4-spurige Straße

Hi,

mal sehen ob ich das erklären kann: Nehmt mal an jemand wohnt an einer 4-spurigen Straße. Die zwei Spuren an der Hausseite führen stadteinwärts, die anderen zwei Spuren stadtauswärts. So. Frau X muss wenn sie stadtauswärts fährt ja an ihrem Haus anhalten weil sie ja vor ihrem Haus parken möchte, weil da auch Gegenverkehr ist, wegen der anderen zwei Spuren stadteinwärts. Warum wird von den nachkommenden Autos hinter ihr immer gehupt? Frau X muss ja warten dass der Gegenverkehr weg ist um dann vor das Haus parken zu können.

Vielleicht kann jemand was dazu sagen?

Gruss, Melli

hi,

Ist wenden denn da gestattet oder übersieht die nette Dame eine oder auch zwei durchgezogene Linien, während sie sich über die hupenden Fahrzeuge aufregt?

Ich unterstelle mal ein Wendemanöver, ein parken entgegen der Fahrtrichtung wäre auch nicht besser.

grüße
lipi

Hi.

Kann es nicht sein, das Frau X an dieser Stelle nicht einfach die Fahrtrichtung wechseln darf? Ggf. muss sie halt weiter fahren und eine passende Stelle suchen.

Hallo,

durchgezogene Linie, kein Blinker, abruptes Abbremsen, unübersichtliche Stelle, …

Gruß
Tobias

Und zwischen den beiden Richtungen ist keine durchgezogene Linie?!

durchgezogen nicht. Zwei kurze Linien und eine längere.

keine durchgezogene Linie, natürlich wird zeitig Blinker gesetzt. Kein abruptes Abbremsen.

bei vierspurigen Strassen (zwei Richtungen) gibt es sehr oft eine durchgezogene Doppellinie die die beiden Fahrbahnrichtungen trennen. Hälst du nun in Höhe deines HAuses an und die Doppellinie ist an dieser Stelle nicht unterbrochen, so verstößt du gegen die StVO.

Nebenbei behinderst du den fliessenden Verkehr und u.U. schwörst du gefährliche Situationen herauf.

aha. Dann müsste Frau X zwei Meter weiter fahren wo die Linie unterbrochen ist um auf ihre Hausseite zu kommen und das ist dann nicht verboten? :smile:

falls dieses Schild:

grafik

nicht im Vorfeld steht.

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wäre mir noch nicht aufgefallen. Muss ich mal schauen. Danke erstmal

hi,

hätte die in der Fahrschule gelernt.

Ja, so ist es. Es soll verhindern, dass alle naselang jemand den fließenden Verkehr behindert. So sind teilweise nur bestimmte Zufahrten freigegeben und andere eben nicht.
Ebenso wie 5 cm vor dem Schild etwas anderes gilt als 5 cm nach dem Schild. 10 cm, total lächerlich, ist aber so.

Man könnte sich aber auch auf § 9 StVO berufen. Das anhalten auf einer 4 Spurigen Strasse im fließenden Verkehr birgt sicher ein gewissen Gefahrenpotential für die Anderen - was sie offenbar mehrfach durch hupen kenntlich machen.

ich verweise nochmal auf diese Fahrschule. :wink:

grüße
lipi

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also keine durchgezogene Linie. Es sind zwei kurze und eine längere Linie. Wahrscheinlich darf ich nur da wo die kurzen Linien sind halten um auf die andere Seite zu wenden.

:blush: naja, ist schon länger her die Fahrschule. Erschließt sich mir auch nicht warum man da eine Gefahr darstellt für andere. Ist ja in der Stadt und somit 50 erlaubt. Dass viele da rasen ist aber auch nicht normal bzw. nicht mein Fehler wenn ich zeitig blinke und dann wenden will. Aber gut. Wills ja richtig machen :slight_smile:

alle hinter dir müssen anhalten oder die spur wechseln. Je nach Lage kann das mal schnell eine Ampel blockieren. Spurwechsel sind auch nicht immer risikofrei, da rechnet in dem Moment ja keiner damit.

Kommt natürlich darauf an, wie stark die Strasse befahren ist.

Wer ein Fahrzeug führt, muss sich … beim Wenden … darüber hinaus so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.

Auch ohne Gefährdung haben wir noch §1, bei starkem Verkehr auf 4 Spuren ist das Wenden wohl eher eine Behinderung Anderer.
Würde zumindest für die üblichen Straßen gelten, die ich so kenne.

Falls man nun den gestrichelten Abschnitt einer Ausfahrt oder einer kleineren Straße zum wenden missbrauchen will (bezüglich der ‚fahr ich eben 2 Meter weiter‘) ändert das auch nix.

grüße
lipi

Hallo!

Es geht hier nicht um Verbote. Denn hupen darf man innerorts nur, um vor Gefahren zu warnen. Ein gut sichtbar auf der Fahrbahn wartendes Fahrzeug stellt aber sicher keine Gefahr dar. Das wäre eher, wenn da plötzlich wer aus dem Auto springt, und ein nachfolgendes Fahrzeug auf sich aufmerksam machen will.
Also: Ob das Abbiegen OK ist oder nicht, das Hupen ist es jedenfalls nicht.

Auch sonst hat das mit den vier Spuren nur wenig mit dem Hupen zu tun. Ich habe hier eine Spur pro Richtung, und in einer Richtung zusätzlich nen Parkstreifen. Ich kann mit meinem Auto per U-Turn direkt auf den Parkstreifen fahren, wenn da genug Platz ist. Wenn da nur eine einzelne Parklücke ist, fahre ich ein paar Meter weiter links in eine Grundstückseinfahrt, daraus dann rückwärts wieder raus, in Gegenrichtung zur Lücke, und parke dann rückwärts ein.
Und ich sage dir: Es ist völlig egal, ob ich das mit dem U-Turn oder mit der Einfahrt mache: Alleine die Tatsache, daß ich blinke und langsamer werde, reicht zum Hupen Aus. Das ist insbesondere dann so, wenn der werte Hintermann dir fast im Kofferraum hängt, und du eben nicht das gleiche Fahrziel wie er hast: Merke: Abbiegen in Grundstückseinfahrten ist nicht vorgesehen, an Kreuzungen kann man drüber reden.

Wie recht du doch hast. :angry:

Wenn jemand mitten im fließenden Verkehr plötzlich langsamer wird, dann anhält und irgendwann sogar blinkt, liegt eine Gefahr vor, vor der man warnen muss.

Wobei das späte Blinken eine Unterstellung aus regelmäßig gemachter Erfahrung heraus ist. Wer weiß heutzutage schon, dass man blinkt, BEVOR man langsamer wird - und nicht erst, wenn man schon abbiegt oder gar erst, wenn man steht.

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Wie willst du den Blinker betätigen wenn du links das Smartphon und rechts das Lenkrad/Schaltknüppel in der Hand hast?!

Von wegen!