50er Roller zu unrecht wegen zu hoher Geschwindigkeit abgeschleppt. Wer zahlt?

Vermisse ich auch SCHMERZLICH!!!

Grüßle,
Tinchen

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Hallo!

Unsere Freunde in Grün oder Blau haben ein besonders wachsames Auge auf Roller, insbesondere auf deren Geschwindigkeit. Falls sie vermuten, daß ein Roller zu schnell ist, der Fahrer sich aber standhaft weigert, ein Tuning zuzugeben, wird der Roller gerne mal abgeschleppt, um ihn genauer untersuchen zu lassen.

Nun, wenn an dem Roller kein Tuning feststellbar ist, und er auch nicht zu schnell ist, der Verdacht also unbegründet ist, wer kommt dann für die Kosten auf?
Der Fahrer muß ja gucken, wie er von dem Ort der Kontrolle weiter kommt, ggf. per Taxi. Die nächsten Tage muß er sehen, wie er von A nach B kommt, und die Polizei wird den Roller auch nicht mit Entschuldigungskarte vor die Haustür stellen.

Hintergrund:

Ich besitze einen 50er Roller von 1999, der bis vor einigen Jahren mein Hauptfortbewegungsmittel war. (Mittlerweile habe ich ein Auto, der Roller ist nun mehr Hobby.)

Der Roller darf offiziell 50km/h fahren, fährt aber eher etwa 55km/h, während der Tacho eher 60km/h anzeigt. Das ist so weit in Ordnung, denn die 5km/h mehr zwischen tatsächlicher und erlaubter, als auch zwischen angezeigter und tatsächlicher Geschwindigkeit liegen jeweils innerhalb der Toleranzen. Der Roller ist auch „orischinool“, es wurden keine unerlaubten Änderungen vorgenommen, alles ist völlig legal.

Nun, seit vielen Jahren dürfen neue Roller nur noch 45km/h fahren, was durch elektronische Drehzahlbegrenzung bis auf die dritte Nachkommastelle realisierbar ist. Die 50km/h-Generation stirbt aus, und ich werde immer… interessanter für die Polizei.

Bei einer Kontrolle wollen Motorradpolizisten häufig eine Spritztour machen, sonst wird er abgeschleppt. Dabei kreiden sie natürlich (bisher folgenlos) die 60km/h laut Tacho an.
Dazu kommt eine offensichtlich nachträgliche, und damit verdächtige Schweißnaht zwischen Blindrohr und Krümmer. (Das Blindrohr drosselt ab einer bestimmten Drehzahl die Leistung.) Bereits zwei mal ist mir das Blindrohr wenige Wochen nach Kauf des Krümmers abgefallen, und ich habe es wieder angeschweißt. Die Polizei vermutet jedoch eher, daß die Verbindung zwischen Krümmer und Blindrohr zugeschweißt, und das Rohr zur Tarnung wieder darauf geschweißt wurde.

Und dann hat die Polizei mancherorts eine „Rolle“ dabei, sowas wie nen mobilen Bremsenprüfstand, wo der Roller mit dem Hinterrad drauf kommt, und die Geschwindigkeit des Hinterrades gemessen wird. Ich vermute, die Dinger simulieren den Fahrtwiderstand nicht, was bei den elektronisch gedrosselten 45km/h-Rollern auch nicht nötig ist. Mein Roller würde aber ohne Widerstand sehr viel höher drehen, weil die Leistung ab einer bestimmten Drehzahl dank Blindrohr zwar stark vermindert wird, aber etwas Leistung bleibt. Fazit: Die „Rolle“ zeigt weitaus mehr an, als erlaubt. Das ist ungefähr so, als wenn man behauptet, daß der Roller auf einem langen, graden Gefälle 70km/h erreicht. (Tut er, auch ohne Motor!)

Man sieht, es gibt viele Gründe, warum ein Polizist der Meinung sein könnte, daß mit dem Roller was nicht stimmt, und da ich nicht zugeben kann, etwas getan zu haben, was ich nicht getan habe, besteht die Möglichkeit, daß der Roller abgeschleppt und untersucht wird.

Bisher ist das alles nur hypothetisch, aber wer weiß.

Hallo!

Ja, und aus dem Grund bekommt z.B. auch ein LKW Fahrer oder seine Spedition Geld zurück wenn die Polizei verlangt, LKW muss mit auf eine Öffentliche Waage fahren um Überladung festzustellen ?
Keine Überladung, also Schadenersatz ?
Oder die Lenk- und Ruhezeiten kontrolliert ?
Bei Nichtverstoß gibt’s je 15 Minuten Stillstand 120 € aus der Staatskasse ?

Oder doch nicht ?

MfG
duck313

Was soll der ganze Käse?
Du willst bei einer Verkehrskontrolle Deine Extrawurst gebraten kriegen? Wenn Du damit angeben willst 10kmh schneller sein zu dürfen als die anderen Mopedfahrer musst Du Dir es halt schriftlich juristisch absichern

Und wie kann man sich nun dagegen absichern für ein nicht vorgenommenes Tuning nicht mit Mehrkosten einer ergebnislosen Prüfung belastet zu werden?

