6 Punkte auf dem Konto. 2 sollen dazu kommen. Behörde hat aber nicht verwarnt !?

Hallo,

ein Autofahrer hat im Januar 2 Punkte aufs Konto bekommen ( war dann bei 6 insgesamt ). Er hatte ein Fahrverbot.

Nun wurde der Fahrer geblitzt und laut Bogen sind es 2 Punkte in Flensburg. Damit hätte der Fahrer bei durchgehen des Vorwurfs 8 Punkte.

Jedoch soll es eine Regelung geben die besagt das wenn die Behörde noch keine Verwarnung ausgesprochen hat ( wegen 6 Punkten in Flensburg ), dann würde man automatisch auf 7 Punkte gesetzt werden.

In wie weit stimmt das ? Die Behörde hat bis dato keine Nachricht dem Fahrer zukommen lassen

Gruß

Hallo!

Und hat man denn die Ermahnung oder Verwarnung wirklich nicht erhalten ? Die wäre auch kostenpflichtig gewesen, man sollte es also noch wissen. Und wird das nicht mit Nachweis verschickt ? Denn sonst ist doch die Lebenserfahrung, dass solche Schreiben im Zweifel regelmäßig verloren gehen :smile:

egal.

Droht jetzt der Führerscheinentzug und man hat
noch keine Ermahnung erhalten hat und käme auf 6 oder 8 Pkt. so werden die auf 5 reduziert.

Wurde man bereits ermahnt ( bei 4-5 Pkt), aber vor erreichen von 8 Pkt. noch nicht verwarnt, dann wird das Konto auf 7 Punkte herabgesetzt.

MfG
duck313

Irgendwie hat der Fahrer kein Glück. Im veergangenen Dezember ging es über eine rote Ampel, dieses Jahr im Januar und April schon zweimal Probleme wegen überhöhter Geschwindigkeit, nun schon wieder zu schnell gefahren und geblitzt… Vielleicht sollte er mal über sein Fahrverhalten nachdenken anstatt sich nach Winkelzügen umzuhören, die ihm den fälligen Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel nochmal ein paar Wochen hinauszögern. Wenn ich richtig gezählt habe war das im Januar ja schon der fünfte oder sechste Führerscheinentzug insgesamt

da rechnest Du aber falsch.
denn es gibt doch Punkte ohne Führerscheinsperre auf Zeit.
Mach ihn nicht schlimmer als er sicherlich ist !

Nun ja, nach eigener Aussage hatte er vor einigen Jahren eine Phase mit drei Entzügen, und es kamen noch zwei weitere dazu…

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Gut, da habe ich nicht nachgeschaut.
Schlimmer Finger jener ist !

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Nachlesen kann man dazu im §4 StVG Nr. 5 und 6

Jetzt kommt es darauf an was zuerst geschieht.
Wird der aktuelle Bußgeldbescheid rechtskräftig bevor die Fahrerlaubnisbehörde die Maßnahme aus Abs.5 ergreift hat man Glück. Man wird dann auf die vorherige Stufe zurückgesetzt, hat also keine 8 sondern nur 7 Punkte.

Sollte die Fahrerlaubnisbehörde aber noch vor der Rechtskraft des Bußgeldbescheides die 6 Punkte anmahnen bleibt alles beim Alten, man hat regulär 8 Punkte und die FE wird entzogen.

Gruß Crack

Hallo!

Hier https://www.anwalt.de/rechtstipps/-punkte-in-flensburg-ist-die-fahrerlaubnis-zwingend-zu-entziehen_099140.html geht es um den gleichen Sachverhalt, ein einschlägiges Urteil des Bundesverwaltungsgerichts und die sich daraus ergebenden Folgen.

Gruß
Wolfgang

Gehen zu Fuß er sollte für die nächsten fünf jahre

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Muss er auf keinen Fall. Mit Fahrrad, Tretroller, Segway, holmengelenktem Ackerfahrzeug und Krankenfahrstuhl darf er noch unterwegs sein. M. W. darf er auch ziemlich große Fahrzeuge fahren, z. B. so etwas …

… mit bis zu 5 km/h.

Mobilität bleibt also gesichert.

Gruß
Wolfgang

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Die wird er sicher auch wieder nicht einhalten. Ich seh’s schon vor mir:
„Dampfwalze mit überhöhter Geschwindigkeit auf der Autobahn einen Geisterfahrer rechts überholt!“
Gruß
anf

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Nur 5? enttäuschtguck