800€-400€ Job - Darf/kann ich noch mehr arbeiten?

Hallo zusammen,

ich habe folgende Fragen. Ich arbeite im sozialen Bereich in der Gleitzone und verdiene dort 650€ brutto. Das Gehalt ist jeden Monat fest und nicht variabel. Der Arbeitsvertrag besteht unbefristet und ich will ihn behalten bzw. die Stelle nicht abgeben. Dazu arbeite ich auf 400€ Basis, in einem anderen Betrieb, ebenfalls im sozialen Bereich. Die 400€ sind dort immer vollstens ausgeschöpft. Ich habe ständig Überstunden ohne Ende. Ich kann und will gerne noch mehr arbeiten, weiß aber nicht wie das steuerlich gehen soll.

Kann ich dann ganz normal auf meiner Steuerklasse 5 arbeiten?
Ist man automatisch in der Gleitzonen sobald man unter 800€ brutto verdient?

Ich bekomme auch noch eine Aufwandsentschädigung für einen ebenfalls sozialen Job, so das auch da nichts mehr zu machen ist. Der Arbeitgeber des 400€ Jobs würde mich gerne in ein Gleitzonenverhältnis überstellen, was isch aber nicht kann, da ich bereits einen jahrelangen anderen Job in dem Bereich bei einem anderen Dienstgeber mache.
Was kann ich machen ?
Da ich alleinerziehend bin und ich das Geld gebrauchen kann und außerdem die Stunden sowieso arbeite möchte ich gerne auch besser verdienen können.

Kann mir jemand helfen, bitte???

da bin ich der falsche Ansprechpartner, ich berate in den bereichen Steueroptimierung offshore und Geldanlage

Der Job mit den Euro 800 ist derzeit Deine Hauptbeschäftigung und ab dieser Summe hat die Gleitzonenregelung bereits keine Auswirkungen mehr.
Daneben kann man einen (!) Minijob bis Euro 400 steuer- und sozialversicherungsfrei ausüben. Die Aufwandsentschädigung ist davon nicht berührt.
Wenn Du nun auch in Deinem 2. Job mehr als Euro 400,00 verdienen möchtest, dann fallen dort ebenso wie in dem Hauptjob auch die ganz normalen Steuern- und Sozialabgaben an, nur kommt dann dafür die Steuerklasse VI zur Anwendung. Da zahlst Du zwar zuerst einmal mehr an Steuern, das gleicht sich aber mit dem Jahresausgleich komplett wieder aus, denn dann werden alle Deine Einkünfte und die Deiner Ehefrau zusammengerechnet und als eine Summe der Spittingtabelle unterworfen. Du kannst also z.B. 2 x Euro 800,00 verdienen und zahlst dann das gleiche an Steuern und Sozialabgaben wie jemand der ein Bruttoeinkommen von Euro 1600,00 monatlich hat.

Hallo „Mukemik“,

deine Situation mit mehreren jeweils besonderen Mini- und Midi-Jobs ist zu komplex, um dir einfach genaue Beträge nennen zu können. Dazu fehlen auch genaue Zahlen von dir.

Aber:
Du kannst in Deutschland steuerlich so viele Arbeitsverhältnisse haben wie du magst (manche Arbeitgeber haben allerdings schon etwas dagegen) und unser Steuerrecht sorgt auch dafür, dass du - je mehr du verdienst - auch umso mehr unter dem Strich übrig hast.

Da es bei mehreren Arbeitsverhältnissen aber unmöglich wird, deine Steuer schon im laufenden Jahr richtig zu bestimmen, findet in Deutschland die eigentliche Steuerfestsetzung NACH dem jeweiligen Jahr per Einkommensteuererklärung statt. Bis dahin zahlt du eigentlich nur „Vorschüsse“, die sich per Steuerklasse ermitteln. Für weitere Arbeitsverhältnisse ist Steuerklassse 6 anzusetzen und die (erstmal hohen) Abzüge dabei werden eben nach dem Jahr insgesamt wieder an dich zurückfließen.
Früher bekam man eine weitere Lohnsteuerkarte (mit Klasse 6) einfach bei der Gemeinde; dort kann man dir sicher sagen, wie dies jetzt funktioniert (weiss ich leider nicht).

Ich hoffe, das hilft.

