Hallo!
Es geht hier nicht um Verbote. Denn hupen darf man innerorts nur, um vor Gefahren zu warnen. Ein gut sichtbar auf der Fahrbahn wartendes Fahrzeug stellt aber sicher keine Gefahr dar. Das wäre eher, wenn da plötzlich wer aus dem Auto springt, und ein nachfolgendes Fahrzeug auf sich aufmerksam machen will.
Also: Ob das Abbiegen OK ist oder nicht, das Hupen ist es jedenfalls nicht.
Auch sonst hat das mit den vier Spuren nur wenig mit dem Hupen zu tun. Ich habe hier eine Spur pro Richtung, und in einer Richtung zusätzlich nen Parkstreifen. Ich kann mit meinem Auto per U-Turn direkt auf den Parkstreifen fahren, wenn da genug Platz ist. Wenn da nur eine einzelne Parklücke ist, fahre ich ein paar Meter weiter links in eine Grundstückseinfahrt, daraus dann rückwärts wieder raus, in Gegenrichtung zur Lücke, und parke dann rückwärts ein.
Und ich sage dir: Es ist völlig egal, ob ich das mit dem U-Turn oder mit der Einfahrt mache: Alleine die Tatsache, daß ich blinke und langsamer werde, reicht zum Hupen Aus. Das ist insbesondere dann so, wenn der werte Hintermann dir fast im Kofferraum hängt, und du eben nicht das gleiche Fahrziel wie er hast: Merke: Abbiegen in Grundstückseinfahrten ist nicht vorgesehen, an Kreuzungen kann man drüber reden.