450 Euro Job - Vertrag/Steuer/Abgaben?

Jemand möchte für 450 Euro pro Monat einen Nebenverdienst (zusätzlich zu einem Angestelltenverhältnis) aufnehmen. (Haupt-Arbeitgeber erteilt Erlaubnis)

Bedarf es dazu eines Arbeitsvertrags oder kann derjenige einfach Rechnungen oder Arbeitsnachweise ausstellen? (Kann man einfach Rechnungen ausstellen?)

Gilt generell, dass 450Euro-Einnahmen nicht in einer Steuererklärung angegeben werden müssen?

Muss der Arbeitgeber Abgaben zahlen?

Du stellst etwas seltsame Fragen, deren Sinn man so auf den ersten Blick nicht versteht.

Rechnungen ?
Du als Arbeitnehmer stellst Rechnungen aus oder was ?
Die Arbeitsnachweise stellt der Chef aus und muss die für Kontrollen durch die Behörde aufbewahren. Wehe die stimmen nicht !

Vertrag braucht man, nur der kann mündlich sein. Angemeldet sein muss man auch, macht der Arbeitgeber.
Abgaben und Steuern (Pauschal) führt nur der Arbeitgeber ab.

Der AN muss sich z.B. gegen einen Rentenversicherungsbeitrag aussprechen, sonst wird der ihm automatisch abgezogen.

MfG
duck313

Der Arbeitgeber meldet das dem Finanzamt, oder wem?

Wie sähe es denn mit einer sog. Freelancertätigkeit aus?
Hier würde der Freelancer ja in der Tat Rechnungen schreiben, richtig?
Welcherlei Abgaben müsste hier der Freelancer oder Auftraggeber entrichten?
Wie ist es um die Versteuerung bestellt? Hier wird wohl keine 450EuroRegelung gelten, richtig? D.h. jeder Euro muss angegeben werden?

Müsste eine Freelancertätigkeit irgendwo angemeldet werden?
(Ein KFz-Gewerbe bspw. müsste man doch sicher in einem Gewerberegister o.ä. eintragen lassen) - gilt das für jede Form der Dienstleitung (klassisches Beispiel: Programmierung)?

Hallo,

was schwebt dir vor?

Ein Kleingewerbe als selbständiger Unternehmer oder eine Festanstellung bei einem Arbeitgeber?

Jemandem schwebt folgendes vor:
Arbeitnehmer: Steuererklärung mit Lohnsteuerhilfe (d.h. keine Selbstständigkeit)
Arbeitgeber: So wenig Aufwand/Kosten/etc. wie möglich
Die Fragen wurden mit deiner Frage @X_Strom nicht beantwortet (unabhängig von den obigen 3 Zeilen :smiley: )

Dann 450 € Job. Abgaben bezahlt allein der AG. Er kann die anfallenden 2% Pauschalsteuer auf den AN abwälzen. Seit 2013 besteht für alle Minijobs sg. Rentenversicherungspflicht, d.h. der AN bezahlt im Moment 3,7% von seinem Lohn und bekommt dafür den vollen Beitrag in Höhe von 18,7% seinem Rentenversicherungskonto gutgeschrieben.
Der Minijob ist prinzipiell nicht steuerpflichtig, d.h. er wird bei der Einkommensteuer nicht herangezogen. Andererseits können dafür auch keine Werbungskosten geltend gemacht werden.

Für den AG billiger ist auf jeden Fall eine selbständige Tätigkeit. Du schreibst Rechnungen und er bezahlt sie. Der Erlös geht allerdings komplett in deine Einkommensteuerberechnung und du gibtst sämtliche Arbeitnehmerrechte, wie bezahlten Urlaub, Entgeltfortzahlung oder Mindestlohn auf.

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