Indem man eine schriftliche Anfrage bei der Polizei macht und das Antwortschreiben immer dabei hat.

Was genau soll man da anfragen?

Hast Du keine Papiere für den Roller, in dem dessen Geschwindigkeit angeführt ist?
Und falls ja, hast Du keinen Beleg, nach dem Du diesen Roller (mit Deinem Führereschein und der vorhandenen Versicherung) fahren darfst?

Na das ist aber eine schwere Frage :stuck_out_tongue:
Wie wäre es damit, sich polizeilich bestätigen zu lassen, dass der Roller für den Verkehr zugelassen ist?

Ergibt sich das nicht schon aus den Papieren?

Hi
wenn der Roller abgeschleppt wird und sich der Vorwurf nicht bestätigt, hat die Polizei die Kosten zu tragen.
Ich würd dann auch über einen Nutzungsausfall nachdenken

Gruß
HaWeThie

Also soll die Polizei eine Sonderregelung bestätigen?

Hi
sooo lange dauert das Wiegen nicht.
Und die Kontrolle der Lenk- und Ruhezeiten ebenfalls nicht.
Die Tatsache, dass kontrolliert wird, gehört zum allgemeinen Lebensrisiko eines Verkehrsteilnehmers.
Wenn jedoch der LKW für ein bis drei Tage außer Verkehr gezogen wird, um zu wiegen - dann könnte man über Schadensersatz nachdenken.
Dürfte aber kaum der Fall sein.

Und mein Hinweis auf Nutzungsausfall bezieht sich nur darauf, dass der Roller einige Tage beim Gutachter steht, um festzustellen
a) wie schnell ist das Ding
b) wurde manipuliert?

Gruß
HaweThie

Prima!
Dann könnte jeder nach so einer Bestätigung hinterher am Roller rumschrauben und darauf beharren, dass er es ja schriftlich hat, dass alles ok ist…

Grüßle,
Tinchen

Ja, natürlich, die Maximalgeschwindigkeit steht sowohl in der Betriebserlaubnis (BE) als auch in den Versicherungspapieren.
Dort heißt es nunmal, daß der Roller max. 50km/h fährt, während er tatsächlich ab Werk 55km/h kann.

Mein Auto fährt laut Tacho übrigens 170, laut Papieren 152km/h, und wenn man es misst, vermutlich etwas mehr als 152. Demnach ist da die BE da auch erloschen.

Die Maßnamen zur Drosselung sind genau in der BE aufgelistet, eine Manipulation zur Verringerung der Maximalgeschwindigkeit führt genauso zum Erlöschen der BE, wie Manipulationen zur Erhöhung. Im Prinzip darf ich daran nichts ändern.

Der Vergleich mit einem LKW hinkt auch, schließlich dauert eine Verkehrskontrolle i.A. keine 30 Minuten, und wenn ein LKW dann doch mal zum TÜV geschleppt wird, hat das für gewöhnlich auch sehr gute Gründe. So’n Roller wird schneller einkassiert, und es wird auch nicht eben zum TÜV gefahren, der ist dann erstmal ein paar Tage weg.

hallo Tinchen,

mir ist nicht klar, ob Du meinen Post meinst. Falls Ja: Ein Roller hat in der Regel „Papiere“, also eine Betriebserlaubnis mit Segen des Kraftfahrt-Bundesamtes, in dem Hersteller, Gewicht, Modell, … Höchstgeschwindigkeit … stehen.

Es geht dem UP darum, einem Polizisten die nominelle Geschwindigkeit von 50km/h (statt 45) belegen zu können. Aus der Höchstgeschwindigkeit ergibt sich ja, dass der Roller (im Rahmen von Toleranzen) so ist, wie er sein sollte.

Wenn der UP zudem einen unwissenden Polizisten vermutet, kann er im Vorfeld Paragraphen und Verordnungen kopieren, warum er diesen Roller mit seinem Führerschein fahren darf, auch wenn sonst 45km/h das Limit sind.

Warum Papiere und Belege ein Freibrief zum Schrauben sein sollen, verstehe ich nicht.

LG achs

Im Übrigen sind z.B. mit einer Simson Schwalbe auch 60km/h erlaubt.

Hallo achs,

Nein, meinte ich nicht.
Ich meinte @HZCE mit seiner Frage „Wie wäre es damit, sich polizeilich bestätigen zu lassen, dass der Roller für den Verkehr zugelassen ist?“

Was nützt einem ein Wisch „Der Roller mit dem amtlichen Kennzeichen XYZ ist für den Verkehr zugelassen und nicht manipuliert“?

Grüßle,
Tinchen

Dann ist mein Post natürlich sinnfrei…
Wo ist hier die Baumstruktur !!!

Wahrscheinlich nicht für alle Polizisten, die ja kaum jede Sonderregel auswendig wissen können.
Dann wird halt der Roller erstmal beschlagnahmt, genau das was der Fragesteller verhindern will.