3x Prüfung versemmeln oder Exmatrikulieren lassen

Hallo ich stehe vor folgender Entscheidung ich habe in einer Prüfung nur noch einen Versuch, d.h. wenn ich diesesmal durchfalle habe ich 3 fehlversuche und werde exmatrikuliert. Jetzt habe ich folgende Überlegung wenn ich mich einfach exmatrikuliere kann ich doch den gleichen Studiengang auch an einer anderen Hochschule nachmachen, da ich noch die eine offene Prüfung habe, Ich frage mich aus dem Grund, da wenn ich nämlich teilnehme und durchfalle ist es doch ganz aus mit dem Studiengang.

Also kurz gesagt, macht es einen unterschied ob ich normal exmatrikuliert werde oder wegen 3x durchfallen exmatrikuliert werde?

Tach,

Hallo ich stehe vor folgender Entscheidung ich habe in einer
Prüfung nur noch einen Versuch, d.h. wenn ich diesesmal
durchfalle habe ich 3 fehlversuche und werde exmatrikuliert.
Jetzt habe ich folgende Überlegung wenn ich mich einfach
exmatrikuliere kann ich doch den gleichen Studiengang auch an
einer anderen Hochschule nachmachen, da ich noch die eine
offene Prüfung habe, Ich frage mich aus dem Grund, da wenn ich
nämlich teilnehme und durchfalle ist es doch ganz aus mit dem
Studiengang.

Deine Ueberlegung ist leider in den meisten Faellen falsch.

Also kurz gesagt, macht es einen unterschied ob ich normal
exmatrikuliert werde oder wegen 3x durchfallen exmatrikuliert
werde?

Es macht formal keinen Unterschied. Mit den Anmeldung und dem Antreten zum ersten Pruefungsversuch befindet man sich im Pruefverfahren, welches als Ausgaenge nur „bestanden“ und „nicht bestanden“ kennt. Eine Exmatrikulation aendert daran nichts, die Pruefung wird als „nicht bestanden“ gewertet. So zumindest an „meiner“ Uni ind „meinem“ Fachbereich. An einer anderen Hochschule waere diese Pruefung immer noch „offen“ (sofern die Fristen nicht verletzt sind) und die Fehlversuche „aufgebraucht“.

Es kann sein, dass es an „Deiner“ Hochschule in „Deinem“ Fachbereich bzw. an der Hochschule wo Du hinwillst andere Regelungen gibt, die Auskunft darueber kann das Pruefungsamt Deines Fachbereichs oder das zentrale Pruefungsamt oder Studienberatung der Hochschule geben. Aber so im Allgemeinen wuerde ich darauf nicht vertrauen.

Gruss
Paul

Schon einmal danke für die Antwort.

Die Prüfung bleibt bei mir an der Hochschule unberührt, weil wir uns 5 Tage vorher verbindlich anmelden müssen über ein System.
Wenn man sich hier anmeldet und nicht zur Prüfung erscheint, dann ist man durchgefallen. Da Hilft dann nur eine Bescheinigung vom Arzt.

Ich bin bei der Prüfung noch nicht angemeldet, d.h. ich werde nur Exmatrikuliert und habe dennoch meinen offenen Versuch. Also könnte ich das gleiche Studium in z.b. 3 oder 4 Jahren an einer anderen Hochschule fortführen oder neubeginnen und mir einen teil meiner noten anrechnen lassen oder

Hallo,

lass dich doch mal von deiner Fachschaft beraten… auch gibt es meist eine Rechtsberatung an der Uni…

In manchen Studienfächern ist diese Vorgehensweise gar nicht so unüblich, gerade in den Fächern, die dem Aussieben dienen. Das reichte damals bei uns von Einzelscheinen als Gasthörer bis hin zum rasanten Uniwechsel… da ich jedoch (glücklicherweiese) selbst nie in der Lage war, weiss ich nur, dass es das gibt, aber nicht wie genau die rechtliche Situation aussieht.

Liebe Grüsse,
(B)Engel

Tach,

ich kann Dir nur nochmal dringend empfehlen, Dich beim Pruefungsamt/Studienberatung beraten zu lassen, bevor man diesen Schritt geht aufgrund von Empfehlungen oder Gedanken von Leuten, die Deine Pruefungsordnung nicht kennen.

Ich kann Dir nur sagen, wie es bei „uns“ gehandhabt wird:

meldet man sich zur Pruefung erstmalig an und setzt sie in den Sand, hat man 12 Monate Zeit die Pruefung erfolgreich abzuschliessen. Diese 12 Monate beinhalten beide zusaetzliche Pruefungsversuche, die erste Wiederholung kann man z.B. nach 11 Monaten und 29 Tagen ablegen, durchfallen und am Tag darauf nochmal ablegen und bestehen. Ist die Pruefung nach 12 Monaten nicht erfolgreich abgeschlossen, aus welchen Gruenden auch immer, Haertefaelle ausgenommen, gilt sie als endgueltig nicht bestanden, auch wenn man da nicht mehr immatrikuliert ist oder den Studiengang gewechselt hat.

Gruss
Paul

Hallo Bride,

Die Prüfung bleibt bei mir an der Hochschule unberührt, weil
wir uns 5 Tage vorher verbindlich anmelden müssen über ein
System.

ganz sicher? Steht auch nichts in der Prüfungsordnung: „Nach ‚Nicht bestanden‘ muss der erneute Versuch nach (n) Semestern angetreten werden, sonst gilt die Prüfung als (endgültig) nicht bestanden“?

Ich bin bei der Prüfung noch nicht angemeldet, d.h. ich werde
nur Exmatrikuliert und habe dennoch meinen offenen Versuch.
Also könnte ich das gleiche Studium in z.b. 3 oder 4 Jahren an
einer anderen Hochschule fortführen oder neubeginnen und mir
einen teil meiner noten anrechnen lassen oder

Bei meinem Studiengang seinerzeit wäre der nicht bestandene Versuch, wenn er denn in dem Semester stattfinden hätte müssen, gewertet worden.

Gruß,

Karin

Hi Karin,
ja ganz sicher, das wurde nämlich geändert.
Das ist jetzt egal, wann die Wiederholungsprüufung gemacht wird.