Hallo, eine Freundin von mir (60) hat einen kleinen Modeladen. Dieser läuft nicht mehr gut und sie wird ihn schließen. Hat sie eine Chance, in die gesetzliche Krankenversicherung zurückzukommen? Die private kann sie nicht mehr zahlen; das kleine Einkommen, das sie hatte, wurde von der Krankenversicherung komplett verschlungen. Ihr Mann ist bereits Rentner. Gibt es da vielleicht die Chance einer Familienversicherung?
vielen Dank
schariwari111
Nicht das ich wüsste. Sorry. Bin aber kein Experte für die GKV.
Dennis
Hall,
Hallo, eine Freundin von mir (60) hat einen kleinen Modeladen.
Dieser läuft nicht mehr gut und sie wird ihn schließen. Hat
sie eine Chance, in die gesetzliche Krankenversicherung
zurückzukommen?
nach dem die Freundin das 55. Lebensjahr überschritten hat besteht diese Möglichkeit nicht mehr.
Die private kann sie nicht mehr zahlen; das
kleine Einkommen, das sie hatte, wurde von der
Krankenversicherung komplett verschlungen.
Es besteht die Möglickeit in den Standardtarif bei der privaten Krankenversicherung zu wechseln.
Ein Umstellungsangebot erhält sie bei ihrer PKV.
http://www.pkv.de/publikationen/info_broschueren/der…
Viele Grüße!
Merger
sorry, keine Ahnung, da müssen Sie die Spezies der Gesetzlichen Krankenkasse bemühen.
Hallo, schariwari111,
leider ist es von Gesetzes wegen so, daß man nur spätestens bis Alter 54 in die gesetzliche Kasse
zurück kann. Danach geht nichts mehr. Meines Wissens auch nicht als Familienversicherung.
Es schadet natürlich nichts, mal mit der GKV des Mannes zu sprechen.
Je nachdem, wo der Beitrag der PKV liegt, und wie der Tarif bisher gestaltet ist, gibt es evtl.
noch etwas Spielraum für die Beitragsreduktion dort. Sonst fällt mir dazu leider auch nichts mehr ein.
Noch mehr Info zum Thema: „Wie hält man die private Krankenversicherung im Alter bezahlbar?“ gibt es hier: http://www.pkv-netz.com/alter-f.htm
Ich hoffe, mit der Info geholfen zu haben.
Liebe Grüße
PKV-Fachmann
Michael Rischer
Ich wüsste keine Möglichkeit, auf der die Rückkehr in die GKV möglich ist.
Da diese Fragestellung aber mehrrheitlich die Abt. gesetzl. KV berührt, zu der ich als Vers._Makler weder berate noch vermittle, empf. einen diesbez. Fachmann zu konsultieren (bspw. SOZIALversicherungsfachangestellter / -fachwirt).
Hallo, wenn Ihr Mann als Rentner in der GKV versichert ist, hat sie natürlich einen Anspruch auf Familienhilfe, wenn ihr eigenes Einkommen nicht über ca. 400,- € mtl. liegt. Am besten mit der gesetzlichen KK sprechen.
VG
ayro
Hallo schariwari111 (das vorm Bauch).
die Einkommensgrenze für eine beitragsfreie Familienmitversicherung beträgt 375 oder 385 Euro pro Monat. Verdient Sie nicht mehr (wobei alle Einkommen wie-Zinsen, Vermietung-Pacht usw. mitgerechnet werden)könnte es u.U, klappen. Sicherlich werden sich einige GKVS (Gesetzliche Krankenversicherungen) da zunächst einmal quer stellen, da Sie vorher PKV versichert war und über 55 Jahre alt ist. Müsste man ausprobieren, es gibt mit den BKK
S (Betriebskrankenkasse wie Siemens-Mobil-Oil) ca 130 Gesetzliche Krankenversicherungen, ich würds auf jeden Fall probieren, also 2 Tage telefonieren und nicht nachlassen.
MfG
-Leo!
Hallo schariwari111 (das vorm Bauch).
die Einkommensgrenze für eine beitragsfreie Familienmitversicherung beträgt 375 oder 385 Euro pro Monat. Verdient Sie nicht mehr (wobei alle Einkommen wie-Zinsen, Vermietung-Pacht usw. mitgerechnet werden)könnte es u.U, klappen. Sicherlich werden sich einige GKVS (Gesetzliche Krankenversicherungen) da zunächst einmal quer stellen, da Sie vorher PKV versichert war und über 55 Jahre alt ist. Müsste man ausprobieren, es gibt mit den BKK
S (Betriebskrankenkasse wie Siemens-Mobil-Oil) ca 130 Gesetzliche Krankenversicherungen, ich würds auf jeden Fall probieren, also 2 Tage telefonieren und nicht nachlassen.
Fehler: In Frage kommt natürlich nur die gesetzliche Krankenversicherung Ihres mannes. Oder wenns nicht klappt, was ich denke-der basistarif der jetzigen PKV-mal dort den Beitrag berechnen lassen.
MfG
-Leo!
Hallo!
Leider kenne ich mit der Familienversicherung nicht aus. Am besten fragt der Mann seine Krankenkasse.
Gruß
H.C. Sanders
Hallo auch,
wenn der Ehemann gesetzlich versichert ist, steht einer Familienversicherung nichts im Wege. Voraussetzung kein Einkommen unter 385,-- €, bzw. bei Beschäftigung unter 450,-- €. Altersgrenze ist egal.
Einfach mal § 10 SGB V (Sozialgesetzbuch 5) anschauen, da steht alles drin.
MfG
Frankie
Hallo
Hat
sie eine Chance, in die gesetzliche Krankenversicherung
zurückzukommen? :bereits Rentner. Gibt es da vielleicht die Chance einer
Familienversicherung?
wenn Sie die Vorraussetzungen für die Familienversicherung erfüllt , kommt Sie auch in diese.
Geregelt ist das im SGB V § 10.
(1) Versichert sind der Ehegatte, der Lebenspartner und die Kinder von Mitgliedern sowie die Kinder von familienversicherten Kindern, wenn diese Familienangehörigen
1.ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben,
2.nicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 1, 2, 3 bis 8, 11 oder 12 oder nicht freiwillig versichert sind,
3.nicht versicherungsfrei oder nicht von der Versicherungspflicht befreit sind; dabei bleibt die Versicherungsfreiheit nach § 7 außer Betracht,
4.nicht hauptberuflich selbständig erwerbstätig sind und
5.kein Gesamteinkommen haben, das regelmäßig im Monat ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches überschreitet; bei Renten wird der Zahlbetrag ohne den auf Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten entfallenden Teil berücksichtigt; für geringfügig Beschäftigte nach § 8 Abs. 1 Nr. 1, § 8a des Vierten Buches beträgt das zulässige Gesamteinkommen 450 Euro.
einfachsten ist es zur Kasse des Mannes zu gehen und die Familienversicherung zu beantragen.
Gruß
DKV-Service-Center Rüdiger Maaß
04860 Torgau * Wittenberger Str.16
Telefon: +49 / 03421 / 713505
Telefax: +49 / 03421 / 715827
mailto:[email protected]
http://www.ruediger-maass.dkv.com