4, 5 Jahre zur Externenprüfung verkürzen

Hallo,
Wenn man den Berufsabschluss in Form der Externenprüfung machen will. Kann man die 4, 5 Jahre die man in diesem Beruf gearbeitet haben muss auch verkürzen? Z.b durch entsprechenden Abschluss (Fachhochschulreife, Abitur) oder wenn der Arbeitgeber bestätigt dass man für die Verkürzung geeignet ist?
Wenn nicht, was hilft konkret um diese Zeit zu verkürzen?

Hab google schon hoch und runter gesucht aber klare Antworten waren nicht so 
Recht dabei ^^

Danke im vorraus für die Hilfe und die Antworten :smile:

Hallo

Das

Wenn man den Berufsabschluss in Form der Externenprüfung
machen will. Kann man die 4, 5 Jahre die man in diesem Beruf
gearbeitet haben muss auch verkürzen? Z

ist wohl ein Scherz.
Ich habe dir 20 min bevor du hier gepostet hast, die richtige Antwort im Brett Behörden bereits gegeben.
Oder gefällt dir die Antwort nicht?

Wenn nicht, was hilft konkret um diese Zeit zu verkürzen?

IHK Prüfungsordnung §11
Vom
Nachweis der Mindestzeit nach Satz 1 kann ganz oder teilweise abgesehen werden,
wenn durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft gemacht wird,
dass der Bewerber oder die Bewerberin die berufliche Handlungsfähigkeit erworben hat,
die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigt.

http://www.ihk-nuernberg.de/de/media/PDF/Berufsbildu…

Da die IHK Prüfungen bundesweit einheitlich sind, wird die Prüfungsordnung der für dich zuständigen IHK den selben Passus beinhalten.

Hab google schon hoch und runter gesucht aber klare Antworten
waren nicht so Recht dabei ^^

Ach…

Danke im vorraus für die Hilfe und die Antworten :smile:

Bitte

Gruß
Wawi

Hallo,

Es hat nichts mit der Antwort zutun die du mir gegeben hast, sondern wie du Sie mir gegeben hast!
Ich will antworten zu meiner Frage und keine provokanten Feilspitzen!
Und da du mir ja gleich Klar bemacht hast dass ich aufs falsche Brett geschrieben habe, hab ich das ganze nochmal unter der richtigen Kategorie gepostet! In der Hoffnung es kommt was zurück mit dem ich was anfangen kann und nich schon 10 mal auf google gelesen hab!

Gruß indii

Hallo nochmal,

Ich will antworten zu meiner Frage und keine provokanten
Feilspitzen!

was soll das sein?

Und da du mir ja gleich Klar bemacht hast dass ich aufs
falsche Brett geschrieben habe, hab ich das ganze nochmal
unter der richtigen Kategorie gepostet!

Dann mache ich dir jetzt klar, dass Doppelpostings nicht gerne gesehen werden hier :smile:

In der Hoffnung es
kommt was zurück mit dem ich was anfangen kann und nich schon
10 mal auf google gelesen hab!

Das was ich geschrieben habe ist das einzige was man dir antworten kann.
Es gibt keinen Erlass für Abitur oder Ähnliches!

Lies die Prüfungsordnung über den Link von mir und du wirst es selbst sehen.

Alternative: Werde bei der IHK direkt vorstellig und schildere dein Anliegen, dann hast du Informationen aus erster Hand.

Gruß
Wawi

1 Like

Moin,

die Antwort von Wawi ist doch eindeutig - mithin: eine absolut konkrete Aussage kann dir nur die IHK geben, bei der du die Prüfung ablegen willst. Die können dir auch sagen, was du ggf. vorlegen muss oder was u.U. eine Alternative sein könnte.

Für meine Fachwirtprüfung wurde damals auch per Prüfungsordnung x Jahre und einige andere Dinge zusammen vorausgesetzt. Konnte aber umgangen werden aufgrund einiger Nachweise, die ich anderweitig beibringen konnte. Ist aber immer eine Einzelfallentscheidung, daher bist du am besten dran, wenn du direkt die IHK fragst.

Gruß
ex.

1 Like

Hallo,

Und da du mir ja gleich Klar bemacht hast dass ich aufs
falsche Brett geschrieben habe, hab ich das ganze nochmal
unter der richtigen Kategorie gepostet! In der Hoffnung es
kommt was zurück mit dem ich was anfangen kann und nich schon
10 mal auf google gelesen hab!

Gut, dann hier die Antwort.
Eine verbindliche Auskunft bekommst Du von der zuständigen Stelle nach Berufsbildungsgesetz, das müsste diejenige IHK sein, bei der Du die Prüfung ablegst. Bitte dort alle Unterlagen, die Du für wichtig hältst, vorlegen. Anschliessend wirst Du eine Entscheidung bekommen. Eine Verkürzung ist möglich, aber stark vom Einzelfall abhängig.

Gruß
Jörg Zabel