3TSchulausschluss. Muss ich in der Schule bleiben?

Hallo,
ich habe einen 3tägigen Schulausschluss ab morgen, wegen meinen viele Fehlzeiten.
Im Brief von der Schule steht das ich jeden morgen um 7:30 ins Sekreteriat muss und Aufgaben holen muss, diese auserhalb der Klasse bearbeiten muss und am nächsten morgen um 7:30 abgeben muss.
Damit habe ich auch keine Problem, Meine Klassenlehrerin aber sagte mir das ich Am morgen um 7:30 die Aufgaben abhole und die dann im Aufenthaltsraum der Schule bearbeiten soll, bis um 12:35 und dann abgeben muss. Das stimmt dann aber nicht mit dem Brief überein. Ich habe keine Lust in der Schule zu sitzen wo mich dann ander Klassenkameraden dann sehen und mich mit dummen sprüchen bombadieren(ich verstehe mich sowieso schon nicht gut mit denen). Ich sehe diese Strafe das ich in der Schule sitzen muss als entwürdigend und solche Strafen/Masnahmen sind ja nach dem BGB verboten.
Ich hatte vor in der Bücherei meine Aufgaben zu erledigen und nicht in der Schule.
Wie siehts jetzt mit meinen Rechten aus? Darf meine Klassenlehrerin verlangen das ich in der Schule bleibe? Das ist ja mit 6Schulstunden nachsitzen gleichzustellen und ist ebenfalls verboten.
Kann ich also bewirken nicht in der Schule sitzen zu müssen während dem Schulsausschluss? Wenn jemand sich gut genug Auskennt wäre es nett Gesetze/Paragraphen zu nennen damit ich diese in einem Brief meiner Klassenlehrerin übergeben kann.
danke im Vorraus :smile:

Hallo!

Ich weiß nicht, in welchem Bundesland du wohnst. In Baden-Württemberg sind diese Ordnungs- und Erziehugnsmaßnahmen im Paragraph 90 Schulgesetz geregelt.

Wenn du in einem anderen Bundesland wohnst, können die Regeln abweichen.

Dann müsstest du dich nochmals in diesem Bundesland erkundigen.
Ich denke aber, dass die Regelungen ähnlich sind.

Zunächst muss es eine Anhörung deiner Eltern geben (Ich gehe davon aus, dass du minderjährig bist, ansonsten mit dir).

Prinzipiell heißt Unterrichtsausschluss Unterrichtsausschluss, das heißt, du darfst zwischen dem Bekommen der Aufgaben und dem Abgeben das Schulgelände nicht betreten.
Viele Schulen gehen aber in Absprache mit den Eltern andere Wege. Gerade, wenn du den Schulausschluss wegen Fehlens bekommen hast, macht es ja keinen Sinn, dass du nicht zur Schule kommen darfst. Das heißt, mit Zustimmung deiner Eltern darf diese Maßnahme in die Schule verlegt werden. Also solltest du erstmal mit deinen Eltern klären, ob sie dein Vorhaben überhaupt unterstützen, denn mit ihrer Zustimmung kann die Schule oben stehende Maßnahme natürlich verhängen.

Außerdem würde ich mir überlegen, ob ein Vorgehen gegen diese Maßnahme überhaupt sinnvoll ist. Offensichtlich bist du recht clever, nicht viele Schüler würden auf die Idee kommen,das BGB heranzuziehen. Übrigens ist das reine Aufgabenmachen im Aufenthaltsraum nicht entwürdigend, mit dieser Argumentation kommst du also sicher nicht weiter.
Des Weiteren ist der Paragraph 90 (oder der entsprechende ind einem Bundesland) ansteigend, das heißt, wenn du dich den Maßnahmen nicht fügst, wird sich das Gnaze im schlimmsten Fall zum endgültigen Schulausschluss steigern.
Offensichtlich fühlst du dich an deiner Schule nicht sehr wohl. Dann würde ich dir aber raten, mir selbst eine neue Schule zu suchen, denn, wenn du hinausgeworfen wirst, musst du froh sein, wenn dich eine schule nimmt. Wenn du über 15 bist, muss dich sogar keine allgemeinbildende Schule mehr nehmen und du hast unter Umständen keine Chance auf einen Abschluss.

Deshalb würde ich unabhängig vom Rechtlichen die Maßnahme akzeptieren, bis Schuljahresende regelmäßig in den Unterricht gehen und mir, wenn du merkst, es geht gar nicht, parallel selbst eine neue Schule suchen.

