5 oder 6 Tage Woche _ Auswirkung auf krankengeldzahlung

Hat die Aussage, ob 5 oder 6 Tage Arbeitswoche, Auswirkung auf die Krankengeldzahlung, wenn ja welche. Es gibt sicher einen Grund, weil sonst die Frage sicher nicht gestellt würde auf dem Ausfüllformular zur KG Berechnung. Was eintragen, wenn nicht so einfach zu beantworten? Was zählt dann beim Ausfüllen. AV oder Praxis?
Über eine Antwort, die natürlich keine Vermutung , sondern Hitergrundwissen bedarf, freu ich mich. Danke!
Herzliche Grüße

Hallo,

die Frage ob eine 5 oder 6-Tagewoche hat keinen Einfluss auf die Berechnung des Krankengeldes, denn das fortzuzah­lende Entgelt berechnet sich aus dem Durch­schnitt der letzten 3 Kalen­dermonate. Jedoch werden Überstun­denzuschläge, Erfolgs­beteiligungen und Sonder­zahlungen nicht mit in die Durch­schnitts­berechnung einbe­zogen.

Einzutragen sind die tatsächlichen Arbeitszeiten und nicht die die im AV vereinbarte Zeiten.

lG