6 Jähriger löst in Schule Feueralarm aus-wer zahlt

Hallo Zusammen

Unser Sohn (6 Jahre alt) hat einen Feueralarm ausgelöst. Allerdings ohne ein Feuer gesehen zu haben. Er wurde von Freunden wohl dazu angestiftet - gedrückt hat aber er…

Entsprechend kam der große Löschzug angefahren, der auch bezahlt werden möchte.

Sind wir als Eltern nun in der Haftung diesen „Schaden“ zu übernehmen?

Mit Sicherheit macht auch die Aufsichtspflicht dabei dann einen Unterschied, wenngleich es sich auf dem Schulgelände zugetragen hat. Es kann aber schon sein, dass die Aufsichtspflicht der Schule nicht vernachlässigt wurde - was noch zu klären ist.

Können Sie mir dazu einen Tip geben?
Vielen Dank und viele Grüße
Peter Schmidt

Hallo.
In der Tat ist die Schule dafür Verantwortlich. Einen 6 Jährigen ohne Aufsicht zu Lassen ist eine Aufsichtspflichtverletzung der Pausenaufsicht.
Seid ihr sonst Hapftpflichtversichert?
Die würden den Schaden sonst auch Übernehmen, da er ja Fremdes Eigentum Betätigt hat.
Spreche das mal mit dem Rektor durch. Die Pausenaufsicht - Lehrer ist eingeteilt werden sind Verpflichtet in der Pause Aufzupassen.
Können oder wollen sie das nicht, dann müssen sie auch die Konequenzen Daraus Ziehen.

Ich würde die Schule für die Kosten der Feuerwehr Verlangen.
Hier bei uns ist es so. Egal was beschädigt oder Getan wird, die Schule ist Versichert und muss für den Schaden aufkommen.
Sonst drohe mit Anwalt.Dann Zahlen die schon.
Wenn er 12 Jahre alt wäre, dann wäre das was Anderes.
Aber nicht ein Erstklässler.
Thalea

Mit sechs Jahren muss der für gar nix haften und auch die Eltern nicht, da die Aufsichtspflicht auch bei der Schule war. Das muss die Stadt abschreiben.

Vielen Dank für die schnellen Rückantworten.
So hatte ich mir das eigentlich auch schon gedacht…

Es ist bloß immer so eine Sache die Schuld auf die Schule zu lenken - er möchte dort ja noch ein paar Jahre verbringen :smile:

Ob nun die Schule auf den Kosten sitzen bleibt, oder die Feuerwehr liegt wohl tatsächlich dann an der Aufsichtspflicht, oder? Wie wäre es denn gewesen, wenn es direkt nach der Schule passiert wäre…?

Vielen Dank schon einmal für die Rückantworten
Grüße

Hallo,

dies ist primär ein juristisches Problem. Da ich kein Jurist bin, ist alles, was im Folgenden zu lesen ist, lediglich eine begründete Meinung.

Es dürfte allerdings klar sein, dass das Auslösen von Feueralarm ohne Anlass (Feuer) geschehen ist und dies eine grundsätzlich verbotene Handlung darstellt, welche nicht ohne Folgen bleiben kann. Eine Aufsicht hat dafür zu sorgen, dass kein Schüler zu Schaden kommt. Es ist keine primäre Aufgabe von Aufsicht dafür zu sorgen, dass keine ausdrücklich verbotenen Handlungen, die nicht unmittelbar zu einem Schaden führen, verhindert werden, was auch praktisch unmöglich ist, da die Aufsicht nicht überall sein kann und nicht alles sieht. Dies zu unterlassen ist primär die Aufgabe der Erziehung im Elternhaus. Mutwilliges Auslösen von Alarm stellt daher in meinen Augen einen Mangel an Selbstkontrolle (auch wenn das Kind erst 6 Jahre alt ist), auch wenn dies unter dem sozialen Druck der Schülergruppe stattfand.

Selbstverständlich ist bei juristischen Fragen oft nicht das Richtige entscheidend, sondern die geschickte Argumentation eines Juristen.

Ungeachtet der juristischen Entscheidung sollte dies aber auch Anlass zu einer Lektion werden, indem Ihr Sohn nicht schmerzhaft, aber spürbar die Folgen seines Tuns erfahren sollte, damit derartige Handlungen in Zukunft unterbleiben. Das „Spiel“ mit Sicherheitseinrichtungen ist grundsätzlich tabu. Hier hat auch die Anerkennung bei einer Mutprobe keinen Platz.

