45 km/h Aufkleber auf schnelleres Auto?

Hallo Experten,

nur mal so aus Neugier: Wäre es zulässig einen 45 km/h (oder auch 80 km/h oder nur 25 km/h) Aufkleber auf ein Fahrzeug zu pappen, das tatsächlich doch schneller kann? Natürlich vorausgesetzt, der Fahrer verfügt über einen Führerschein Klasse B. Oder ist das verboten? Als Hintergrund könnte ich mir z.B. einen älteren Fahrer vorstellen, der nicht mehr so schnell fahren möchte - hier bei uns sieht man häufiger Kleinwägen (z.B. Fiats) als Seniorenfahrzeug mit solchen Aufklebern. Die Landjugend wird leicht ungeduldig, wenn jemand langsamer fährt als zulässig - die Fahrzeuge mit Aufkleber werden aber meist in Ruhe gelassen und wie ein Traktor auch, dann eben bei nächster Gelegenheit überholt.

Vielen Dank!

Hallo!

Ich gehe sehr davon aus, es ist verboten.
Denn das sind doch keine Spaßaufkleber, das sind amtliche Aufkleber, die aufgrund einer verkehrsrechtlichen Bestimmung geführt werden müssen um Fahrzeuge für alle anderen Verkehrsteilnehmer und für Kontrollen zu kennzeichnen.

Es wäre wohl das gleiche, wenn man auf den Trecker (25 km/h-Klasse) aufmotzt und nun mit 60 km/h fahren kann.

Man darf nicht beliebig langsamer fahren als bauartbedingt/verkehrsmäßig zulässig. das heißt nicht, man muss knapp 100 km/h auf Landstraße fahren, 80 km/h reicht sicher auch aus.
Aber es gibt keinen Grund z.B. nur 60 oder noch langsamer zu fahren.
Das ist nicht erlaubt, selbst wenn man immer mal rechts ran fährt und überholen lässt.

Wenn man sich im Verkehr unsicher fühlt, dann sollte(darf?) man auch nicht mehr daran teilnehmen.

mfG
duck313

Hallo Duck und vielen Dank für die Antwort!

Ich wüsste halt gerne, wie es definitiv rechtlich aussieht. Dass man keinen „schnelleren“ Aufkleber benutzen darf, ist ja selbstverständlich, da es sich dabei ja um ein Fahrzeug handelt, das für keine höhere Geschwindigkeit zugelassen ist.

Wie schnell ein „normaler“ Kleinwagen mindestens fahren muss, ist meines Wissens aber Auslegungssache und was bedeutet schon bauartbedingt? Nur weil ein Fahrzeug grundsätzlich z.B. 130 km/h schafft, kann es das noch nicht bei allen Straßenverhältnissen sicher tun. Wir haben hier kurvige Bergstraßen und ein Allradantrieb kann hier leicht schneller fahren und trotzdem sicher als z.B. ein Fahrzeug mit Heckantrieb. Ein alter Fiat 500 schafft vielleicht gerade noch 60 km/h, hat aber trotzdem eine TÜV-Zulassung usw. Wir sprechen hier ja von einer normalen Landstraße, auf der regelmäßig langsamere Fahrzeuge (Traktor, Radfahrer, Leicht-KFZ etc.) unterwegs sind.

Mich interessiert die Frage, weil hier viele Rentner auf dem Land leben und es sich daher so leicht daherredet, dass man nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen darf, wenn man älter wird und damit nicht mehr ganz so reaktionsschnell ist. Der Straßenverkehr wird bei zunehmenden älter werdenden Bevölkerung noch ein ziemliches Problem denke ich - auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen kann man hier schließlich nicht.

Hallo!

Du hast mich nicht so richtig verstanden.
Es geht darum, man darf überhaupt nicht so langsam(behindernd) fahren, wenn das Fahrzeug auch schneller fahren kann von der Bauart und Zulassung und von Straßenverhältnisse und Verkehrsdichte her.

Und da spielt es keine Rolle ob man zur Kennzeichnung nun einen Tempobegrenzungsaufkleber hinten drauf macht.
Das macht es ja nicht dadurch besser. Man hat ja gerade NICHT so ein abgespecktes Fahrzeug, was mechanisch/elektronisch gedrosselt ist, damit man es ohne FS fahren kann z.B
Man würde so etwas vortäuschen, aber eben unzulässig. Man umgeht die Mindestgeschwindigkeit.

MfG
duck313

hi,

Ich wüsste halt gerne, wie es definitiv rechtlich aussieht.

Der Aufkleber gibt die zulässige Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges an.
Für welche Geschwindigkeit ist das Fahrzeug zugelassen?
(§58 StVZO)

Wie schnell ein „normaler“ Kleinwagen mindestens fahren muss,
ist meines Wissens aber Auslegungssache und was bedeutet schon
bauartbedingt?

