6 Km/H Fahrzeug

Ich möchte mit einem 6 Km/H (garantierte Höchstgeschwindigkeit) Traktor und Anhänger an einem Erntedankumzug teilnehmen.
Muß der Traktor zugelassen sein?
Kennt jemand die Rechtsgrundlage zu zulassungsfreien Fahrzeugen?
Dürfen auf dem Anhänger Personen sitzend transportiert werden?

beachte § 16 STVZO:

Zulassung von Fahrzeugen im Allgemeinen
§ 16 Grundregel der Zulassung
(1) Zum Verkehr auf öffentlichen Straßen sind alle Fahrzeuge zugelassen, die den Vorschriften dieser Verordnung und der Straßenverkehrs-Ordnung entsprechen, soweit nicht für die Zulassung einzelner Fahrzeugarten ein Erlaubnisverfahren vorgeschrieben ist.

(2) Schiebe- und Greifreifenrollstühle, Rodelschlitten, Kinderwagen, Roller, Kinderfahrräder und ähnliche nicht motorbetriebene oder mit einem Hilfsantrieb ausgerüstete ähnliche Fortbewegungsmittel mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 6 km/h sind nicht Fahrzeuge im Sinne dieser
Verordnung.

Also ein Traktor fällt da nicht drunter.
Dafür ist eine Zulassung erforderlich.

Gruß Merger

OT

Ich möchte mit einem 6 Km/H (garantierte
Höchstgeschwindigkeit)

Geschwindigkeiten misst man in km/h.

Deine Einheit Km/H bedeutet Kelvinmeter pro Henry und bezeichnet keine mir geläufige physikalische Größe.

Nur der Vollständigkeit halber.

Hallo,

nein…sofern der Hersteller in der Allgemeinen Betriebserlaubnis vermerkt hat,das dieses
Fahrzeug nicht schneller als 6 Km/h fahren kann,braucht man dafür weder Zulassung noch Versicherung.

Was für ein Unsinn !
Also setzt Du dich einfach mal so über die Straßenverkehrszulassungsordnung (STVZO)
hinweg. Gesetze scheinen für dich nicht zu gelten.

Würdest Du uns bitte noch mitteilen, wer die Kosten bei einem Schadensfall übernimmt,
da man ja keine Versicherung benötigt.

2 Like

Also setzt Du dich einfach mal so über die
Straßenverkehrszulassungsordnung (STVZO)
hinweg. Gesetze scheinen für dich nicht zu gelten.

FZV §1

Würdest Du uns bitte noch mitteilen, wer die Kosten bei einem
Schadensfall übernimmt,
da man ja keine Versicherung benötigt.

PflVG §2

Aber keine Angst, der Frank hat natürlich auch Blödsinn erzählt, für diese Fahrzeuge ist die ABE nicht nötig, bzw. gibt es keine. Wäre ja auch Blödsinn einem zulassungsfreien Gefährt Zulassungsbedingungen aufzuerlegen…

2 Like

Also setzt Du dich einfach mal so über die
Straßenverkehrszulassungsordnung (STVZO)
hinweg. Gesetze scheinen für dich nicht zu gelten.

FZV §1

Dies steht dann allerdings nicht im Einklang mit dem § 16 der STVZO und der
Fachauskunft der Zulassungsstelle die besagt, dass landwirtschaftliche Zugmaschinen (Traktor) einer Zulassung bedürfen.

Würdest Du uns bitte noch mitteilen, wer die Kosten bei einem
Schadensfall übernimmt,
da man ja keine Versicherung benötigt.

PflVG §2

Lustig - und nun berufst Du dich auf die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter.
Dann teile mir bitte noch mit, welches Versicherungsunternehmen eine Kfz-Haftpflichtversicherung ausstellt, für ein Fahrzeug das nicht zugelassen wird.

Da beißt die Maus den Schwanz ab.

PflVG §2

Lustig - und nun berufst Du dich auf die Pflichtversicherung
für Kraftfahrzeughalter.
Dann teile mir bitte noch mit, welches
Versicherungsunternehmen eine Kfz-Haftpflichtversicherung
ausstellt, für ein Fahrzeug das nicht zugelassen wird.

Bitte den Text des §2 lesen. Und damit es einfacher wird:
PflVG §2 (1) 6.a

1 Like

Scheinbar hast Du meine Frage nicht verstanden:
wer zahlt den Unfallschaden der von einem Traktor ausgeht, wenn keine Zulassung erforderlich ist ?.

