§ 43 Abs. 7 SGB VI

Hallo zusammen,

weiß jemand, ob der zum 01.01.24 neu eingeführte § 43 Abs. 7 SGB VI auch für z.B. Umschulungen Gültigkeit hat? Oder wo bzw. wie ich da recherchieren kann? Ein erster Suchlauf war nicht präzise genug.

Danke und Gruß.

Hallo,
hier erst mal der genannte § - https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__43.html
wenn ich es richtig gelesen habe, dann geht es da um die Weitergewährung der Rente für sechs Monate, d.h. wenn während der Umschulung Kranken- und Rentenversicherungspflicht besteht, dann würde ich das so sehen - Stichwort: versicherte Beschäftigung
Gruss
Czauderna

Hallo,

Teilnehmer an einer beruflichen Rehabilitation sind nicht „erwerbstätig“ im Sinne des § 43 Abs. 7 SGB VI.

Dies gilt gem. § 52 SGB IX
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__52.html
iVm § 16 SGB VI
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__16.html

&tschüß
Wolfgang

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Hallo,
danke Wolfgang - man muss nur die richtigen Leute fragen.
Gruss
Günter

Vielen Dank auch von mir :slight_smile: