Hallo,
so pauschal, wie das meine Vorschreiber gemacht haben, ist die Frage nicht zu beantworten.
Denn bei der PAbgeltung von Überstunden kommt es schon auf Details des Einzelfalls an.
Arbeitsvertragliche Klauseln unterliegen grundsätzlich der AGB-Kontrolle. Da stellt sich schon mal die Frage, ob die Klausel (im Wortlaut) hinreichend klar formuliert ist.
Auch die Angemessenheit kann geprüft werden, denn es wird durchaus eine Relation zum Verdienst bzw. der Stellung gezogen. So kann ein einfacher, nicht so toll bezahlter AN durchaus erwarten und verlangen, daß jede Überstunde bzw. Mehrarbeit vergütet wird.
Eine rechtlich belastbare Darstellung der Problematik findest Du hier:
https://www.hensche.de/Arbeitsrecht_Arbeitsvertrag_pauschale_Abgeltung_Ueberstunden_Gehalt_Mehrarbeit_Lohn_BAG_5AZR517-09.html
Bei der Summe der Überstunden stellt sich aber unabhängig von der Vergütung die Frage, ob Du nicht gelegentlich die gesetzlichen Höchstgrenzen für die tägliche bzw. wöchentliche Arbeitszeit überschreitest und die Mindestruhezeiten sowie Pausen gewährleistet sind.
&Tschüß
Wolfgang