50 gdb

bestehen reele chancen von 40 gdb zu 50 gdb zu gelangen ? welche möglichkeiten bestehen, was ist zu erledigen … oder sind die hürden unüberbrückbar (geworden!) ?

bestehen reele chancen von 40 gdb zu 50 gdb zu gelangen ?
welche möglichkeiten bestehen, was ist zu erledigen … oder
sind die hürden unüberbrückbar (geworden!) ?

bestehen reele chancen, daß du deine anliegen mit einer grußformel einleitest? … oder ist das ein merkmal deiner behinderung?

Hallo liebscher,

bestehen reele chancen von 40 gdb zu 50 gdb zu gelangen ?
welche möglichkeiten bestehen, was ist zu erledigen … oder
sind die hürden unüberbrückbar (geworden!) ?

da mußt Du einen Verschlechterungsantrag beim zuständigen Versorgungsamt stellen. Die entscheiden dann darüber. Aber es wird schwierig, weil es ja soviele Hürden gibt, die unüberbrückbar sind. Da muß man dann Glück haben. Meistens klappt es nicht, aber versuchen kannst Du es ja.
Mit freundlichen Grüßen

Susanne

Hallo,

bestehen reele chancen von 40 gdb zu 50 gdb zu gelangen?
welche möglichkeiten bestehen, was ist zu erledigen … oder
sind die hürden unüberbrückbar (geworden!)?

bestehen reele chancen, daß du deine anliegen mit einer
grußformel einleitest? … oder ist das ein merkmal deiner
behinderung?

Außerdem wird so gar nichts dazu geschrieben, was vorliegt, ob sich was geändert hat am Zustand, ob was hinzugekommen ist usw. Ein bestehender GdB, wo sich nichts geändert hat, wird wohl (ohne Begründung) zu keiner Änderung führen.

Die „Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht“, sind für den Laien eher „unbrauchbar“, da es bei der Beurteilung des Gesamt-GdB z.B. schon mal nicht nach dem Prinzipb 1+1=2 geht.

MfG

bestehen reele chancen von 40 gdb zu 50 gdb zu gelangen ?
welche möglichkeiten bestehen, was ist zu erledigen … oder
sind die hürden unüberbrückbar (geworden!) ?

Hallo Liebscher,
aus eigener Erfahrung kann ich hier nur schildern. Es hat sich halt bewährt, vor solch einem Verschlechterungsantrag zuerst mal mit seinem betreffenden Arzt zu sprechen. Das sollte heute zu Tage, nach dem Willen der Gesundheitsreform, der Hausarzt sein. Dort sollen nämlich alle Fäden sozusagen zusammenlaufen.
Wenn du also selbst merkst, dass es dir schlechter bzw. zu schlecht geht in deiner Krankheit und dein entsprechender Arzt das auch so sieht, steht also so einem Verschlechterungsantrag nichts mehr im Wege.
So meine Meinung und Erfahrung.
MfG
Hans13