MfG
W55

Hallo
Nein - nicht das wir uns falsch verstehen. Für mich ist in diesem Fall ganz klar, dass wir Eltern dabei gefordert sind! Ohne Ausnahme!!! Und naürlich soll unser Sohn bereits auch merken und wissen, was es heißt einen Schaden anzurichten der viel Geld kostet. Dabei ist es erst einmal unerheblich, wer -wie in diesem Fall- auf dem Schaden sitzen bleibt.
Gruß

Kann mir nicht vorstellen, dass die Eltern zahlen müssen-schliesslich hat die Schule die Aufsichtspflicht- die Eltern können ja wohl schlecht der Aufsichtspfliche nachkommen, wenn das Kind in der Schule ist

Nochmals Hallo,

ja, o.k.
Ich fürchte allerdings, Sie werden den Schaden bezahlen müssen.
Eine andere Frage wäre hier allerdings auch interessant: Wer hat Ihren Sohn dazu angestiftet? Die Antwort ist sicher nicht ganz einfach und erfordert viel Fingerspitzengefühl, damit es nicht zu einem Bumerang wird, unter dem Ihr Sohn dann wieder zu leiden hätte. Andererseits könnten es „bekannte“ Anstifter sein, welche dringend eine Abreibung bräuchten. Hier wäre es eventuell möglich über den Klassenlehrer zu agieren. Falls Ihr Sohn die Anstifter benennen kann, könnte man als Schutzbehauptung äußern, sie seien beobachtet worden …

Mfg
W55

Hallo PSchmidt,
nach deutschem Recht, ist ein 6 jähriger noch nicht haftbar zu machen für solche Sachen. Daher wird die Schule warscheinlich auf den Kosten sitzenbleiben.
In diesem Fall ist die Aufsichtspflicht der Schule zu prüfen und in frage zu stellen.
Fals die Schule mit der Forderung an Sie möchte wirde ich aber eine Rechtsberatung empfehlen.

Sehr geehrter Herr Schmidt,

bitte lassen Sie prüfen, ob Ihre Haftpflichtversicherung die Kosten übernimmt.
Ist die Aufsichtspflicht der Lehrer nicht vernachlässigt worden, sondern geschah die „Aktion“ z.B. während eines Toilettenganges, in der Pause (bevor/während/nachdem die Kinder eigentlich auf den Pausenhof gehen sollten) bei ordnungsgemäß durchgeführter Pausenaufsicht, … , werden Sie wohl zahlen müssen.

Alles Gute bei der weiteren Klärung,
Snoopz

Hallo PSchmidt,
leider kann ich keine rechtlich verbindliche Auskunft geben, habe mich aber vor kurzem auf COSMiQ angemeldet, weil ich ein rechtliches Problem hatte und mehrere sehr detaillierte Beantwortungen erhalten(innerhalb weniger Minuten).
Freundliche Grüße und lieber nicht gleich zahlen, denn das Geld zurückholen ist immer schwer!
Viel Erfolg und nicht nervös werden!
Klaus1951

Sechsjährige dürfen alles, solange du nicht daneben stehst und nur zuguckst. Der Träger der Schule ist die Stadt und für die Feuerwehr genauso. Also sollen sie sich ruhig selber eine Rechnung bezahlen. Wenn der Filius jetzt zehn wäre könnte man den Ärger nachvollziehen aber mit sechs drückt man halt mal vor Naivität und kann die Folgen nicht abschätzen. Er hat hoffentlich was dabei gelernt.

Hallo,

also bei einem sechsjährigen Kind weiß ich nicht, ob die Eltern zahlen müssen. Jedoch kommt das wahrscheinlich wieder auf die Aufsichtspflicht an, die ja eventuell von den Lehrern verletzt wurde.

MfG
Basti

Hallo Herr Schmidt,
wenn der Schaden verursacht worden ist zu einem Zeitpunkt, an dem ihr Sohn im Rahmen der Unterrichtszeit einschließlich der Pausen sich auf dem Schulgelände befand, dann tritt die Aufsichtspflicht der Schule ein. Während dieses Zeitraums ruht die elterliche Aufsichtspflicht, so dass Sie nach meiner Auffassung von jeder Haftpflicht befreit sind.
Falls Sie in Anspruch genommen werden, empfehle ich, einen Rechtsanwalt (eventuell über eine bestehende Rechtschutzversicherung) zu beauftragen.
Viele Grüße
Wilhelm Habermalz

Hallo,
viel kann ich hier nicht sagen. Ihr Sohn ist nicht geschäftsfähig und auch nicht strafmündig. Daher wird es sich um eine interne Ermahnung Seitens der Schule wohl belassen. Leider nicht mehr.

Vielen Dank schon einmal für die vielen schnellen Rückmeldungen.

Ich kann mittlerweile sagen, dass unsere Haftpflichtversicherung auch bereit wäre für den Schaden aufzukommen. Es wird meiner Meinung nach allerdings so sein, dass meine Versicherung prüfen wollen wird, ob die Schule der Aufsichtspflicht genug nachgekommen ist. Es passierte nämlich im Rahmen einer Bewegungsstunde - also im Unterricht - und nicht in der Pause… Kann also sein, dass es auch an der Versicherung der Schule hängen bleiben wird.

Die andere Frage ich die der pädagogischen Konsequenz für das Kind. Dazu sei gesagt, dass unser Sohn die Tragweite seiner Handlung nicht wissen konnte. Das ein Löschzug automatisch anrauscht wenn der Knopf gedrückt wurde, konnte er nicht wissen. Er war selbst - und ist es immer noch ziemlich geschockt (Gott sei Dank).
Damit er ein Gefühl für die Höhe des Schadens erlangt, sprechen wir gerade mit der Schule, ob er z.B. dem Hausmeister an einigen Nachmittagen bei allgemeinen Arbeiten zur Hand gehen kann. Ich denke viel mehr wäre da in diesem Fall dann auch nicht mehr zu tun. Die Einsicht, dass es im Leid tut und es ein großer Fehler war, hatte er ohnehin…