42 Einbrüche - Bewährungsstrafe. Das ist doch fast eine Aufforderung zum Einbrechen

Die kriminelle Energie des Einbrechers ändert sich also im nachhinein abhängig davon ob er in der Kasse 5 € oder 5000 € findet? Sorry das verstehe ich nicht.
Gruß Michael

Unglaubliche Dreistigkeit. Arbeit hab ich zwar gefunden (ist ja auch vollkommen ausgeschlossen in Memmingen keine zu finden) aber keinen Bock drauf gehabt. Zu faul ab und zu aufs Amt zu Latschen war er auch.

Kannst die ja selbst denken dass der gute Mann kaum über der Pfändungsfreigrenze verdienen wird (so wenig zu verdienen wird zwar schwer in Memmingen, aber der kriegt das hin) und daher gar nix zurückzahlen wird.

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Hallo!

Abgesehen davon, dass für „ein bisschen Steuern“ keiner in den Knast wandert (die Sünde zudem durch rechtzeitige und vollständige Selbstanzeige geheilt werden kann), bringst Du Sachverhalte durcheinander. Es ging nicht um Körperverletzung, nicht um Traumatisierung, sondern um eine Häufung kleinkrimineller Taten. Dabei ist außer Sachschaden (muss er ersetzen, nötigenfalls für den Rest seines Lebens) nichts passiert. Der Mann war wohl auch beeinflusst durch seine Frau auf dem falschen Trip. Falls er das eingesehen hat (wird die Zeit zeigen), ist alles gut. Die Rufer nach Inhaftierung können jedenfalls nicht sagen, wo in diesem Fall der gesellschaftliche Nutzen des Einsperrens liegen könnte. Wenn der Verurteilte seine Bewährungsauflage nicht erfüllt und/oder wieder einschlägig straffällig wird, wandert er ein. Der offenkundig unbelehrbare Delinquent wäre ein anderer Fall.

Man sollte den Fall nicht mit denen von Intensivtätern wie dem von Dir erwähnten Erdinc S. vermengen. Der junge Mann beging etliche schwere Straftaten als Jugendlicher. Das schwierige Thema verträgt keine (Schein-)Lösungen nach Volkes Stimme. Wenn Du Dich damit beschäftigen möchtest, empfehle ich zur Einführung das Buch der leider verstorbenen Richterin Kirsten Heisig „Das Ende der Geduld“, ISBN-10: 3451302047.

Gruß
Wolfgang

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Die ich ja offensichtlich nicht habe. Aber gut. Geh mal in dich und reflektiere, was Auflagen wie Geldstrafe, oder Maßnahmen welcher Art auch immer bringen.
Kein Geld, keine Möglichkeit. Irgendwelche präventiven Kurse, darüber lachen solche Leute.
Wie weltfremd muss man sein, um die Realität nicht zu sehen?
Gut, aus dem warmen Wohnzimmer ist es leicht solch einen Unsinn zu verzapfen.

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Wie lautet dann dein Vorschlag? Bei jeder Straftat den theoretisch höchsten Schaden anzunehmen? Käme dir das nicht etwas willkürlich vor?

Ist ein Raubmörder weniger kriminell, wenn das Opfer nur 5 Euro hatte?

Aha, zum eigentlichen Thema fällt dir offenbar nichts mehr ein. Ist ja auch irgendwie eine Antwort…

Hallo,

Geldstrafen bringen durchaus etwas. Sie sind zu zahlen. Wenn nicht, werden sie nicht geschenkt, sondern aufgehoben und dank Zinsen (und Gebühren von Inkasso und Gerichtsvollzieher wachsen sie). So ganz freiwillig geht niemand in die Insolvenz.

Grüße
Siboniwe

Hallo!

Bei den finanziellen Folgen von Straftaten hilft eine Insolvenz nicht weiter. Aus unerlaubten Handlungen resultierende Verbindlichkeiten sind von der Restschuldbefreiung ausgeschlossen.

Gruß
Wolfgang

Danke für diese Information.

Grüße
Siboniwe