6 Tage Woche und ihre bedeutung

Hallo,

nehmen wir an jemand arbeitet eine 6 Tage Woche (Einzelhandel - Ausbildung NRW Tarifvertrag besteht). Im Vertrag steht nur 7,5 Std. tägliche Arbeitszeit mehr nicht.

Jetzt meine Frage wird die Wochenarbeitszeit 6 x 7,5 Std. = 45 Stunden Woche oder 5 x 7,5 Stunden = 37,5 Stunden Woche gerechnet?

Danke im vorraus.

Zerro

nehmen wir an jemand arbeitet eine 6 Tage Woche (Einzelhandel

  • Ausbildung NRW Tarifvertrag besteht). Im Vertrag steht nur
    7,5 Std. tägliche Arbeitszeit mehr nicht.

Was sagt den die Jugendausbildungsvertretung bzw. der Betriebsrat?
Ersatzweise kann „jemand“ auch bei ver.di nachfragen oder in der Berufschule einen Lehrer.

Jetzt meine Frage wird die Wochenarbeitszeit 6 x 7,5 Std. = 45
Stunden Woche oder 5 x 7,5 Stunden = 37,5 Stunden Woche
gerechnet?

Ich meine 5 x 7,5 Std = 37,5 Stunden die Woche, nur dass diese 5 Tage von Montag - Samstag gehen, d.h. „jemand“ hat einen freien Tag unter der Woche, wobei Feiertage mit 7,5 Stunden als geleiste Arbeitzeit berechnet werden.

Danke im vorraus.

Bitte

Grüße

Hallo Karline
der Urlaub wird auf der Basis einer 6 Tage Woche abgezogen. d.h. für 2 Wochen Urlaub brauchst Du 12 Tage.

Beschäftige mit einer 6-Tage-Woche haben nach meiner Info aber den gleichen Urlaubsanspruch (in Wochen) wie solche mit 5-Tage-Woche.

Zum Beispiel: wenn einer mit 5-Tage-Woche Anspruch auf 30 Urlaubstage pro Jahr hat, also 6 Wochen, dann hat einer mit 6-Tage-Woche ebenfalls Anspruch auf 6 Wochen Jahresurlaub, allerdings 6 Wochen zu je 6 Tagen, also 36 Tage.

Zumindest war das so in der Zeit als ich im Einzelhandel gearbeitet habe.

Grüße

genau, man muss also darauf achten, dass man mehr urlaub im arbeitsvertrag stehen hat anteilig

genau, man muss also darauf achten, dass man mehr urlaub im
arbeitsvertrag stehen hat anteilig

Mehr als wer?
Das Bundesurlaubsgesetz sieht 24 Werktage als Mindesturlaub vor und definiert als Werktag alles, was kein Sonn- oder Feiertag ist.

Keine Ahnung woher das Gerücht stammt, dass man Anspruch auf 6 Wochen Urlaub hätte. Wenn irgendwo mehr als die 24 Werktage festgeschrieben sind dann in Arbeits- oder Tarifverträgen.

Gruß

Zerror schrieb doch:

Einzelhandel - Ausbildung NRW Tarifvertrag besteht

Grüße

Noch eine zusatz Frage.
Hallo,

euch erstmal danke für die Antworten :smile:.

Noch eine Frage, wird dann auch die Gesamtarbeitszeit für den Monat so oder so gerechnet?

Jeder mögliche Arbeitstag, sprich von Monatag bis Samstag (6 Tage je Woche x Täglichearbeitszeit, Ausser Feiertage und Sonntage?)

Beispiel Rechnung:

6 x 8 Std. wären z.B. in diesem Monat dann 24 Arbeitstage die mal 8 Stunden täglich gerechnet werden würden dann die Gesamtzeit die man im Monat erreichen muss ergeben?

oder

5 (Tage) (da 2 Tage = jeweils Sonntag plus Zusatz Tag sind). Wären dann 19 Arbeitstage.

