72 Kriterien? Welche Kriterien?

Hallo,

überall heißt es: die Türkei müsse vor der Visabefreiung 72 Kriterien erfüllen - nirgends finde ich eine Liste dieser 72 Kriterien.

Kann mir irgendwer konkret sagen, was das für Kriterien sind?

Gruß Eva

Alle kann ich dir nicht aufführen: einzelne die nahelegend sind:

  • Biometischer Pass
  • Eigentumsrecht
  • Menschenrechte
  • Durch bzw. Umsetzung der Demokratie

Zitat Proasyl:
Die Tatsachen sprechen eine andere Sprache
Die EU-Kommission, die der Türkei die Erfüllung der Kopenhagener Kriterien bescheinigt, muss
erklären in welchem anderen Kandidatenland –Bulgarien, Rumänien und Kroatien- in einem Jahr;

  • gegen Menschenrechtsorganisationen über 50 Verfahren laufen (Fortschrittsbericht 2005),
  • über 70 Intellektuelle wegen ihrer Gedanken vor Kadi stehen (FR, 06.01.06),
  • über 400 Politischandersdenkende gefoltert werden (Jahresbericht 2005 der
    Menschenrechtsstiftung TIHV),
    2
  • es über 5.000 politische Gefangene gibt und im Jahre 2005 wegen Meinungsäußerung gegen 3.152
    Personen Anklage erhoben wurde (Yeni Özgür Politika, 04.02.06),
  • der Gebrauch einer von 15-20 Millionen Menschen gesprochenen Sprache verboten ist und selbst
    um Hilfe bettelnde alte Frauen abgewiesen werden, weil sie Türkisch nicht sprechen können
    (General Hayri Kivrikoglu in Erzurum, Milliyet, 15.09.05),
  • Musikkassetten beschlagnahmt werden, weil sie auf einer anderen Sprache sind, als die
    Amtsprache oder berühmte Sängerinnen (Gülben Ergen, Yildiz Tilbe) wegen Anwendung der
    kurdischen Sprache im Fernsehen live angemahnt werden und dies zur Entlassungen führt
    (Hürriyet, 03.10.05; ANF, 08.01.06),
  • gegen die Mitglieder einer Tanzgruppe wegen Tragen der traditionellen Tracht der Kurden
    Anklage erhoben wird (Yüksekova, Sabah und Radikal, 20.12.05),
  • gegen politische Parteien Verbotsverfahren laufen (Fortschrittsbericht 2005),
  • über 400 Menschen durch bewaffnete Auseinandersetzungen umkamen (Yeni Özgür Politika,
    04.02.06),
  • Militärangehörige Oppositionelle verschleppen und hinrichten und am helligsten Tag Bomben in
    Geschäftshäuser legen (Semdinli, Yüksekova und Hakkari. Alleine gingen in Semdinli, Yüksekova
    und Hakkari binnen eines Monats 17 Bomben hoch, Hürriyet 15.11.05),
  • Tausende Menschen in EU-Ländern um politisches Asyl bitten (Laut einer Pressemitteilung des
    Innenministeriums stellten im Jahre 2004 in Deutschland genau 4.148 Menschen aus der Türkei
    einen Asylantrag und die Zahl für 2005 betrug 2.958 Menschen)
  • Opfer der Menschenrechtsverletzungen 270 Mal vom Straßburger Menschenrechtsgerichthof Recht
    bekommen und vom jeweiligen Land entschädigt werden (FAZ, 225.01.06) usw.
    Nicht nur dies. Es ist beschämend für die Brüsseler Diplomaten und Politiker, dass der
    Oberbürgermeister einer Millionenstadt wie Diyarbakir wegen einem Satz in kurdischer Sprache und
    Benutzung des Buchstaben „W“ in der Neujahrsbotschaft „Sersala we piroz be“ angeklagt wird und sie
    dazu nichts sagen. (ANF, 26.01.06)
    Nicht Bulgarien, Rumänien oder Kroatien, sondern die Türkei steht im Bericht des Freedom House
    u.a. neben Papua, Mosambik, Uganda, Tansania, Burkina Faso, Sierra Leone, Cibuti, Äthiopien,
    Afghanistan, Kenia, Tonga, Liberia, Mauretanien, Burundi, Gabon, Honduras, Nigeria, Kuwait,
    Madagaskar, Kirgisien, Malaysia, Fillipinien, Albanien, Jordanien, Bahrain, Bangladesh und Bolivien
    in der Liste der „zum Teil freien Länder“. (Radikal, 21.12.05, Hürriyet, 29.12.05)
    Es kann sein, dass wir in der Menschenrechts- und ungelösten Kurdenfrage parteiisch sind. Jemand
    muss dann aber erklären, wie der Stand der religiösen Minderheiten in der Türkei ist und ob die Türkei
    wenigstens in diesem Bereich die Kopenhagener Kriterien erfüllt?
    Wenn man aber von den religiösen Minderheiten in der Türkei spricht, darf man nicht vergessen, dass
    sie (Armenier, Assyrer und Griechen) auch aufgrund ihrer ethnischen Zugehörigkeit benachteiligt und
    diskriminiert werden.
    Wo Millionen von Aleviten keine Gebetshäuser errichten dürfen, wo Kinder der Aleviten, der
    Christen, der Yeziden und Atheisten an den als Pflichtfach eingeführten sunnitisch-islamischen
    Religionsunterricht teilnehmen müssen, wo den seit Jahrhunderten bestehenden Kirchen in Istanbul
    geistlichen Nachwuchs verboten wird, wo fast jeder europäischen Person eine Missionartätigkeit
    unterstellt wird, hat das Vorgehen des türkischen Staates weder mit Säkularität und Laizität noch mit
    der Gleichbehandlung der Religionen zu tun.
    Während die seit 40 Jahren in Deutschland lebenden türkischen Muslime innerhalb dieser kurzen Zeit
    laut einer Mitteilung der Deutschen Botschaft in Ankara etwa 3000 Moscheen verfügen, werden den
    seit Jahrhunderten in Istanbul lebenden Christen sogar Eigentumsrechte ihrer Kirchen und Immobilien
    aberkannt. (Laut Erziehungsminister Hüseyin Celik gibt es in Westeuropa insgesamt 5.000 Moscheen.
    Yeni Mesaj Internet Gazetesi, 9.10.05)

