5 Klang Fanfare - Rechtliche Situation

Guten Tag,

jemand hat vor sich eine 5 Klang Fanfare ins Auto einzubauen.

Habe aber gehört, dass das verboten ist.

Wie sieht es aber aus, wenn die Fanfare über einen seperaten Taster ( NICHT DEN NORMALEN HUP-TASTER AM LENKRAD ) bedient wird. Die normale Hupe wird also nicht beeinträchtigt!

Weiß da jemand Bescheid?

Und was kommt auf einen zu, wenn man erwischt wird???

Danke Euch.

Schöne Grüße

Hallo !

Wie man sie einbaut bzw. auslöst ist egal.
Man darf m.E. durchaus eine 5-Klang-Fanfare einbauen,nur darf die keine Tonfolge abgeben(„Melodie“).
Wenn 5 unterschiedlich abgestimmte Fanfaren aber gleichzeitig angehen,dann erzeugt das einen Mischton,der erlaubt ist…

wenn die Fanfare grundsätzlich zugelassen ist ! Siehe Prüfzeichen.

Es gibt doch durchaus serienmässige Mehrfachfanfaren als alleinige Hupe,aber eben gleichzeitiger Betrieb,keine Tonfolge !

MfG
duck313

Hallo,

danke für die schnelle Antwort.

Eine Tonfolge sollte es schon sein.

Bleibt noch zu klären:

Was kommt auf einen zu, wenn man erwischt wird.

Was kommt auf einen zu, wenn man erwischt wird.

Ein Polizeibeamter.

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Habe aber gehört, dass das verboten ist.

Wenn die Fanfare nicht zugelassen ist, dann ist sie verboten.
Es sind grundsätzlich alle Proleten-Tröten mit Tonfolgen („La Cuccaracha“ oder so was) verboten.

Damit macht man sich also nicht nur lächerlich, sondern begeht auch eine Ordnungswidrigkeit.

Wie sieht es aber aus, wenn die Fanfare über einen seperaten
Taster ( NICHT DEN NORMALEN HUP-TASTER AM LENKRAD ) bedient
wird. Die normale Hupe wird also nicht beeinträchtigt!

Egal. Was am Auto betriebsbereit ist, muss zugelassen sein.
Das Teil kann man sich also in den Kofferraum legen. Das wäre erlaubt. Mehr nicht.

Und was kommt auf einen zu, wenn man erwischt wird???

Mängelkarte, Zwangsausbau der Anlage.
Dazu leider nur 15€ nach bundeseinheitlichem Tatbestandskatalog TBNR 355000:

„Sie führten das Fahrzeug, obwohl dessen Schallzeicheneinrichtung unzulässig/mangelhaft war“.

Hallo tank-hank,

§ 16 Abs. (3) der StVO sagt es relativ eindeutig:

„Schallzeichen dürfen nicht aus einer Folge verschieden hoher Töne bestehen.“

Das schließt m.E. den Einbau eines solchen Teils logischerweise schon irgendwie aus.

Desweiteren ist hier auch die StVZO einschlägig (s. § 55).

http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/BJNR067…

was mich dazu interessieren würde…
Wenn so ein mehrtöniges Schallerzeugungs-Gerät prinzipiell nicht statthaft ist, warum fahren dann diverse mobile Eisverkäufer problemlos damit durch die Straßen, mit der Absicht ihr Kommen hörbar und Kundschaft aufmerksam zu machen? Da wäre solchen doch schon längst das Handwerk gelegt worden? Ich kann mich noch genau an früher erinnern, als diese Family-Frost-Fahrzeuge überall hin fuhren - keine Ahnung, ob es diesen Verein immer noch gibt - die spielten vor jedem Halt ihre charakteristische Melodie ab…

Habe ich das also deshalb so lange nicht mehr gehört, weil es erst in den letzten Jahren verboten wurde und der lokale Eismann hat einfach bisher immer Schwein gehabt nicht erwischt worden zu sein? Oder wird das bei solchen Fahrzeugen vielleicht doch geduldet? Wie sieht es eigentlich aus, wenn irgend so ein Verkaufsauto klassisch eine große Klingel angebaut hat (für denselben Zweck)? Wäre das dann erlaubt?

Freue mich auf Antworten.

MfG,
Marius

Hier parken alle falsch und fahren zu schnell.Wieso ist das verboten?
Nebenbei:Hier musste ein Verkaufsfahrzeug die Betätigung für eine Klingel vom Fahrerhaus in den Ladenaufbau verlegen um einer Anzeige zu entgehen.

Grüße

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