Hallo,
ich bin bereits selbstständig und würde nun gerne in einem mittelständischen Unternehmen auf 450 € Basis als Prokurist tätig werden. Ist das so möglich oder ist so eine Anstellung über Minijob nicht für leitende Angestellte gedacht? Darüber hinaus würde ich sicher auch noch über meine Firma, mehr oder weniger 1-Mann-Betrieb, den einen oder anderen kleinen Aufrag im EDV-Bereich abdecken. Hierzu würde ich dann separat Rechnungen stellen. Die Anstellung in dem Betrieb stellt sicher keinen Hauptteil meiner Arbeit dar und von der Seite dürfte es keine Probleme geben.
=HALLO()
Man muss schon mit dem Klammerbeutel gepudert sein, um sich auf so etwas einzulassen. Aber verboten ist es nicht…
=TSCHÜSS()
Klappt leider nur in den seltensten Fällen.
Mich hat bisher noch keiner überzeugen können, obwohl die Versuche wirklich gut waren.
LG
S_E
Abend,
ich bin bereits selbstständig und würde nun gerne in einem
mittelständischen Unternehmen auf 450 € Basis als Prokurist
tätig werden. Ist das so möglich
Ja
Darüber
hinaus würde ich sicher auch noch über meine Firma, mehr oder
weniger 1-Mann-Betrieb, den einen oder anderen kleinen Aufrag
im EDV-Bereich abdecken. Hierzu würde ich dann separat
Rechnungen stellen.
Du willst also bei der Firma bei der du Angestellt bist also auch noch als selbstständiger
Rechnung schreiben?
Wenn ich das so richtig verstanden habe, geht das meines Wissens nach nicht.
RS99
=HALLO()
Du willst also bei der Firma bei der du Angestellt bist also
auch noch als selbstständiger
Rechnung schreiben?
Wenn ich das so richtig verstanden habe, geht das meines
Wissens nach nicht.
Warum nicht? Solange es keine sogenannte Scheinselbständigkeit ist (Umgehung der Sozialversicherungspflicht), kann man durchaus so etwas machen. Aber richtig ist, dass es meist in die Hose geht. Insbesondere, wenn Leute beteiligt sind, die als Prokuristen auf Minijob-Basis tätig werden…
=TSCHÜSS()
Ich denke ich belasse es dann einfach bei den 450 €. Die Geschichte ist noch etwas verzwickter. Ich bin gleichzeitig auch noch Kommanditist in der Firma bei der ich mit 450 € abgefunden werden sollte. Eigentlich will ich dort auch gar nicht tätig werden, aber ohne mein Zutun wird es dort nicht laufen. 2 total Gebietsfremde sind als Geschäftsführerinnen eingesetzt. Eine davon ist meine Freundin. Die kann ich so nicht in die Geschäftswelt entlassen.
Wie würde es denn aussehen, wenn ich z.B. nur einmal im Jahr eine Rechnung für geleistete Sonderdienste einreichen würde. Meine Stunden werden mit den 450 € nicht einmal ansatzweise gerecht entlohnt. Geht mir halt nur darum, dass die da ein bisschen eingearbeitet und kontrolliert werden. Man könnte ja z.B. auch einen Wartungsvertrag für die Telefon- oder EDV-Anlage über meine Firma machen, oder?
Man kann so vieles machen…kürzlich buk ich einen Hefezopf mit Zimt bei gefühlten 30 Grad in der Bude.
Aber ich werde einen Teufel tun und hier irgendwelche Tipps geben, wie man geltendes Recht aushebelt oder versucht irgendwas zu konstruieren. Vorallem ohne die tatsächlichen Verhältnisse und vertragliche Gestaltungen zu kennen.
Ein Steuerberater könnte hier helfen, aber die machen sich auch nicht immer einen Kopf. „Och nuja, dann war der halt mal früherer Arbeitnehmer…aber kann doch getrost im Anschluss als Fahrer ohne eigenes Fahrzeug selbstständig sein…und weil das nicht geklappt hat, wird er wieder Arbeitnehmer. Jawoll!“ **
LG
S_E
** Sollte der Fall beim LSG laden, freu ich mich schon. Wie meinte der Vorsitzende letztens „Wie meine Kammer schon des öfteren entschieden hat…“. Ich mag ihn irgendwie.
=HALLO()
dann wechsel doch die Gesellschafterstellung und werde Komplementär. Dann ist alles schön und es gibt keine Probleme.
Oder, wenn du nicht haften willst, gründe eine UG (haftungsbeschränkt) und trete mit dieser als Komplementär in die KG ein.