Viel Erfolg!
Roger

Hallo,
leider kann ich dir da nicht wirklich helfen. Ehrlich gesagt, ich bin eigentlich der Meinung, dass bereits diese Konstellation nicht funktioniert. Nach meiner Auffassung werden alle „Minijobs“ addiert werden und fallen dann ab 401 (bis 800 Euro) in die Gleitzonen-Regelung. Alternative und meines Erachtens, die beste Methode: ein Hauptjob (also normal auf Steuerklasse) und ein Minijob 400 Euro (aber alles ohne Gewähr). Ich würde mich da auch nicht auf irgendwelche Aussagen verlassen, da sich das ohnehin ständig ändert.

Damit du auf der sicheren Seite bist, schau mal unter der Homepage der Minijobzentrale und die würde ich auch direkt anschreiben und fragen, dann bist du auf der sicheren Seite. Wenn die es nicht wissen wer dann.

Hier habe ich dir noch einen Link, da es auch noch einen Freibetrag für Alleinerziehende gibt (sofern sie auch alleine mit Kind leben) -
http://www.steuertipps.de/suche?query=alleinerziehende
Auf dieser Seite sind immer viele hilfreiche Tipps.

Viel Erfolg auf deinem Weg durch den Steuerdschungel(:-

lg Sonja

In der Steuererklärung den gesamten Sachverhalt angeben. Im Bescheid des Finanzamtes fällt dann die Entscheidung.

Hallo,

leider kann ich mit dem Begriff „Gleitzone“ nichts anfangen. Daher kann ich die Frage auch nicht beantworten.

Hallo,
wenn Sie Alleinerziehend sind, sind Sie alleinstehend mit Kind(ern), richtig? Somit fällt Steuerklasse V schon mal flach, denn Steuerklasse V setzt einen Ehegatten mit Steuerklasse III voraus, da ist man dann nicht alleinerziehend.
Als echte Alleinerziehende hätten Sie Anspruch auf Steuerklasse II.
Warum also machen Sie aus Ihrem Minijob zu EUR 400 nicht ein normales Arbeitsverhältnis auf Lohnsteuerkarte mit Klasse II. Das hätte zusätzlich den Vorteil, dass Sie sozialversichert wären.
Jeder Job kann übrigens auf Lohnsteuerkarte ausgeübt werden, die echten Minijobs (bis EUR 400) und die Gleitzonenjobs (EUR 401 bis EUR 800) stellen nur Varianten in diesen Gehaltsbereichen dar.
Also sprechen Sie mit Ihren jeweiligen Arbeitgebern was man da machen kann und passen Sie Ihre Steuerklasse den tatsächlichen Gegebenheiten an.
Krass ausgedrückt: wenn sich der offensichtlich vorher vorhandene Ehegatte verdünnisiert hat, dann hat er auch keinen Anspruch mehr auf Gehalt nach Steuerklasse III, denn das setzt ein ungetrenntes Ehegattenverhältnis voraus.

Dies jetzt mal fürs Erste.
Wenn Sie noch Fragen haben, fragen Sie.
Grüsse Barbara

Hallo mukemik,
soviel ich weiß, braucht man dazu eine zweite Steuerkarte.

Sorry, leider keine Ahnung :smile:

Die Steuerfreiheit bzw. Pauschal-Versteuerung durch den Arbeitgeben für einen 400-Euro-Job setzt genau voraus, dass man in diesem Job nicht mehr als 400 Euro monatlich durchschnittlich verdient. Sobald Sie diese Grenze überschreiten, wird das volle Gehalt steuerpflichtig. Und zwar auf LSt-Klasse VI. Und die ist so ungünstig, dass Sie trotz mehr Brutto vermutlich weniger netto hätten als vorher. Zusätzlich zur hohen Lohnsteuer kämen dann auch noch Sozialabgaben hinzu.

Lieber Mukemik,

leider kann ich Ihnen nicht weiterhelfen.

Beste Grüße
Lambertobruno

Wie mein Vorredner schon geschrieben haben wird dein Gehalt natürlich umso mehr du arbeitest und verdienst umso höher besteuert. Musst du dir einfach ausrechnen was dir übrig bleibt und dann entscheiden, ob es sich dafür lohnt mehr zu arbeiten.