Hallo,
dies ist primär ein juristisches Problem. Da ich kein Jurist bin, ist alles, was im Folgenden zu lesen ist, lediglich eine begründete Meinung.
Es dürfte allerdings klar sein, dass das Auslösen von Feueralarm ohne Anlass (Feuer) geschehen ist und dies eine grundsätzlich verbotene Handlung darstellt, welche nicht ohne Folgen bleiben kann. Eine Aufsicht hat dafür zu sorgen, dass kein Schüler zu Schaden kommt. Es ist keine primäre Aufgabe von Aufsicht dafür zu sorgen, dass keine ausdrücklich verbotenen Handlungen, die nicht unmittelbar zu einem Schaden führen, verhindert werden, was auch praktisch unmöglich ist, da die Aufsicht nicht überall sein kann und nicht alles sieht. Dies zu unterlassen ist primär die Aufgabe der Erziehung im Elternhaus. Mutwilliges Auslösen von Alarm stellt daher in meinen Augen einen Mangel an Selbstkontrolle (auch wenn das Kind erst 6 Jahre alt ist), auch wenn dies unter dem sozialen Druck der Schülergruppe stattfand.
Selbstverständlich ist bei juristischen Fragen oft nicht das Richtige entscheidend, sondern die geschickte Argumentation eines Juristen.
Ungeachtet der juristischen Entscheidung sollte dies aber auch Anlass zu einer Lektion werden, indem Ihr Sohn nicht schmerzhaft, aber spürbar die Folgen seines Tuns erfahren sollte, damit derartige Handlungen in Zukunft unterbleiben. Das „Spiel“ mit Sicherheitseinrichtungen ist grundsätzlich tabu. Hier hat auch die Anerkennung bei einer Mutprobe keinen Platz.
MfG
W55