6en für entschuldigte Fehlstunden?

Hallo :smile:

Ich habe ein Gymnasium in Sachsen-Anhalt besucht. In einem Halbjahr habe ich 49 Fehltage. (50 % davon lag ich im Krankenhaus und alle anderen sind mit einem ärztlichen Attest entschuldigt!) Als ich auf meinem eigentlich durchschnittlichen Zeugnis 5x die Note 6 vernahm, konnte ich nicht begreifen, weshalb. Die Schule zeigt sich da sehr unkoorperativ. Sie wollen uns die Zusammensetzung der Noten zusenden. Mich persönlich würde mich jetzt interessieren, ob es eine Regelung gibt, in der steht, dass man für ENTSCHULDIGTE Fehlstunden eine 6 geben kann. In dem Schuljahr davor, habe ich ähnlich viel gefehlt und es wurde auf dem Zeugnis in Vermerk dazu gemacht und statt einer 6 stand dort N.E. (Nicht erteilt).
Nach dem Halbjahr habe ich die Schule gewechselt (wegen Umzug), meine aktuelle Schulleitung sagte wortwörtlich: „die wollten dir mit den Noten nur eins ausswischen!“ Da kommt man sich echt dumm vor.

Ich würde mich freuen, wenn mir Jemand helfen könnte & mir sagen könnte, wie das rechtlich aussieht.
Vielen Dank schon mal im Vorraus.

Hallo

Ich würde mich freuen, wenn mir Jemand helfen könnte & mir sagen könnte, wie das rechtlich aussieht.

Vielleicht findest du ja auf dieser Seite einen Ansprechpartner, den du danach fragen kannst:
http://www.sachsen-anhalt.de/index.php?id=7295

Dass für unentschuldigte Fehlstunden, sofern eine Ex geschrieben wurde, diese mit einer 6 bewertet werden darf/muss steht ja fest.
Aber bei entschuldigten Eehlstunden darf man das meines Wissens nicht.
Die bestehende Möglichkeit wäre gewesen (sofern nicht ausreichend Noten von dir vorhanden waren) eine „Nachholprüfung“ festzulegen, wo du über den gesamten Stoff des Halbjahres geprüft wirst. So wird das jedenfalls bei uns gehandhabt… Alles andere wäre mir neu
Gruß