Hallo!
Fragt sich, was eine nicht zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe bewirken soll. Wenn der Mann einsitzt, soziale Bindungen und Wohnung verliert, nach ein, zwei Jahren wieder auf freien Fuß kommt, aus dem Gefängnis kommend am Arbeitsmarkt die denkbar schlechtesten Chancen hat, ob dann die Prognose wohl günstiger ausfällt?
Manche Menschen müssen zum Schutz der Allgemeinheit aus dem Verkehr gezogen werden, aber oftmals ist eine Freiheitsstrafe eine kontraproduktive, zerstörerische Maßnahme, Ausdruck von Hilflosigkeit. Mangels besserer Idee wird der mit dem größtmöglichen gesellschaftlichen Schaden verbundene Weg gewählt.
Mit dem Aussetzen auf Bewährung weiß der Betroffene, dass er solche Chance nicht noch einmal bekommen wird. Steckt man ihn aber ins Gefängnis, ist er hinterher tatsächlich chancenlos. Auf diese Weise würde letztlich zu Lasten des Gemeinwesens ein Lebensweg erschwert, wenn nicht sogar ruiniert. Das alles hätte sich der Straftäter gefälligst vorher überlegen sollen, wird gerne eingewandt. Ist ja richtig, sollte aber kein Grund sein, bereits eingetretenen gesellschaftlichen Schaden noch größer zu machen. Es sei denn, jemand hängt dem Glauben an, aus dem Gefängnis kommen die besseren Menschen.
Von all dem abgesehen, kommen solche Leute ohnehin nur schwer wieder auf einen grünen Zweig. Bei Dutzenden Einbrüchen wird trotz geringer Beute einiges an Sachschaden entstanden sein. An den auf ihn zukommenden zivilrechtlichen Ansprüchen wird er zukünftig seine helle Freude haben.
Gruß
Wolfgang