Rechnung:

8 Stunden mal 19 Arbeitstage = Die Anzahl der Stunden im Monat die erreicht werden müssen?

Gruß und nochmal Danke an euch :smile:

Zerro

Zerror schrieb doch:

Einzelhandel - Ausbildung NRW Tarifvertrag besteht

Habe ich gelesen. Leider ist mir der Inhalt dieses Tarifvertrages nicht bekannt. Was sagt den dieser nun zur Zahl der Urlaubstage und zur Definition Werktage aus?
Im Einzelhandel dürften die Werktage wohl tatsächlich Mo-Sa sein, und für eine Woche Urlaub sind dann 6 Urlaubstage notwendig.

Gruß

8 Stunden mal 19 Arbeitstage = Die Anzahl der Stunden im Monat
die erreicht werden müssen?

Handelt es sich um Gehalt oder Lohn?
Bei Gehalt gibts doch eh jeden Monat das Gleiche. Weiterhin sind im Tarifvertrag/Arbeitsvertrag die wöchentliche Arbeitszeit festgelegt. Wenn hier also 40 h an 5 Tage vereinbart sind, dann hat der Werktag erstmal 8 h.
Am besten mal in den (Mantel)Tarifvertrag schauen. Letztlich kann man da recht viel vereinbaren.

Gruß

Meine Meinung zu deinen Fragen:

wird dann auch die Gesamtarbeitszeit für den
Monat so oder so gerechnet?

Nein, nicht für die Arbeitsstunden die geleistet werden müssen sondern nur für die Berechnung des Lohns oder Gehalts.

Jeder mögliche Arbeitstag, sprich von Monatag bis Samstag (6
Tage je Woche x Täglichearbeitszeit, Ausser Feiertage und
Sonntage?)

Nein, siehe weiter unten

6 x 8 Std. wären z.B. in diesem Monat dann 24 Arbeitstage die
mal 8 Stunden täglich gerechnet werden würden dann die
Gesamtzeit die man im Monat erreichen muss ergeben?

In deinem Tarifvertrag ist von 37,5 Std/Woche die Rede und somit muss eine Wochenarbeitszeit erbracht werden, hier der Link zum Manteltarifvertrag Einzelhandel NRW zum selber nachlesen:
http://www.rechtsrat.ws/tarif/einzelhandelnrw/index.htm

5 (Tage) (da 2 Tage = jeweils Sonntag plus Zusatz Tag sind).
Wären dann 19 Arbeitstage.

Nein, die Arbeitstage pro Monat sind unterschiedlich weil unser Kalender Monate mit 31, 30 und 28 (29) Tagen kennt und wir verschiedene gesetzliche und regionale Feiertage haben.

In deinem Fall ist das aber egal nachdem in deinem Ausbildungsvertrag ja von 7,5 Std täglich die Rede ist, d.h. 37,5 Std p.m. an 5 Tagen die Woche, eine Woche von Montag bis Samstag.

8 Stunden mal 19 Arbeitstage = Die Anzahl der Stunden im Monat
die erreicht werden müssen?

Nein, siehe oben.

Zusammenfassung:

Wochenarbeitszeit laut Tarifvertrag 37,5 Stunden
Tägliche Arbeitzeit 37,5 : 5 = 7,5 Stunden
zu leisten an 5 Arbeitstagen von Montag bis Samstag mit einem freien Tag (d.h. Sonntag + 1 freier Arbeitstag)

Rechenbeispiel für die Kalenderwoche 15 vom 6.4.09 bis 12.4.09:
1 Feiertag = 7,5 Stunden geleistete Arbeitzeit (weil er nicht auf Sonntag fällt)
1 freier Arbeitstag
1 Sonntag und natürlich
4 Arbeitstage
macht 7 Tage die ganze Woche
macht 30 Stunden tatsächlicher Arbeitszeit in dieser speziellen Woche
macht tatsächlich 3 freie Tage (1 Sonntag, 1 Feiertag, 1 freier Tag)

AUSNAHME: Du hast immer Freitags frei, dann ist es egal ob Feiertag oder nicht, es werden keine 7,5 Stunden gutgeschrieben und du mußt Mo - Do + Sa je 7,5 Stunden arbeiten.

Ich hoffe deine Fragen sind erschöpfend beantwortet.

Grüße

Hi,

erstmal vielen dank, Top Antwort!

