Hallo,
wie ist es wenn jemand zwei 450€ Jobs ausführt. Die erste Beschäftigung ist dann Steuerklasse 1 - die zweite 6 - richtig?
Ist er dann auch krankenversichert?
(Keine zusätzliche Hauptbeschäftigung)
Danke!!!
Hallo,
wie ist es wenn jemand zwei 450€ Jobs ausführt. Die erste Beschäftigung ist dann Steuerklasse 1 - die zweite 6 - richtig?
Ist er dann auch krankenversichert?
(Keine zusätzliche Hauptbeschäftigung)
Danke!!!
Es kommt doch darauf an, ob man zusammengezählt aus beiden Jobs mehr als 450 € im Monat einnimmt !
Wenn nein, dann ist nichts zu beachten, es bleiben Minijobs.
Wenn ja, dann werden beide „Minijobs“ zu ganz normalen, voll sozialversicherungspflichtigen Jobs. Man ist dann auch krankenversichert.
So wie man es auch wäre bei 1 Job ab 450,01 € aufwärts.
Die Steuerfrage ist extra zu betrachten. Mal fällt gar keine an, bzw. der AG darf die Pauschalsteuer nutzen.
MfG
duck313
Hi,
wie hoch sind denn die Bezüge aus Job 1 und aus Job 2?
Gruß
Guido
Zusammen sind es mehr als 450€.
Job 1 sind 400€ und Job 2 sind 250€.
Dann sollte man Minijob 1 als Hauptarbeitgeber mit der 1 versteuern (Nullsummenspiel) und Minijob 2 mit StKl 6 abgerechnet werden.
Beide Minijobs sind (hier innerhalb der Gleitzone) voll sv-pflichtig.
Als Nachfrag noch: Der zweite Minijob ist keine kurzfristige Beschäftigung, oder?
Gruß
Guido
Hi!
Sorry, ich bin auf dem Smartphone auf den „Gefällt mir nicht“-Pfeil gekommen - das kann man leider nicht mehr rückgängig machen.
VG
Guido