40 Jahre alter Gasofen! Recht auf Austausch?

Hallo,

soeben war der Kaminfeger in meiner Wohnung, ich teilte ihm mit das ich den Gasofen nicht richtig regeln könne. Zu Antwort bekam ich:

Das ist auch nicht besser machbar, da dieser Ofen ca. 40 Jahre alt sei.

Desweiteren ist mein Gasofen aus Vermieter Seite weiß gestrichen mit normaler Wandfarbe.
Der Kaminfeger sagte:

Das sei ein Fehler und würde die Wärme im Ofen halten, sodass diese nicht so gut wie üblich nach außen kommen könne.

So nun zu meiner Frage:

  1. Entsteht mir ja durch die schlechte Effizienz eines solch alten Ofens ein Mehrverbrauch an Gas. zudem ist dieser Ofen zwar mit einem Drehregler 8 Stufig regelbar, aber tatsächlich regelt er nur auf 2 Stufen. Kann ich einen neune Ofen fordern?

  2. Durch die Farbe, welche der Vermieter anbringen ließ ist eine Sachgemäße bzw. effiziente Benutzung durch mich nicht möglich, bzw. Durch den Fehler des Vermieters enstehen mir nach Aussage des Kaminfegers höhere Kosten im Betrieb. Was kann ich dagegen tun?

Dankeschön und Gruß marcel

Hallo,
wir können hier leider nur wenig weiterhelfen, ein Recht auf Austausch des Gasofens können wir nicht erkennen.

Was aber wohl einforderbar ist: die artgerechte Nutzung des Ofens. Wenn wir Sie richtig verstehen, gehören dazu acht Stufen und nicht nur zwei.

Hinsichtlich der Farbe sollten Sie sich an den Vermieter wenden, weil Sie nachweislich Mehrkosten haben. Ob Sie etwas erreichen bzw welche Rechte Sie konkret haben, können wir nicht sagen.

Viel Erfolg.
JB

Hallo,
also, haben Sie die Wohnung mit diesem Ofen schon angemietet? Oder wurde
dieser nachträglich eingebaut? Wie hoch ist die Miete? Dem Zustand der Wohnung angepasst oder zu hoch? Fragen Sie den Vermieter ob er den Ofen nicht erneuern möchte, es kann Ihnen allerdings passieren, dass die Miete dann erhöht wird. Aufgrund einer Verbesserung der Wohnqualität. Warum ziehen Sie nicht aus und suchen sich eine zeitgemäße Wohnung? Es gibt genug Wohnraum, der saniert und modernisiert ist - ich würde mich doch nicht ärgern

Hallo Marcel,
einen neuen Ofen kannst Du nicht beanspruchen - ABER! - Du meldest die Mängel - falscher Anstrich, der Wärmeisolierend wirkt und defekte Regelung zwei statt 8 Stufen unverzüglich Deinem Vermieter und bittest zunächst höflich um Mängelbeseitigung. Ein neuer Ofen wird billiger sein, als die Mängelbeseitigung. Du hast Anspruch auf die Mängelbeseitigung. Egal was der Vermieter sagt, der will natürlich nicht, Du mußt auf Mängelbeseitigung bstehen. Wenn nichts passiert, erst dann! setze eine Frist von zwei-drei Wochen und kündige für den Fall, daß die Mängel nicht beseitigt werden eine Mietminderung an. Bei der Höhe der Mietminderung wird es schwierig. 10% ist sicherlich etwas hoch, aber machbar. Das hilft dann. Sprich mal mit Deinem örtlichen Mieterverein.
Gruß aus Berlin

Das ist eine Frage des Mietrechts. Wenn der Gasofen unsicher währe, dann hätte der Schorni den still gelegt.

Die neueren Öfen müssen jedoch nicht unbedingt besser sein. Viel Quatsch ist da oft dran und das ganze wird knapp kaluliert und „moderner“ gebaut. Meistens nichts solides, denn wenn etwas schnell kaputt geht, kann man neues verkaufen. In sofern würde ich erst mal den 40 jährigen mir genauer ansehen, denn der hat ja offensichtlich 4 Jahrzehnte funktioniert !!!

Das ist mit moderenen Dingern nicht mehr möglich.