Hallo,
die Visabefreiung hat nichts mit einem EU-Beitritt zu tun - das hast du verwechselt

Gruß

Dann ignoriert das Zitat.

Okay,
wenn dann aber „Durch bzw. Umsetzung der Demokratie“ eines dieser 72 Kriterien zur Visabefreiung wäre, hätten wir keine Sorgen. Wie will das Erdogan nur hinkriegen bis zum 1.Mai??
:smile:

Genauso gut und schnell wie Merkel es mit den Flüchtlingen hin bekommt :wink:

Bitte setz doch zukünftig einen Link, statt gleich einen ganzen Beitrag dieser Dimension zu zitieren. es liest sich auch einfacher, weil die Formatierung nicht durcheinander gewürfelt wird. Danke.

vdmaster

Hallo,

noch aus 2001:

http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32001R0539&from=DE Erwägungsgrund 5:

Die Bestimmung der Drittländer, deren Staatsangehörigeder Visumpflicht unterliegen, und der Drittländer, deren Staatsangehörige von dieser Pflicht befreit sind, erfolgt durch eine fallweise gewichtete Bewertung mehrerer Kriterien, die insbesondere die illegale Einwanderung, die öffentliche Ordnung und Sicherheit sowie die Außenbe-ziehungen der Union zu den Drittländern betreffen; dabei sind auch die regionale Kohärenz und das Gegen-seitigkeitsprinzip zu beachten.

Das hat sich bis 2014 nicht prinzipiell geändert. http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32014R0509&from=DE

Mann, das war jetzt aber eine richtig harte Nuß, eval.

Die Visafreiheit ist ja schon seit 2013 auf den Weg gebracht worden. Die Vorziehung von 10/16 auf 07/16 ist ein reiner Showakt, weil die TÜR sicher nicht den Kriterienktalog bis dahin abarbeiten kann. Bisher soll er ca. die Hälfte der Kriterien erfüllt sein. Und dafür hatten sie immerhin mehr als zwei Jahre Zeit.

Gruß
vdmaster

Guten Morgen,

googeln nach

Visa Liberation Dialogue + Turkey

oder ähnlichem. Von dort gelangt man auf Seiten wie http://europa.eu/rapid/press-release_IP-16-582_en.htm

und über weitere Verlinkungen, wie unter „More Information“ z.B. der erste (PDF) , auf „Second Report on progress by Turkey in fulfilling the requirements of its visa liberalisation roadmap“, welche die fünf Blöcke der roadmap zur Erlangung von Visafreiheit und den aktuellen Stand der Dinge grundsätzlich beschreibt.

Eine konkrete Auflistung der einzelnen Kriterien habe ich auf die Schnelle nicht gefunden. Zumindest aber einen Ansatz, um bei der Suche von den Regelungen zu Beitrittsverhandlungen zur EU deutlicher abzugrenzen.

HTH

Franz

@vdmaster, @Franz_00eeff

vielen Dank für eure Mühen, dachte nicht, daß das so komplex ist, dachte vielmehr, da liegt irgendwo eine Liste rum mit Punkt 1 - 72 :smile:

Jetzt verstehe ich auch, warum die Kriterien nie genannt werden - vermutete schon allenthalben schlechten Journalismus :wink: Wenn jemand schreibt, die Türkei müsse noch 72 Kriterien erfüllen, kommt ja wohl zwangsweise sofort die Frage auf: Welche?

Eva,
mit Grüßen

Dort steht eigentlich alles…