Wenn du noch Fragen hast, kannst du dich gerne melden (vielleicht mit der Info, wie alt du bist und in welchem Bundesland du wohnst).

Ansonsten wünsche ich dir alles Gute.

Viele Grüße
N. Schmid

Lieber Union Jack,

no chance!!! Die Schule kann bestimmen , ob du vom Unterricht oder von der Schule ausgeschlossen bist. Also sitz deine Zeit ab und vermindere deine Fehlzeiten!
Gruß
Karlo

Hallo,

es reicht, das man der Klassenlehrerin eine Kopie des Schreibens der Schule zukommen läßt.

Der Begriff Schulausschluss sollte einem klar denkenden Menschen ja was sagen. Ansonsten hätte das Ganze ja Unterrichtsausschluss heißen müssen und die Zeit dann entsprechend in einem anderen Raum abgeleistet werden müssen.

Hier kommt es also auf die sprachliche Feinheiten an, die offensichtlich die Klassenlehrerin nicht beherrscht.
Im Nachhinein mündliche Änderungen ohne Konferenzbeschluss würde ich so nicht akzeptieren.

Somit um 7:30 Aufgaben holen und am nächsten Tag um 7: 30 abgeben.
Ich würde mich ganz auf das Schreiben der Schulleitung /Klassenkonferenzbeschluss berufen und wenn die Klassenlehrerin eine Änderung wünscht, soll sie diese bitte schriftlich zukommen lassen. Dann und nur dann kann man klären, welche Regelung nun greift. Solange nichts schriftliches vorliegt, gilt die, welche einem schriftlich zugekommen ist. Ein Schulausschluss und dessen Durchsetzung wurde ja in einer Konferenz beschlossen.

Das kommt gerade in Anwendung. Nun kann nicht jeder Lehrer diese nach Gusto verändern.

Entweder also Schulausschluss oder aber regulärer Unterricht.
Ansonsten einfach bei zuständigen Schulamt vorsprechen.
Mit Paragraphen kann ich leider nicht dienen, da es nicht für jeden Vorfall eine solchen gibt.
Ordnungsmaßnahmen werden in der Landesschulverordnung, die online nachsehen kann behandelt. Nur nicht jede Ordnungsmaßnahme haarklein und in jeder möglichen Variation.

Viele Grüße
tina

Hallo,
du hast keinen Schul-sondern Unterrichtsausschluss!!
Da im Brief des Sekretariats ja steht, dass du deine Arbeiten außerhalb der Klasse machen musst, widerspricht dies also in keiner Weise der Anordnung deines Lehrers.
Auf u.g. Link kannst du das nochmal nachlesen.
LG

http://www.schule-bw.de/schularten/sonderschulen/son…

Hallo, in einem Punkt bin ich ganz klar auf deiner Seite: Wenn in dem Brief, der ja wohl inhaltlich einem Beschluss der Klassenkonferenz entspricht, steht, dass du um 7.30 Uhr die Aufgaben abholen sollst, um sie dann zu Hause zu bearbeiten und sie schließlich um 7.30 des nächsten Tages wieder abzugeben und neue zu empfangen hast, dann musst du genau das tun. Deine Klassenlehrerin kann aber auch nicht entgegen dieses Beschlusses die Ausführung nach eigenem Ermessen abändern. Grundsätzlich hat die Schule aber das Recht, dich für z.B. zwei Wochen aus dem Unterricht zu entfernen. Es bleibt dann der Klassenkonferenz überlassen, wie der Schulausschluss aussehen soll. In der Tat darf die Schule von dir verlangen, dass du 6 Stunden in der Schule bleibst (Wie deine Mitschüler auch) und in der Zeit Aufgaben bearbeitest. Alles andere wäre ja „Ferien mit Beschäftigung“. Die Vorgehensweise in deinem Fall ist auch eher unüblich. Zu Hause lässt man in der Regel nur Schüler arbeiten, die trotz Stillarbeit in der Schule immer noch für so viel Unruhe und Unfrieden sorgen, dass man sie lieber außerhalb der Schule arbeiten lässt. Du solltest also lieber einmal an deine Pflichten, die du als Schüler hast, z.B. regelmäßiges und pünktliches Erscheinen zum Unterricht, denken, anstatt auf deinen Rechten herumzureiten. Viel Erfolg!

Hallo,

die folgenden Aussagen gelten nur, sofern Du unter 18 Jahre und noch schulpflichtig bist (noch keine 11 Jahre Schule hinter dir)

Theoretisch könnte die Schule von dir verlangen, die Aufgaben in der Schule zu erledigen. Ein Aufenthalt von 07:30 bis 12:30 entspricht der normalen Schulpflicht, da er ja auch während der Unterrichtszeit stattfindet und Du nicht eingesperrt wirst.

