40 Wochenstunden im Arbeitsvertrag / Mündlich allerdings 42,5 Stunden genannt bekommen

Hallo zusammen,

ich würde gern zum 15.09. in einer neuen Firma anfangen zu arbeiten. Dort sagte man mir im Bewerbungsgespräch, dass ich „Mo-Do 09:00-19:00 Uhr und Freitag 09:00-16:00 Uhr“ (Mo-Do eine Stunde Pause, Freitag 0,5 Std.) arbeiten soll. Im Arbeitsvertrag, den ich gestern nach dem Gespräch erhalten habe, steht nur „40 Wochenstunden“ und „Überstunden sind mit dem Gehalt beglichen“.
Demnach werde ich für 40 Stunden eingestellt, soll aber geplant jede Woche 4x9h + 6,5h = 42,5h arbeiten.

Eine bekannte Personalerin sagte mir, dass Mehrarbeit im Einzefall in Ordnung ist, nicht aber die geplante, hier nun regelmäßige Mehrarbeit.
Ich habe natürlich auf Basis einer 40-Stundenwoche verhandelt und komme mir nun etwas blöd vor, da mir die Mehrstunden im Gespräch nicht aufgefallen sind. Ist es überhaupt rechtens, die Arbeitszeiten so festzulegen (bzw. die Länge der Arbeitszeit Mo-Do)?

Danke!

Hallo

Eine Arbeitszeit von regelmäßig 9 Stunden täglich ist sowieso ungesetzlich, jedenfalls müsste es auf die Dauer einen Durchschnitt von 8 Stunden am Tag ergeben, und das ist bei diesem Dienstplan ja völlig ausgeschlossen.
http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__3.html

Allerdings stellt sich natürlich die Frage, ob du den Job haben willst oder nicht.
Wenn du betr. Arbeitssuche nicht sehr stark in Not bist, du den Job aber dennoch haben willst, würde ich optimalerweise den Arbeitgeber auf die Unstimmigkeit ansprechen.

Wenn du es dir nämlich schon bei der Vertragsunterzeichnung gefallen lässt, über den Tisch gezogen zu werden, so wird das später bestimmt nicht besser, oder erst dann, wenn du dich da unentbehrlich gemacht hast. Aber dann haben sich alle Beteiligten schon so daran gewöhnt an den Zustand, dass es ganz schwer ist, da wieder rauszukommen. -

Einen ehrlichen Menschen stört es nicht, wenn der Vertragspartner Korrektheit verlangt. Vielleicht ist es ja ein Missverständnis, das sich durch ein Gespräch aus der Welt räumen lässt.

Aber wenn da drin steht: Überstunden sind mit dem Gehalt beglichen, dann sollte auch in etwa drin stehen, wie viele Überstunden erwartet werden. - Oder handelt es sich um einen sehr gut bezahlten Job als Fimenboss, Bundeskanzler o.ä.? Da darf man mit Überstunden in der Tat nicht pingelig sein, das wäre unangemessen.

Hallo,

danke erst einmal für Deine Rückmeldung. Angewiesen bin ich auf den Job nicht - er hätte allerdings ein paar sehr angenehme Benefits. Ob ich dafür dann aber mehr Zeit investieren möchte, muss ich mir mal überlegen.
Einfach gerechnet wären das dann bei 3 Stunden à grob 50 Kalenderwochen immerhin 150, fast ein ganzer Monat.

Danke auch für den Link bzgl der durschnittlichen, täglichen Arbeitszeit.

Und nein, leider ist es nicht so eine Position. Das wäre schön und Überstunden wären dann auch erträglicher (beim Blick aufs Konto).
Ich komme mir nur total blöd vor, weil mir das im Gespräch nicht aufgefallen ist. Vielleicht durch die Aufregung.

Werde es mir überlegen und noch einmal berichten.

Gruß

hi,

Samstag vergessen.

grüße
lipi

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Was heißt hier ‚Samstag vergessen‘?
Willst du mir damit sagen, dass man jemanden 9,6 Stunden täglich in der 5-Tage-Woche beschäftigen darf, weil das nicht mehr als 48 Stunden wöchentlich und damit durchschnittlich 8 Stunden täglich (allerdings an 6 Tagen) werden? Oder was meinst du mit dem Samstag?

Sowas fällt im Gespräch sehr vielen Leuten nicht auf. Ich würde nicht ganz ausschließen, dass der Arbeitgeber das weiß und damit rechnet, dass der Arbeitnehmer das dann so schluckt.

hi,

richtig erkannt. nachzulesen in deinem Link.

