Könnte es sein, dass in der Mitte der Straße eine durchgezogene weiße Linie verläuft, und somit das überfahren dieser Linie verboten ist.
Frau X könnte ihre Fahrt nach Hause ja auch so wählen, dass sie aus der entgegengesetzten Richtung kommt.
Eine ergänzende Frage:
Sind wir hier bei der Quizsendung " wer wird Millionär"?
Keine Behinderung im Sinne des §1 StVO.
Da gibt es nämlich den Text „…als nach den Umständen unvermeidbar.“
Wer an einer Stelle wenden möchte, an welcher das Wenden nicht verboten ist, der kann eine Behinderung meist nicht vermeiden.
„Dann soll er halt woanders wenden.“ - Nein. Ein legitimes Fahrmanöver muss ich nicht unterlassen, nur weil ich jemanden behindern würde. Soll ich zukünftig verwarnt werden, weil ich auf einer Straße am Fahrbahnrand ganz rechts parke? Ich könnte ja auch zu Fuß gehen oder auf einem 200m entfernten Parkplatz parken. Nö, nö. Ich parke ganz legal am Straßenrand und alle 15min muss dann halt mal ein Auto warten, weil Gegenverkehr kommt. Das ist ganz legaler Egoismus.