ABER, die Klassenlehrerin darf dich nicht mutwillig dem Spott der anderen aussetzen und sie darf nicht ohne Weiteres etwas anderes anordnen, als in dem Brief steht.

Du hast nun aus meiner Sicht 2 Möglichkeiten:

  1. Rede mit deiner Lehrerin und schlage ihr vor, dass Du in die Bibliothek gehst. Erkläre ihr dazu deine Bedenken.

  2. Geh zur Schulleitung. Er/Sie ist zuständig für Ordnungsmaßnahmen (das ist dein Unterrichtsausschluss) erkläre ihr/ihm das Problem und deinen Lösungsvorschlag.

ACHTUNG: Bitte melde dich auf jeden Fall morgen pünktlich um 7:30 Uhr im Sekretariat. Falls Du dort einfach nicht hingehen solltest, kann das einen Schulverweis, also einen Rauswurf zur Folge haben!
Vielleicht gehst Du morgen einfach etwas eher hin und besprichst mit den Sekretärinnen bzw. der Schulleitung dein Problem - morgens erreicht man die meistens ganz gut.

Viel Erfolg!

P.s.: Falls Du noch Paragraphen zu den Bestimmungen brauchst, muss ich dein Bundesland wissen, da die Gesetze in jedem BL anders sind.

Hallo,
zu der Frage kann ich keine Antwort geben. Ich empfehle, mit dem Brief auf das Rektorat zu gehen und den Sachverhalt zu klären.
Gruss Siegfried

Hallo,
ich gehe mal davon aus, dass die Erziehungsmaßnahme der Schule ordnungsgemäß zu Stande gekommen ist mit Klassenkonferenz usw. Diese Formalitäten sind in jedem Bundesland anders aber sehr ähnlich.
Wenn die Schule Dir in dem Bescheid die dreitägige Anwesenheit in einem Schulraum aufgedrückt hat, so dürfte man kaum etwas dagegen machen können. Denn im Rahmen der Schulpflicht sind die Schüler verpflichtet, während der Unterrichtszeit in der Schule anwesend zu sein. Dabei kommt es nicht darauf an, wo diese Anwesenheit stattfindet. Wenn die Schule meint, aus Gründen der Erziehung Dir besondere Aufgaben aufdrücken zu können, die Du in der Schule jeden Tag abarbeiten sollst, so so wird sie sich auf ihre Unterrichts-und Erziehungspflicht bzw. Deine Schulpflicht berufen können. Allerdings wäre es unverhältnismäßig, wenn Du diese Arbeit unter den Augen der anderen Schüler, etwa im Aufenthaltsraum, sozusagen „am Pranger“ leisten müsstest. Das wäre eine zusätzliche Bestrafung, die Dir nicht zugemutet werden darf.
Meine Empfehlung: da die Schule Dir die Bearbeitung in der Schule aufzwingen kann, solltest Du verlangen, in einem abgeschlossenen Raum zu sitzen, der nicht ständig von Schülern eingesehen werden kann.
Um das durchzusetzen, solltest Du wenn nötig die Hilfe Deiner Eltern,des Schülerrates, des Elternrates einsetzen.
viel Erfolg
Wilhelm Habermalz

meiner:Hallo,

ich habe einen 3tägigen Schulausschluss ab morgen, wegen
meinen viele Fehlzeiten.
Im Brief von der Schule steht das ich jeden morgen um 7:30 ins
Sekreteriat muss und Aufgaben holen muss, diese auserhalb der
Klasse bearbeiten muss und am nächsten morgen um 7:30 abgeben
muss.
Damit habe ich auch keine Problem, Meine Klassenlehrerin aber
sagte mir das ich Am morgen um 7:30 die Aufgaben abhole und
die dann im Aufenthaltsraum der Schule bearbeiten soll, bis um
12:35 und dann abgeben muss. Das stimmt dann aber nicht mit
dem Brief überein. Ich habe keine Lust in der Schule zu sitzen
wo mich dann ander Klassenkameraden dann sehen und mich mit
dummen sprüchen bombadieren(ich verstehe mich sowieso schon
nicht gut mit denen). Ich sehe diese Strafe das ich in der
Schule sitzen muss als entwürdigend und solche
Strafen/Masnahmen sind ja nach dem BGB verboten.
Ich hatte vor in der Bücherei meine Aufgaben zu erledigen und
nicht in der Schule.
Wie siehts jetzt mit meinen Rechten aus? Darf meine
Klassenlehrerin verlangen das ich in der Schule bleibe? Das
ist ja mit 6Schulstunden nachsitzen gleichzustellen und ist
ebenfalls verboten.
Kann ich also bewirken nicht in der Schule sitzen zu müssen
während dem Schulsausschluss? Wenn jemand sich gut genug
Auskennt wäre es nett Gesetze/Paragraphen zu nennen damit ich
diese in einem Brief meiner Klassenlehrerin übergeben kann.
danke im Vorraus :smile:

