450-Euro Job: Keine "Nachüberweisung" des vorigen Monats möglich?

Hallo,

Jemand hat einen Nebenjob auf 450 Euro Basis angenommen.
Man arbeitet nun im Oktober und reicht dann am 1. November seine Stunden ein. Nun sagt der Arbeitgeber, dass man ja noch einen „Personalbogen“ ausfüllen müsse (mit Steuernummern, Verzichtserklärung, Bankverbindung usw).
Bis dieser angekommen, ausgefüllt und zurückgegeben ist, ist die „Auszahlungsperiode“ schon überschritten - also Gehalt wird am 6. des Monats gezahlt.
Nun erwartet man im Dezember die Gehälter von Oktober und November, doch bekommt nur das vom November mit der Begründung, dass man keine zwei Gehälter an einem Monat auszahlen kann, da man dann ja über die 450-Euro Basis kommen würde. Das Gehalt würde dann quasi am Ende der Beschäftigung hinten angehängt werden (also die Beschäftigung ist ohnehin nur auf ein halbes Jahr angelegt).

Nun würde mich interessieren, ob das wirklich so ist. Wenn der Arbeitgeber es nicht schafft eines der Gehälter im Entsprechenden Folgemonat zu überweisen, dieses nicht „nachüberweisen“ kann.

Vielen Dank

Gruß
Taki

Hallo Takima,

das ist Quatsch:

Es kommt regelmäßig vor, dass im laufe einer Beschäftigung durch den Arbeitgeber Nachzahlungen geleistet werden. Die werden dann für die Periode erfasst für die sie eh hätten gezahlt werden müssen. Steuerrechtlich gesehen ist eh das Kalenderjahr entscheidend.

Dein
Ebenezer

Servus,

kann man nicht sagen - wenn es bei diesem Arbeitgeber einen Grund dafür gibt, dass das nicht geht, liegt der darin, dass für die Abrechnungen eine Amateursoftware verwendet wird, oder dass ein Amateur die Abrechnungen macht.

Es ist allerdings gut möglich, dass der Arbeitgeber für Aushilfen keine Abrechnungen für Monate machen lässt, die über einen Monat zurückliegen, weil an einer Korrektur für zurückliegende Monate wesentlich mehr Fummelei hängt, als an einer Änderung für den jeweils zurückliegenden Monat, wenn man sie vor der folgenden Abrechnung macht. Das ist ein Aufwand, der für einen geringfügig Beschäftigten leicht unrentabel werden kann. Ob das hier eine Rolle spielt, könnte man sagen, wenn man wüßte, ob alle Arbeitnehmer des Betriebs jeweils in der Woche nach dem betreffenden Monat bezahlt werden, oder ob es Ende des Monats schon einen Abrechnungslauf für die Festgehälter gibt, so dass die Stundenlöhner schon regelmäßig mit einer Wiederholung des Laufs abgerechnet werden, so dass der Oktober nicht die vorige, sondern die vorletzte Abrechnung ist.

Schöne Grüße

MM

Hi!

Ich kann dir mit der ursprünglichen Frage nicht helfen, wenn der AG es aber wirklich so machen will, dass du nun ein halbes Jahr auf deinen Lohn warten sollst, dann verlange einen Vorschuss, den er nach dem halben Jahr mit der Nachzahlung des Oktoberlohns verrechnen kann.
Kann ja wohl nicht sein, dass du wegen solcher Formalitäten kein Geld kriegst.

Gruß, Diva

Hallo DDD,

es geht nicht um ein halbes Jahr, sondern jeweils um einen Monat: Jeder Monatslohn wird jetzt einen Monat später bezahlt, und am Ende der sechs Monate der Beschäftigung gibt es noch einen Monatslohn im Nachklapp.

Wie der Arbeitgeber das mit der Abmeldung hinkriegen will, bleibt sein Geheimnis.

Schöne Grüße

MM

Das hab ich schon verstanden, aber er hat ja jetzt schon einen Rückstand von 450 € und den schleppt er das halbe Jahr lang mit. Und um den auszugleichen - wenn es dieser komische AG nicht hinbekommt, es ihm sonstwie auszuzahlen - könnte er ja einen Vorschuss bekommen.

1 Like

Servus,

ja, das sollte ohne weiteres möglich sein.

Die Auszahlung sechs Wochen nach Ende des abgerechneten Monats ist übrigens bei nicht wenigen Zeitarbeitsbuden (selbst solchen mit ‚von früher her‘ noch seriösem Namen) ziemlich verbreitet.

Schöne Grüße

MM

Hallo Taki

Dann zeig doch mal deinem Arbeitgeber den Text der zuständigen Behörde, der Minijobzentrale:
https://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/03_mj_in_privathaushalten/04_minijob/02_verdienstgrenzen/node.html

Also, vom Gesetzgeber her steht einer Auszahlung von zwei Gehältern in einem Monat nichts entgegen.

Viele Grüße

Hallo,

ein AG, der sowas

behauptet, ist entweder ziemlich dämlich oder aber hochgradig unseriös.

Es kommt bei Mini-Jobs nicht zwingend auf den Auszahlungstermin, sondern auf den Abrechnungszeitraum an.
Bei so einem AG stellt sich die Frage, ob er dem Mini-Jobber auch Entgeltfortzahlung und bezahlten Urlaub vorenthält.

&Tschüß
Wolfgang