StVo $3 Abs 2?

(2) Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern.

Genau das ist doch beabsichtigt, wenn das Schild dazu dienen soll den behinderten Verkehr ruhig zu halten.

Dem steht natürlich Absatz 1 entgegen, „Die Geschwindigkeit ist insbesondere … den persönlichen Fähigkeiten … anzupassen.“

Der Straßenverkehr wird bei zunehmenden älter werdenden Bevölkerung noch ein ziemliches Problem denke ich.

da ist wohl was dran.

lipi

Hallo,

doch, ich habe das schon verstanden, wie du das meinst. Aber die Mindestgeschwindigkeit ist ja nicht festgelegt. Auf dieser Straße fahren Fahrzeuge (eben sog. Leicht-PKW), die nur 25 km/h bzw. 45 km/h dürfen. Diese Fahrzeuge sind erlaubt und man darf sie auch fahren, wenn man einen Führerschein hat, mit dem man ein schnelleres Fahrzeug fahren darf. Unser Senior könnte sich seinen Kleinwagen ja auch drosseln lassen und schon darf der Aufkleber drauf und er so langsam fahren, dass er sich damit noch sicher fühlt. Wäre also nur die Frage, ob es rechtlich zulässig wäre, dass er sich die Kosten für den Umbau spart.

Hallo und vielen Dank auch!

Das würde also bedeuten, dass das Fahrzeug für 45 km/h zugelassen werden müsste. Das heißt unser Senior müsste das Autochen wahrscheinlich doch drosseln lassen, damit es nicht schneller fahren kann. Bräuchte er dann auch einen komplett neuen TÜV?

Hallo,

der neue „TÜV“ wird in Hinsicht einer zulässigen Drosselung sicher Dein kleinstes Problem werden. Die Umrüstung ist kompliziert, die Fahrzeugart wird ggf. geändert, und das alles darf auch nicht ohne weiteres rückrüstbar sein - teuer und kompliziert.

Denkansatz: Ein netter Aufkleber, schön groß, mit einem kurzen, sympathisch wirkenden Hinweis (z.B. „Bitte Rücksicht - ich fahre schon seit 68 Jahren Auto“ oder „60km/h - bitte Rücksicht“) hilft wahrscheinlich mehr, und ist völlig legitim. Wenn der Geschwindigkeitshinweis nicht den Eindruck eines „offiziellen“ Schildes macht, ist er sicherlich auch nicht verboten.

Ich als Viel- u. Schnellfahrer kenne die Risiken vom Alter im Straßenverkehr, finde aber, dass dieser Teil der Lebensqualität so lang wie möglich erhalten bleiben sollte.
Wer viele Jahrzehnte wichtiger Teil von Wirtschaft und Gesellschaft war, darf einfach nicht im Alter abgeschoben werden. Da müssen dann eben manchmal die, die die Jahrzehnte noch vor sich haben, zurückstecken und Rücksicht nehmen.
Wenn’s gesundheitlich einfach nicht mehr geht, sieht es natürlich anders aus.

Grüße
formica

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Hallo und vielen Dank!

Das mit dem weniger formellen Aufkleber ist eine saugute Idee und bestimmt einen Versuch wert! Ansonsten sehe ich das wie du! Wir haben hier immer mehr von diesen 45 km/h-Autochen und viele regen sich drüber auf - aber für viele Menschen ist das eben ein Stück Mobilität, die erhalten bleibt und Selbständigkeit ermöglicht oder für so manchen Azubi ist es die einzige Möglichkeit, den Ausbildungsplatz pünktlich zu erreichen. Nur sind diese kleinen Autochen unverhältnismäßig teuer und daher meine Überlegungen.

Wenn solche Leute den Rest der Nation dazu nötigten, hinter ihnen herzukriechen und ihre Verkehrserziehung zu ertragen oder alternativ wahnwitzige Überholmanöver zu starten, war es leider immer schwierig, diese Nötigung auch nachzuweisen.

Durch einen solchen Fake-Aufkleber, wäre dann zumindest ein Vorsatz zu erkennen, der dann höffentlich dazu führt, dass dieses Element aus dem Straßenverkehr entfernt wird!

45 km/h-Autos gehören grundsätzlich verboten!

Gruß Herr_Schulz

Verboten
Hmm, vieleicht gehören auch solche Fahrer verboten, die nicht in der Lage sind ein KFZ das nur 45 km/h fährt ordnungsgemäß und ohne Gefährdung anderer zu überholen?

Also da stellt sich jemand wirklich ein Armutszeugnis aus…

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