Hallo!
Viele Kleinbusse, z.B. T4 von VW, haben vorn 3 Sitzplätze und dann zwei weitere Reihen mit je drei Plätzen. Alle Sitzplätze verfügen über Kopfstütze und Gurt und sind bereits seit Herstellung vorhanden (also nicht nachgerüstet). Insgesamt befinden sich also 9 Sitzmöglichkeiten im Fahrzeug.
Wenn nun im Fahrzeugbrief „8 Sitzplätze einschl. Führerpl. u. Nots.“ eingetragen sind:
Welche Anzahl hat rechtlich Vorrang? Würde die Verkehrspolizei bei einer Kontrolle ein Bußgeld o.ä. verhängen müssen, sollte das Fahrzeug mit 9 Personen besetzt sein?
Danke für Eure Antworten!
Tschuess, Sven.