Hallo,
Hallo.
folgendes:
Ein Kunde kauft bei Ebay für 30 EUR in einem Shop ein und
zahlt nicht. Nach zwei Wochen erhält er eine freundliche
Zahlungserinnerung, schaut daraufhin noch einmal durch den
Shop und kauft noch einmal zwei Sachen für 35 EUR.
Also zusammen jetzt 75 EUR.
Für diese beiden Artikel erhält er eine separate Rechnung. Zwei Tage
später fragt der Kunde an, ob man nicht alle drei Artikel
zusammen fassen könne. Die freundliche Antwort lautet "nein,
weil der erste Artikel bereits im Mahnverfahren ist.
Na ja, das kann man deshalb trotzdem zus. versenden, wenn man kann. Manche Händler nutzen aber Lager-/Versanddienstleister. D.h. die Ware liegt gar nicht beim Händler im Wohnzimmer, sondern irgendwo in D in einem Lagerhaus und die tun sich natürlich schwer damit, die getrennten Vorgänge zusammenzuführen.
Er möge
die Artikel bitte bis zum xx.xx. getrennt bezahlen. Was er
nicht tut und Ebay eröffnet einen Fall wegen des nicht
bezahlten Artikels.
Ein Widerruf wäre vlt. möglich gewesen, soweit er nicht durch auschl. Rückgaberecht ersetzt wurde.
Erst dann bezahlt der Kunde die Sachen
getrennt und erhält zwei getrennte Pakete.
Jetzt ist die Frage: Kann er bei Nichtgefallen Sachen aus den
beiden getrennt versandten Paketen zusammen zurück senden und
die Erstattung der Rücksendekosten verlangen, weil der
Warenwert der zurückgesandten Waren dann über 40 EUR liegt?
Verlangen kann er es. Und die Aussichten stehen gar nicht schlecht, da sie zeitlich zusammen fallen und es immer noch der selbe Verkäufer ist.
Danke schon einmal für die Antworten
§ 357 BGB stellt nicht auf einzelne Waren oder einzelne Vorgänge ab, sondern lediglich auf den Preis der zurücksendenden Sache.
Das können demnach auch zus. 40 EUR sein, wenn es aus mehreren Sachen besteht.
Die Frage hier eigentlich, ob das noch als gesamte Bestellung gesehen werden kann, da es ja zwei Vorgänge sind.
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http://www.it-recht-kanzlei.de/40-euro-klausel-r%C3%…
http://www.123recht.net/Ruecksendekosten-bei-2-Artik…
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MfG