Aber Du darfst den von dir zitierten § 2 jedoch (2) Satz 1 gerne einmal lesen:

(2) Die nach Absatz 1 Nrn. 1 bis 5 von der Versicherungspflicht befreiten Fahrzeughalter haben, sofern nicht auf Grund einer von ihnen abgeschlossenen und den Vorschriften dieses Gesetzes entsprechenden Versicherung Haftpflichtversicherungsschutz gewährt wird, bei Schäden der in § 1 bezeichneten Art für den Fahrer und die übrigen Personen, die durch eine auf Grund dieses Gesetzes abgeschlossene Haftpflichtversicherung Deckung erhalten würden, in gleicher Weise und in gleichem Umfang einzutreten wie ein Versicherer bei Bestehen einer solchen Haftpflichtversicherung.

Unsinn,natürlich gibt es das,siehe hier:

http://www.roma-handel.de/index.php/traktoren-und-an…

Bei Kleintraktoren häufig anzutreffen.

2 Like

Scheinbar hast Du meine Frage nicht verstanden:
wer zahlt den Unfallschaden der von einem Traktor ausgeht,
wenn keine Zulassung erforderlich ist ?.

na, der selbe wie sonst auch: der Verursacher.

Ich verstehe nicht ganz, was das mit einer Zulassung oder einer Plichtversicherung zu tun hat. Mein Fahrrad ist ja auch nicht versichert. Und irgendwelche Elektroautos für Kinder auch nicht.

Dass man die Fahrzeuge unter 6km/h nicht anmelden muss ist jetzt geklärt? Oder gibt es da noch Zweifel?

1 Like

Ja - lies mal den folgenden § - hier geht es um den Straßenverkehr und da müsste auch die STVZO greifen.

beachte § 16 STVZO:

Zulassung von Fahrzeugen im Allgemeinen
§ 16 Grundregel der Zulassung
(1) Zum Verkehr auf öffentlichen Straßen sind alle Fahrzeuge zugelassen, die den Vorschriften dieser Verordnung und der Straßenverkehrs-Ordnung entsprechen, soweit nicht für die Zulassung einzelner Fahrzeugarten ein Erlaubnisverfahren vorgeschrieben ist.

(2) Schiebe- und Greifreifenrollstühle, Rodelschlitten, Kinderwagen, Roller, Kinderfahrräder und ähnliche nicht motorbetriebene oder mit einem Hilfsantrieb ausgerüstete ähnliche Fortbewegungsmittel mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 6 km/h sind nicht Fahrzeuge im Sinne dieser
Verordnung.

ja von dir…schau mal weiter unten den Beitrag mit Bild…
Hach…ich liebe ja solche Experten…schau mal weiter unten den Beitrag mit dem Bildlink…wie du siehst,ist das doch möglich…

ich sage nur,sich mal ins reale Leben begeben und nicht nur Tante Gockel…:smile:)

1 Like

Ja - lies mal den folgenden § - hier geht es um den
Straßenverkehr und da müsste auch die STVZO greifen.

Ja. Und die FZV.

beachte § 16 STVZO:

Trifft hier nicht zu, wie Du ja selber bemerkt hast.
Und wie bewertest Du das:
http://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__1.html

Ist das für Dich nicht eindeutig?

Ja - lies mal den folgenden § - hier geht es um den
Straßenverkehr und da müsste auch die STVZO greifen.

Ja. Und die FZV.

beachte § 16 STVZO:

Trifft hier nicht zu,

Weshalb soll die STVZO nicht zutreffen - bitte um eine Quelle !

Hallo!

Also zwischen Schadenersatzrecht und der Frage der Versicherung gibt es an sich keinen Zusammenhang.

Gruß
Tom

Also zwischen Schadenersatzrecht und der Frage der
Versicherung gibt es an sich keinen Zusammenhang.

wow… und sowas schreibt ein Rechtsanwalt.

Hallo!

Genauso ist es. Vielleicht solltest du einfach bevor du Ausführungen über das Schadenersatzrecht triffst, dich einfach mal mit den Grundsätzen des Bürgerlichen Rechts beschäftigen.

Ein Anspruch aus einem Haftpflichtversicherungsvertrag setzt eine Haftpflicht/Schadenersatzanspruch voraus, aber umgekehrt eine Haftpflicht/Schadenersatzanspruch keinen Anspruch aus einem Haftpflichtversicherungsvertrag.

Im Übrigen sind alle Pudel Hunde, aber eben nicht alle Hunde Pudel.

Gruß
Tom

2 Like

Hallo!

Selber lesen, denn wie sich schon aus dem Wortlaut ergibt, regelt Abs. 2 leg. cit. nicht. welche Fahrzeuge keiner Zulassung bedürfen, sondern welche fahrbahren Dinge keine Fahrzeuge sind.

Gruß
Tom

bitte um eine Quelle

www.fhr.nrw.de/infos/publikationen/fachbeitraege/akt…

2 Like