Hallo,
wir haben in Deutschland 16 Bundesländer, das heißt 16 verschiedene Schulgesetze!!
Aber in jedem der Gesetze sind natürlich sogenannte
" Ordnungsstrafen" enthalten.
Dieser 3- tägige Schulausschluss gehört dazu. Übrigens auch das Nachsitzen!

Allerdings dürfte auch meiner Meinung nach ein Schulauschluss nur heißen, dass ich in der Schule nichts zu suchen habe! Also Aufgaben holen und gehen.

Da ich nun nicht weiß, in welchem Bundesland du/Sie zur Schule gehen, kann ich mit Paragrafen nicht dienen.

Aber beim Googeln unter" Bayrisches Schulgesetz" oder " Hamburger Schulgesetz" usw. findet man auch die Ordnungsstrafen, die erlaubt sind.

Fragen Sie Ihre Lehrerin, wer dann die 6 Stunden lang die Aufsicht übernimmt,wenn Sie im Aufenthaltsraum sitzen, denn bis zu 15 Jahren ist in vielen Bundesländern eine Aufsicht Pflicht. Ich gehe davon aus, dass der Raum nicht ständig von Lehrern besucht wird.

Eine weitere Möglichkeit wäre, noch einmal beim Schulleiter/ Direktor nachzufragen, ob nun der Brief oder die Aussage der Klassenlehrerin Gültigkeit besitzt.

Aber Vorsicht, nach dem 3- tägigen Schulausschluss kommt auch ganz schnell ein längerer Auschluss und danach ein Rauswurf!

Man sollte gut überlegen, ob man sich mit Gesetzen gegen den Schulleiter bzw. die Klassenleiterin wehren sollte.

Feinde hat man schneller als Freunde!

Die 3 Tage sind keine Ewigkeit!!

Trotzdem viel Glück und Durchstehvermögen!!

M.W.

Hallo UnionJack,
Du tätest gut daran, den Anweisungen der Schule zu folgen.
Die Forderung, die Arbeiten in der Schule zu erledigen, hat einen guten Grund! So kannn ausgeschlossen werden, dass irgendjemand außer Dir die Arbeiten erledigt.
Dumme Sprüche der Mitschülerinnen und Mitschüler kannst Du einfach ignorieren. Es handelt sich um eine erzieherische Maßnahme, die in Deinem Fall sicher nicht ungangemessen ist. Mach das Beste daraus und versuche in Zukunft die Fehlzeiten zu reduzieren!
In mehr als 35 Dienstjahren habe ich viele solche Angelegenheiten gelassen hingenommen. Sei ein Kerl und trage es mit Fassung! Ich wünsche Dir Erfolg in Deiner weiteren schulischen Laufbahn!

Hallo Union Jack,
ich kann leider nicht helfen, weil die Angaben zu ungenau sind: Welches Bundesland - welche Schulform - welche Klassenstufe - welche Institution (Konferenz / Schulleiter/in / Obertsufenkoordinator/in) hat die Maßnahme des Schulausschlusses beschlossen usw.
Allerdings erscheint es mir ohne Weiteres vertretbar, von einem Schüler eine Anwesenheit von ca. 6 Unterrichtsstunden pro Schultag zu verlangen - vielleicht ist es in der Vergangenheit wegen der vielen Fehlzeiten nicht bemerkt worden, dass 6 Stunden durchaus üblich sind.
Ich empfehle: Einfach zur Schule gehen!
Viel Erfolg!
Egolf

Hallo,
trotz der Larmoyanz über die ungerechte Situation in die du dich selbser gebracht hast, will ich antworten. Wichtig ist, ob in dem Schreiben der Schule „Ausschluss vom Unterricht“ oder Ausschluss „von der Schule“ steht. im ersten Fall ist die Schule frei den Ausschluss zu gestalten. Im zweiten Fall wäre das Verhalten der Lehrerin zumindest erklärungsbedürftig.
THWU