Monaten geräumt werden…wäre ja der Gau, denn der Wohnungsmarkt ist leer, so soll man hin?