Habe aber gehört, dass das verboten ist.
Wenn die Fanfare nicht zugelassen ist, dann ist sie verboten.
Es sind grundsätzlich alle Proleten-Tröten mit Tonfolgen („La Cuccaracha“ oder so was) verboten.
Damit macht man sich also nicht nur lächerlich, sondern begeht auch eine Ordnungswidrigkeit.
Wie sieht es aber aus, wenn die Fanfare über einen seperaten
Taster ( NICHT DEN NORMALEN HUP-TASTER AM LENKRAD ) bedient
wird. Die normale Hupe wird also nicht beeinträchtigt!
Egal. Was am Auto betriebsbereit ist, muss zugelassen sein.
Das Teil kann man sich also in den Kofferraum legen. Das wäre erlaubt. Mehr nicht.
Und was kommt auf einen zu, wenn man erwischt wird???
Mängelkarte, Zwangsausbau der Anlage.
Dazu leider nur 15€ nach bundeseinheitlichem Tatbestandskatalog TBNR 355000:
„Sie führten das Fahrzeug, obwohl dessen Schallzeicheneinrichtung unzulässig/mangelhaft war“.