Arbeitstag und Werktag sind verschiedene Dinge.

grüße
lipi

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Solche Regelungen sind in der Regel unwirksam und wurden der Vergangenheit immer wieder von Gerichten gekippt.
Zum Einlesen hier

Data

Wo steht denn da, wie genau der Durchschnitt ermittelt werden soll?
Man kann doch nicht die durchschnittliche tägliche Arbeitszeit von sagen wir 20 (Arbeits-)Tagen ermitteln, indem man die gesamte Arbeitszeit einfach durch 24 teilt.
Wenn da steht, es sollen nicht mehr als 8 Stunden täglich geleistet werden, dann sind da doch wohl 8 Stunden täglich gemeint, und nicht 48 Stunden wöchentlich.

Ich weiß ja nicht, wie das ein Arbeitsrichter sehen würde. Hast du irgendeinen Beleg für die Annahme, dass es so gesehen wird, wie du schreibst?

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Das kann aber nur passieren, wenn man klagt. Das ist das Problem.

hi,

also nach deiner These darf man 40 Stunden auch nicht an 4 Tagen abarbeiten, um den Freitag frei zu machen. Denn man würde die 40 Stunden nur in 4 Tagen ableisten und das wäre verboten.
Geht man aber am Freitag eine Stunde arbeiten, ist alles ok.

habe ich deine Auslegung soweit richtig verstanden?

das ist richtig.
Aber um die durchschnittliche werktägliche Arbeitszeit zu ermitteln, kann es vorkommen dass es eben mehr Werktage sind als Arbeitstage.

[Google][1]

gn8
lipi
[1]: https://www.google.de/search?q=google%20arbeitsrecht%20samstag%2048%20Stunden

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Simsy,

am §3 gibts leider nichts zu deuteln. 8 Stunden werktags heißt 6 Tage die Woche a 8 Stunden.
Und es geht noch mehr, wenn du dir diesen Paragraphen anschaust.

Data

Naja, eine Möglichkeit wäre, je nach Art der Arbeit und Arbeitsaufkommen, jede Woche mit Ansage mal 2h früher zu gehen oder später zu kommen und dabei auf die „momentan nicht notwendigen Überstunden“ zu verweisen.

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Urlaub gibt es nur für 2 Wochen?

Kann durchaus Absicht sein. Vielleicht auch nochmal den ganzen Vertrag durchlesen bzw. durchlesen lassen. Und dann eben auch am Ende überlegen, was man da dann effektiv pro Stunde bzw. im Jahr raus hat und ob sich das für einen lohnt. Notfalls kann man sich ja auch weiter nach Jobs umsehen.
Dann kann man sich hinterher immer noch überlegen, ob man die Vergütung der Mehrarbeit geltend macht, wenn das nicht doch schon irgendwie erfolgt.
Könnte mir vorstellen, dass das Arbeitsgericht bei tatsächlicher Arbeitsleistung von 42,5h hier auch von einem entsprechenden Vergütungsanspruch ausgeht und der Widerspruch zu den ebenfalls formulierten 40h zu lasten des Arbeitgebers geht.

Grüße

Hallo,

da habe ich aber den Verdacht, daß Du die Ausnahmen des § 7 ArbZG etwas falsch interpretierst,
denn

es geht zumindest in Bezug auf die höchstzulässige durchschnittliche Wochenarbeitszeit dadurch

nichts.
Diese Regelungen haben keine Auswirkungen auf die höchstzulässige durchschnittliche Wochenarbeitszeit.

&Tschüß
Wolfgang

Danke für die Klarstellung. Dann muss ich mir den Paragraphen nochmal genau anschauen.

Hallo,

kannst Du haben:

Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht = ErfK (eine der „Bibeln“ im Arbeitsrecht)
http://www.anwalt-grundausstattung.de/erfurter-kommentar-zum-arbeitsrecht-2016.html

ErfK, Wank, § 3 ArbZG Rn 2:

„Werktag ist jeder Tag, der nicht ein Sonn- oder ges. Feiertag ist. Werktag ist somit auch der Samstag.“

… und dann weiter (a.a.O., Rn 5):
„Bei wöchentl. 6 Werktagen ergibt sich somit im Ausgleichszeitraum eine höchstzulässige wöchentl. AZ von 48 Stunden.“

Reicht das ?

&Tschüß
Wolfgang

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