Deine geleisteten Dienste gleich welcher Art kannst du dann gegenüber der Gesellschaft geltend machen.
=TSCHÜSS()
Ich verstehe nicht so ganz wo der Unterschied liegt. Vielleicht hole ich mal weiter aus.
Gesellschaftsform ist GmbH & Co. KG. Vollhafter ist natürlich die GmbH. Ich selbst bin Einzelunternehmer und Kommanditiest der KG. Ich bin umsatzsteuerpflichtig und habe natülich auch eine Steuernr. usw. Scheinselbstständigkeit liegt ganz sicher nicht vor. Verdiene deutlich mehr als die 450 € in meiner selbstständigen Tätigkeit.
Soweit sind wir uns glaube ich einig : Ich kann problemlos den 450 € Job steuerfrei annehmen.
Zu klären wäre dann noch, ob ich unregelmäßig Rechnungen für Dienstleistungen stellen dürfte, die über die eines Prokuristen hinausgehen, also z.B: EDV-Wartung…
Scheinselbstständigkeit liegt ganz sicher
nicht vor.
Dann ist die Sache doch geklärt. Dann besteht eine selbstständige Tätigkeit.
Soweit sind wir uns glaube ich einig : Ich kann problemlos den
450 € Job steuerfrei annehmen.
Steuerfrei?! Übungsleiterpauschale oder wie?
Man muss sich doch mal entscheiden, was man nun sein will. Abhängig beschäftigt oder selbstständig tätig. Aber der Punkt wurde (s.o.) ja schon abgehakt. Dem Grunde nach ist es möglich, für den selben Auftraggeber abhängig beschäftigt und selbstständig tätig zu sein. Diese Fälle sind aber in der Praxis äußerst selten und hab ich bisher nur ein einziges Mal gesehen.
Zu klären wäre dann noch, ob ich unregelmäßig Rechnungen für
Dienstleistungen stellen dürfte, die über die eines
Prokuristen hinausgehen, also z.B: EDV-Wartung…
Was Selbstständige machen oder nicht machen, ist deren selbst überlassen. Ob die eine Rechnung stellen oder zwanzig ist mWn nirgends festgeschrieben.
Greetz
S_E
Und nur mal so am Rande: Nur weil man selbstständig ist, heißt das noch lange nicht, dass man in jedem Auftragsverhältnis automatisch auch selbstständig ist (Beispiel: Jemand mit einem Motorradladen arbeitet als Hausmeister und Fahrer für eine Bäckerei). Und zu Kommanditisten gibt es ganz nette Rechtsprechung im übrigen. Aber das mit der Selbstständigkeit wurde ja schon geklärt, s.o.
Also jetzt bin ich etwas verwirrt.
Liege ich etwa schon in der Annahme nicht richtig, dass ich 450 € steuerfrei hinzuverdienen kann? Wenn man im Prokuravertrag klar die Aufgaben festlegt und dann darüber hinaus auch noch Dinge über „die eigene Firma“ macht, sollte das doch dann auch gehen.
Also jetzt bin ich etwas verwirrt.
Liege ich etwa schon in der Annahme nicht richtig, dass ich
450 € steuerfrei hinzuverdienen kann?
Ich guck jetzt mal in die Glaskugel, aber ich denke die 450 Euro beziehen sich auf einen Minijob.
Der ist NICHT steuerfrei; entweder 2 % pauschal Steuer oder individuelle Besteuerung nach Lohnsteuerkarte.
Steuerfrei wären (in Auszügen):
- Übungsleiterpauschale
- Ehrenamtspauschale
- Reisekosten
- Ersatz für doppelte Haushaltsführung
- Verpflegungsmehraufwendungen
- Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen
- Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit; aber dafür Bedarfs wieder eines Grundlohns
Aber pures, reines Arbeitsentgelt ist so gut wie niemals nie steuerfrei. Schließlich müssen Bahnhöfe und Flughäfen gebaut werden.
Greetz
S_E
So, jetzt habe ich mit jemandem gesprochen der meint, dass er sich auskennt. Seine Aussage wirft alles über den Haufen. Diese sie ungefähr so aus:
Als Kommanditist wird alles steuerlich umqualifiziert was ich von der KG erhalte. Heißt also im Klartext, dass selbst ein 450 € Minijob voll zu versteuern wäre als Einkunft aus Gewerbe. Ist das wirklich so richtig? Ich habe mal gerade etwa 2,5% der KG-Einlagen eingebracht.