Hallo,
Jemand hat einen Nebenjob auf 450 Euro Basis angenommen.
Man arbeitet nun im Oktober und reicht dann am 1. November seine Stunden ein. Nun sagt der Arbeitgeber, dass man ja noch einen „Personalbogen“ ausfüllen müsse (mit Steuernummern, Verzichtserklärung, Bankverbindung usw).
Bis dieser angekommen, ausgefüllt und zurückgegeben ist, ist die „Auszahlungsperiode“ schon überschritten - also Gehalt wird am 6. des Monats gezahlt.
Nun erwartet man im Dezember die Gehälter von Oktober und November, doch bekommt nur das vom November mit der Begründung, dass man keine zwei Gehälter an einem Monat auszahlen kann, da man dann ja über die 450-Euro Basis kommen würde. Das Gehalt würde dann quasi am Ende der Beschäftigung hinten angehängt werden (also die Beschäftigung ist ohnehin nur auf ein halbes Jahr angelegt).
Nun würde mich interessieren, ob das wirklich so ist. Wenn der Arbeitgeber es nicht schafft eines der Gehälter im Entsprechenden Folgemonat zu überweisen, dieses nicht „nachüberweisen“ kann.
Vielen Dank
Gruß
Taki