7% oder 19%

Der typische Dorfladen!

Lebensmitteln, wie Nudeln, Mehl, Zucker, Eier u.v.m - alles 7% Mwst, richtig?
Kaffee und andere Getränke als „toGo-Artikel“ - auch 7% und am Stehtisch dann mit 19% ??
Oder doch anders??? !

Wer kann mich hier mal schlau machen???

Moin.

Das Internet.

Das Ding heißt in Deutschland nicht „Mehrwertsteuer“, sondern „Umsatzsteuer“.
Die Liste dessen, was unter den ermäßigten Satz fällt, findet sich in Anlage 2 zum UStG.

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Moin,

am Stehtisch stellt der Laden eine Dienstleistung in Rechnung, am Tresen kauft der Kunde ein Lebensmittel.

Gruß
Ralf

Servus,

Zubereiteter Kaffee und alle Getränke außer Milch, Milchmixgetränken und Leitungswasser immer mit 19%, egal ob im Regal oder am Tisch.

Lebensmittel einheitlich 7 % USt (Mehrwertsteuer gibt es in Deutschland nicht), außer Hummer, Schnecken, Austern und Langusten. Zubereitete Speisen vermutlich bald wieder 19%, egal ob die „Absatzfördernde Infrastruktur“ Tische zum Sitzen oder zum Stehen sind. Im Dorfladen ohne „Absatzfördernde Infrastruktur“ gelten die „auf die Hand“ mitgegebenen belegten Brötchen nicht als zubereitete Lebensmittel und können mit 7% umsatzbesteuert werden.

Schöne Grüße

MM

eine Frage dazu, weil ich überall, wo ich hinlese, MwSt. / Mehrwertsteuer vorfinde: :
Vor über 30 Jahren haben wir gelernt, dass sich die Umsatzsteuer aus Mehrwert- und Vorsteuer zusammen setzt. Diese zahlt der Kunde an das Unternehmen, das Erfüllungsgehilfe des Fiskus ist, jene zahlt das Unternehmen an seinen Vorlieferanten. Ist das noch so?

Servus,

der Begriff Mehrwertsteuer existiert nur im europäischen Steuerrecht und in der Schweiz. Im deutschen UStG kommt dieser Begriff nirgendwo vor.

Auf die Umsätze wird Umsatzsteuer berechnet, diese minus abziehbare Vorsteuer ergibt die abzuführende Umsatzsteuer.

Schöne Grüße

MM

Ich hab jetzt echt das Buch von damals (Hans Holzmann Verlag) her genommen. Tatsache.
Das einzige, wo das Wort auftaucht, ist die Wendung „Mehrwertbesteuerung mit Vorsteuerabzug“.

In meinen Dokumenten verwende ich auch MwSt., was allerdings noch von keiner Steuerberatung / Finanzbuchhaltung beanstandet wurde. Werde es aber ändern.

Wieder was gelernt.

Die Finanzämter interessieren sich nur für die Beträge, die im Spiel sind. Ganz lustig am Rande, dass im Umsatzsteuergesetz außer ganz am Anfang nur von „die Steuer“ die Rede ist, als hätten sich da ein paar Leute unversöhnlich darüber in die Haare gekriegt, ob der Begriff des Mehrwerts durch Karl Marx nicht doch ganz anders definiert war, und dann beschlossen, weder diesen noch einen anderen Begriff zu verwenden…

Schöne Grüße

MM

Bitte, danke - nun ist mir der Tag versaut.

Du musstest dich sicher in der Berufsschule nicht gezwungenermaßen mit dem Scheiß befassen, der da heißt Dialektik und marxistisch/leninistische Philosophie. Basis und Überbau.

Wenn es dir um diese Unterscheidung ging, findest du die Quelle zu

hier: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Umsatzsteuer/Umsatzsteuer-Anwendungserlass/Umsatzsteuer-Anwendungserlass-aktuell.pdf?__blob=publicationFile&v=60
im Abschnitt „3.6. Abgrenzung von Lieferungen und sonstigen Leistungen bei der Abgabe von Speisen und Getränken“ ab Seite 93