Nein, die Arbeitstage pro Monat sind unterschiedlich weil
unser Kalender Monate mit 31, 30 und 28 (29) Tagen kennt und
wir verschiedene gesetzliche und regionale Feiertage haben.

In deinem Fall ist das aber egal nachdem in deinem
Ausbildungsvertrag ja von 7,5 Std täglich die Rede ist, d.h.
37,5 Std p.m. an 5 Tagen die Woche, eine Woche von Montag bis
Samstag.

8 Stunden mal 19 Arbeitstage = Die Anzahl der Stunden im Monat
die erreicht werden müssen?

Nein, siehe oben.

Das hier leuchtet mir noch nicht ganz ein. Wärst du so nett mir eine Beispiel Rechnung zu machen z.B. für April wieviel Tage/Stunden in dem Monat gearbeitet werden müssen?

Das hier leuchtet mir noch nicht ganz ein. Wärst du so nett
mir eine Beispiel Rechnung zu machen z.B. für April wieviel
Tage/Stunden in dem Monat gearbeitet werden müssen?

KW 14 vom 30.03.-04.04.09
es sind für die ganze Woche 37,5 Std zu leisten
davon 30 Std im April wenn der freie Tag auf Mo od. Di fällt,
davon 22,5 Std im April, fällt der freie Tag zwischen Mi - Sa

KW 15 vom 06.04.-11.04.09
30 Std falls der freie Tag nicht IMMER Freitag ist, in dem Fall 37,5 Std

KW 16 vom 13.04.-18.04.09
30 Std falls der freie Tag nicht IMMER Montag ist, in dem Fall 37,5 Std.

KW 17 vom 20.04.-25.04.09
37,5 Std

KW 18 vom 27.04.-02.05.09
es sind für die ganze Woche 30 Std zu leisten falls der freie Tag nicht IMMER Freitag ist, in dem Fall 37,5 Std
davon 30 im April wenn Sa frei oder immer Fr frei
davon 22,5 im April wenn zwischen Mo u. Do frei

Zusammenfassung:

  1. der freie Tag ist nicht auf einen bestimmten Wochentag festgelegt sonder wird für jede Woche anders vereinbart,
    a.) freier Tag in KW 14 Mo od. Di und KW 18 Sa = 157,5 Std an 21 Arbeitstagen
    b.) freier Tag in KW 14 Mo od. Di und KW 18 nicht Sa = 150 Std an 20 Arbeitstagen
    c.) freier Tag in KW 14 zw. Mi u. Sa und KW 18 Sa = 150 Std an 20 Arbeitstagen
    d.) freier Tag in KW 14 zw. Mi u. Sa und KW 18 nicht Sa = 142,5 Std an 19 Arbeitstagen

  2. der freie Tag ist immer Freitags = 157,5 Std an 21 Arbeitstagen

  3. der freie Tag ist immer Montags = 142,5 Std an 19 Arbeitstagen

  4. der freie Tag ist immer Dienstags = 150 Std an 20 Arbeitstagen

  5. der freie Tag ist immer Mi od. Do = 142,5 Std an 19 Arbeitstagen

Die Formel zum selbst ausrechnen ist ganz einfach:
pro Woche 5 x 7,5 Std,
Feiertage zählen als 7,5 Std gearbeitet wenn der freie Tag nicht fest auf einen bestimmten Wochentag fällt.
Wird der freie Tag fest auf einen bestimmten Wochentag festgelegt und fällt ein Feiertag darauf gibt es keine Zeitgutschrift für diesen Feiertag.

Ich hoffe es ist jetzt alles klar.

Meine anfängliche Frage ob es in deinem Betrieb einen Betriebsrat gibt hast du aber immer noch nicht beantwortet.
Falls ja besuch ihn bzw. deine Jugendausbildungsvertretung, denn die sind genau dazu da deine Fragen zu beantworten.
Falls nein kannst du jederzeit bei Ver.di nachfragen auch wenn du kein Mitglied bist. Allerdings fände ich es nur fair wenn du beiträtest, du provitierst schließlich auch vom Tarifvertrag.
Adressen usw. findest du mit Freund Google im Inet

abschließende Grüße
karline0815