Hat die Aussage, ob 5 oder 6 Tage Arbeitswoche, Auswirkung auf die Krankengeldzahlung, wenn ja welche. Es gibt sicher einen Grund, weil sonst die Frage sicher nicht gestellt würde auf dem Ausfüllformular zur KG Berechnung. Was eintragen, wenn nicht so einfach zu beantworten? Was zählt dann beim Ausfüllen. AV oder Praxis?
Über eine Antwort, die natürlich keine Vermutung , sondern Hitergrundwissen bedarf, freu ich mich. Danke!
Herzliche Grüße
Hallo,
die Frage ob eine 5 oder 6-Tagewoche hat keinen Einfluss auf die Berechnung des Krankengeldes, denn das fortzuzahlende Entgelt berechnet sich aus dem Durchschnitt der letzten 3 Kalendermonate. Jedoch werden Überstundenzuschläge, Erfolgsbeteiligungen und Sonderzahlungen nicht mit in die Durchschnittsberechnung einbezogen.
Einzutragen sind die tatsächlichen Arbeitszeiten und nicht die die im AV vereinbarte Zeiten.
lG