42 Einbrüche - Bewährungsstrafe. Das ist doch fast eine Aufforderung zum Einbrechen

42 Einbrüche in Vereinsheime: Memminger (43) bekommt zwei Jahre auf Bewährung

Hallo,
trotz „Geständnis und günstige Prognose“ halte ich so eine „Strafe“ für absurd.
Ein „dudu das darfst aber nicht mehr tun“ nach 42 Einbrüchen kann doch keinen abschrecken.
Es wird Zeit, dass die Mindest-Gefängnisstrafe kommt.
Gruß Michael

[ins Nachrichtenbrett verschoben - www Team]

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In Vereinsheime !

das ist der Unterschied zu Wohnungen.
Bei 42 Einbrüchen in Wohnungen wäre es voraussichtlich nicht zu Bewährung gekommen.

„Seine Beute betrug manchmal nur fünf Euro, in anderen Fällen gelangte er aber auch an mehrere hundert Euro.“

Was willst Du dann mit jemandem machen, der Diebesgut im Wert von 50.000 aus einer Wohnung schleppt? Standrechtlich erschießen? :smile:

Irgendwo muss ein Richter ja auch noch differenzieren können.

Gruß,
Max

Es ist alles da. Selbst für einen einmaligen Hausfriedensbruch könnte er 1 Jahr hinter Gitter gehen. Warum dann nicht erst recht für einen 42-fachen? http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__123.html

Wir brauchen keine Politiker die Gesetze „verschärfen“ wollen oder „härtere Gesetze“ forden. Wir brauchen Politiker die Richtern Rückendeckung geben wenn die bestehende Gesetze einfach mal bis zum Anschlag anwenden!

Außerdem kannst du davon ausgehen, dass die Bewä#hrung mit Auflagen verbunden - zum Beispiel einer hohen Geldzahlung an eine soziale Einrichtung. Das wird nur häufig nicht berichtet.

Der EIndruck, dass jemand, der Bewährung bekommt, „ungeschoren“ davonkommt, ist falsch. Das kann ich Dir als langjähriger Gerichtsreporter versichern.

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BIS zu einerm Jahr. Aber auch hier kann der Richter die Strafe jederzeit zur Bewährung ausetzen.

Verglichen mit Diebstahl ist Hausfriedensbruch das „mildere“ Delikt:
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__242.html

Gruß,
Max

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Das ist ein sehr technokratischer Ansatz.

Man muss nicht mit allen Urteilen einverstanden sein, aber deshalb den Richtern die Möglichkeit zu nehmen jeden Angeklagten als Einzelfall zu betrachten ist eine überzogene Reaktion darauf.

Gruß,
Steve

42 Einbrüche sind Einzelfall?

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Die Beutehöhe ist doch irrelevant. Oder glaubst du, dass der Einbrecher den Rest liegen lassen würde, wenn er mehr findet?
Gruß Michael

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Nein. Der gesamte Fall ist ein Einzelfall. Bei dem ein guter Richter alles berücksichtigt, was mit dem einzelnen Fall zu tun hat. Postives wie Negatives.

Siboniwe

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Hallo!

Fragt sich, was eine nicht zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe bewirken soll. Wenn der Mann einsitzt, soziale Bindungen und Wohnung verliert, nach ein, zwei Jahren wieder auf freien Fuß kommt, aus dem Gefängnis kommend am Arbeitsmarkt die denkbar schlechtesten Chancen hat, ob dann die Prognose wohl günstiger ausfällt?

Manche Menschen müssen zum Schutz der Allgemeinheit aus dem Verkehr gezogen werden, aber oftmals ist eine Freiheitsstrafe eine kontraproduktive, zerstörerische Maßnahme, Ausdruck von Hilflosigkeit. Mangels besserer Idee wird der mit dem größtmöglichen gesellschaftlichen Schaden verbundene Weg gewählt.

Mit dem Aussetzen auf Bewährung weiß der Betroffene, dass er solche Chance nicht noch einmal bekommen wird. Steckt man ihn aber ins Gefängnis, ist er hinterher tatsächlich chancenlos. Auf diese Weise würde letztlich zu Lasten des Gemeinwesens ein Lebensweg erschwert, wenn nicht sogar ruiniert. Das alles hätte sich der Straftäter gefälligst vorher überlegen sollen, wird gerne eingewandt. Ist ja richtig, sollte aber kein Grund sein, bereits eingetretenen gesellschaftlichen Schaden noch größer zu machen. Es sei denn, jemand hängt dem Glauben an, aus dem Gefängnis kommen die besseren Menschen.

Von all dem abgesehen, kommen solche Leute ohnehin nur schwer wieder auf einen grünen Zweig. Bei Dutzenden Einbrüchen wird trotz geringer Beute einiges an Sachschaden entstanden sein. An den auf ihn zukommenden zivilrechtlichen Ansprüchen wird er zukünftig seine helle Freude haben.

Gruß
Wolfgang

Willst du das falsch verstehen oder hast du einfach nur nicht vollständig gelesen?

Ich schrieb:

jeden Angeklagten als Einzelfall

Und ja, der ist ein Einzelfall. Das 42 Einbrüche kein Einzelfall sind ist jedem klar, der die Grundrechenarten beherrscht.

Gruß,
Steve

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Danke für eure Antworten. Allerdings könnte ich eure Nachsicht für den Verbrecher und das Lob für den Richter bei EINEM Einbruch verstehen, nicht aber bei 42.
Gruß Michael

Sorry, vor 50 Jahren haben wir noch den Unterschied zwischen Mein und Dein gelernt.

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Hi.

Das Problem ist doch, das solche Täter eine Bewährungsstrafe als Freispruch ansehen. Die Überlegung, dies als erneute (einmalige) Chance zu sehen, setzt ein gewisses Maß an geistiger Reife voraus. Dies ist aber leider in vielen Fällen nicht gegeben.
Ok, nach einer Haftstrafe wird der Neuanfang schwierig, aber was hilft es blauäugig zu glauben eine Bewährung würde alles ändern?
Nichts ändert sich, im Gegenteil. Ein Täter wird motiviert erneut straffällig zu werden, da ja nur der Finger erhoben wird.

Die schwere einer Straftat ist nie irrelevant. Das müsste auch dir klar sein.

Hallo,

auch die Teilnahme an einer Diskussion setzt ein gewisses Maß an geistiger Reife voraus.

Du hast die Antworten von Max (Denker) gelesen? Du hast die darin gegebenen Informationen verstanden?

Viele Grüße,

Jule

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Deshalb gab es vor 50 Jahren auch keinerlei Einbrüche.

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Hallo Michael!

Hier ein Zeitungsbericht mit etwas Hintergrund http://www.schwaebische.de/region_artikel,-Gestohlenes-Handy-ueberfuehrt-Einbrecher-_arid,10574420_toid,128.html. Nach Lektüre urteile selbst, welchen Nutzen/Sinn eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung gebracht hätte. Bewährung ist eben nicht mit erhobenem Zeigefinger gleichzusetzen.

Gruß
Wolfgang

Aha - und wer schützt die Bevölkerung vor diesem Schwerkriminellen?

Läuft das jetzt so wie bei Erdic S. Gewalttat- Bewährung, nächste Gewaltat - Bewährung, nächste Gewalttat - Bewährung,… und so ging es immer weiter. Selbst einen Familienvater ins Koma zu prügeln wurde mit Bewährung bestraft! Aber wehe ein bisschen Steuern werden nicht gezahlt,dann geht es in den Knast.

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