Das mit der weissen Farbe kann ich von hier aus nicht beurteilen. Wenn der Ofen die Wärme nur über die Oberfläche abgibt. ist da schon was drann. Meistens sind aber irgendwelche Züge vorhanden, die dann die meiste Wärme in den Raum bringen.
Ich würde einfach mal einen Heizungsbauer absprechen, vielleicht von dem Ofen ein Foto machen, damit keine Anreise notwendig ist.
Der „Schwarze Mann“ soll ja Glück bringen - redet aber oft auch …

Gruss Axel R

Guten Tag
Ich empfehle Ihnen mit dem Hauseigentümer zu Sprechen!
Ich bin in der Schweiz tätig. Bei solchen Problemen will ich die Anlage sehen damit ich eine korrekte Antwort geben kann.
Mit freundlichen Grüssen
Rolf Iseli

  1. Entsteht mir ja durch die schlechte Effizienz eines solch
    alten Ofens ein Mehrverbrauch an Gas.

Ja!

regelt er nur auf 2 Stufen. Kann ich einen neune Ofen fordern?

Was kann ich dagegen tun?

Hmm, so genau weiß ich das nicht, aber du kannst eine Reparatur fordern, und da es dafür bestimmt keine Ersatzteile gibt, muss dann ein Neuer her !
Damit wäre dann die Frage mit der Lackierung auch erledigt.

Leider hast du nicht geschrieben, was das für ein Gerät bzw Regler ist.

Grüße

Das ließt sich nicht gut. Bitte teilen Sie Ihrem Vermieter den Sachverhalt mit und bitten um Abänderung mit Fristsetzung. Parallel fragen Sie im Fachhandel nach was so ein Austausch kostet. Teilen Sie auch das Ihrem Vermieter mit auch mit Frist und Mitteilung das sie die Kosten übernehmen und mit der Miete verrechnen.
Ob das legal ist weiß ich nicht dazu sollten sie Ihren Rechtsbeistand bemühen.

Hallo Marcel
Der Schornsteinfeger hat Recht, ohne wenn & aber.
Ob Du einen neuen fordern kannst ist eine Sache der
Rechtsprechung!..

„Wer fragt, ist ein Narr für eine Minute. Wer nicht fragt, ist ein Narr sein Leben lang.“ Konfuzius
Gruß Horst

Hallo Marcel
Der Kaminfeger redet wohl gerne viel !
Wenn er aber den Betrieb des Gerätes nicht ausdrücklich,aus technisch sachlichen Gründen, bemängelt muss der Vermieter vermutlich auch nichts Unternehmen.
Die Fragen sind ehr was für’s Rechtsforum.

Gruß Icepik

Hallo Marcel,

das kann ich Ihnen aus dem Stehgreif nicht beantworten. Sie sollten sich einmal anwaltlich beraten lassen, ob ein Mietmangel vorliegt und ggf. die Miete mindern.

Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth

Ob man hier rechtlich vorgehen kann würde ich bei einem Beratungsgespräch bei der Arbeiterkammer nachfragen.
Verminderung der Heizenergie wegen übermalen ist sicher gegeben.

Mehr kann ich dir leider nicht weiterhelfen.

Moin,Moin,
nach 40 Jahren schafft der die Abgasschutzverordnung
doch bestimmt nicht mehr. Eine entsprechende Auflage durch den Kaminfeger wird den Vermieter zu einem neuen Gerät veranlassen. Soweit ich weiss, ist eine Erneuerung nicht umlagefähig. Baut der aber einen besseren(z.B.Brennwerttechnik)ein so ist das eine Modernisierung und dadurch umlagefähig!
Bin aber kein Rechtsberater!!!Alles unverbindlich!!!Ob durch die Farbe die Effizienz eingeschränkt ist bezweifle ich.Eher wird das schnelle Auskühlen verhindert!?

MFG
JK

Hallo Marcel,

entscheidend ist, ob die Beheizung mittels des Ofens noch funktioniert oder nicht.
In der Mitte des Raumes in 1 Meter Höhe muß eine Temperatur von mindestens 20° C erreicht werden, notfalls auf der höchsten regelbaren Stufe des Ofens.
Wenn dies nicht der Fall ist, muß wohl ein neuer Ofen her.

Ob wegen der geringeren Regelbarkeit ein Austausch bereits notwendig ist, weiß ich leider nicht.

Gruss
Sebastian

Hallo , das kommt darauf an was im Mietvertrag steht wenn die Wohnung warm vermietet ist ? Klären wer für denn Ofen zuständig ist . Die angebrachte Farben ist natürlich ein Wärmeblocker höherer verbrauch !
gruß
Mike

Hallo,
ich würde den Vermieter schriftlich mit den Aussagen des Kaminfegers konfrontieren und um einen Lösungsvorschlag bitten. Das Recht auf einen Ofentausch haben Sie nicht, aber vielleicht ist es auch im Interesse Ihres Vermieters einen neuen anzuschaffen. Ich denke auch das Ihr Vermieter gar nicht weiss, dass die Farbe eine sachgemässe bzw. effiziente Nutzung nicht zulässt. Viel Glück!

MfG murmeltier