50 Stunden pro Jhar kostenlos für den Arbeitgeber arbeiten?

Guten Abend
meine Frage ist wie folgt:
Laut der Arbeitsverträge ist laut meinem und auch der Verträge der anderen Mitarbeiter eine Klausel enthalten, wonach pro Jahr 50 Stunden kostenlos für den Arbeitgeber gearbeitet werden muss.

Konkretes Beispiel: Aus dem Jahr 2016 hatte ich Überstundenansrüche in Höhe von 320 Stunden, mir wurden aber nur 270 bezahlt, da 50 Stunden abgezogen wurden. Ist die Klausel rechtens.

Freue mich über hilfreiche Antworten
Michael

Hallo meines Wissens leider ja. Du hast diesen Vertrag mit deiner Unterschrift akzeptiert. Ich persönlich finde es auch eine Frechheit aber bei uns gab es so etwas auch lange Zeit. Wir haben dann durch den Beriebsrat den Haustarif gekündigt und sind zum Flächentarifvertrag gewechselt, Dieser ist deutlich Humaner.

Hallo,

da wirst du vermutlich kaum einen Hebel haben.
Siehe: http://karrierebibel.de/ueberstunden/

Die Überstunden sind klar definiert und weniger als 10% der Regelarbeitszeit, damit wohl im rechtlichen Rahmen.

Ich bin natürlich kein Anwalt.

Gruß,
Steve

Recht herzlichen Dank, für deine Antwort…ich ahnte schon soetwas…
ist aber nicht das einzigste was zu bemängeln ist…so zb. habe ich im Jahr nur 82 freie Tage gehabt, ausgehend von einer 5-Tage Arbeitswoche

Dir auch Danke für deine Antwort… ist dann wohl nur hin zu nehmen

und mit der Zeit zu verrechnen, die Du anwesend bist, ohne produktiv zu arbeiten. Ziemlich wahrscheinlich, dass dieser Abgleich nicht zu Gunsten des Arbeitgebers ausfällt.

Schöne Grüße

MM

naja konkret ist der fall so im jahr 2016 gewesen!! Und dann mit in das jahr 2017 genommen.

  1. ) 320 Überstunden
  2. ) 15 Tage Resturlaubsanspruch
    Anfang Januar 2017 zum 31.03.2017 habe ich gekündigt und ab dem 12. 01.2017 nicht mehr gearbeitet.
    Für die Zeit bis zum 31. 03.2017 musste ich nicht mehr arbeiten, und mir wurden die Überstunden und der Resturlaub dafür bezahlt ( Wobei ich das auch nicht Abrechnungstechnisch ganz korrekt empfinde ).
    Da ich ja auch noch Anspruch an Urlaub für den Zeitraum Januar-März habe.
    Auch wurde nicht berücksichtigt, das ich im Jahr 2016 nachweislich nur 82 freie Tage hatte (unter Berücksichtigung einer 5-Tage Arbeitswoche )

Hallo,

so pauschal, wie das meine Vorschreiber gemacht haben, ist die Frage nicht zu beantworten.
Denn bei der PAbgeltung von Überstunden kommt es schon auf Details des Einzelfalls an.
Arbeitsvertragliche Klauseln unterliegen grundsätzlich der AGB-Kontrolle. Da stellt sich schon mal die Frage, ob die Klausel (im Wortlaut) hinreichend klar formuliert ist.

Auch die Angemessenheit kann geprüft werden, denn es wird durchaus eine Relation zum Verdienst bzw. der Stellung gezogen. So kann ein einfacher, nicht so toll bezahlter AN durchaus erwarten und verlangen, daß jede Überstunde bzw. Mehrarbeit vergütet wird.
Eine rechtlich belastbare Darstellung der Problematik findest Du hier:
https://www.hensche.de/Arbeitsrecht_Arbeitsvertrag_pauschale_Abgeltung_Ueberstunden_Gehalt_Mehrarbeit_Lohn_BAG_5AZR517-09.html

Bei der Summe der Überstunden stellt sich aber unabhängig von der Vergütung die Frage, ob Du nicht gelegentlich die gesetzlichen Höchstgrenzen für die tägliche bzw. wöchentliche Arbeitszeit überschreitest und die Mindestruhezeiten sowie Pausen gewährleistet sind.

&Tschüß
Wolfgang

Bis vor zwei Jahren mussten wir jeden Tag eine halbe Stunde kostenlos arbeiten müssen. Das lief über 5 oder 6 Jahre so, wegen „Standortsicherung“…

Gruß Oberberger

Kommt natülich immer darauf an, was im Arbeitsvertag vereinbart wurde.

Hallo,

… was höchst wahrscheinlich etwas völlig Unterschiedliches war, nämlich eine zumindest vorübergehende Erhöhung der allgemeinen Arbeitszeit - und natürlich dem UP in keinster Weise weiterhilft.