§9 VStG - verantwortlich Beauftragter, Österreich

Ein österr. Unternehmen will einen Kollegen von mir (=Betriebsleiter) zur verantwortlich beauftragten Person nach §9 VStG (Österreich) verpflichten.
Branche: Gütertransport

Welche Aspekte sprechen, aus Sicht des Betriebsleiters, dafür bzw. dagegen?
Welche (privatrechtlichen) Konsequenzen können im schlimmsten Fall für den Betriebsleiter daraus resultieren?
Selbst, wenn etwaige Strafen von der Firma bezahlt werden, so hat man doch auch als Privatperson nach einer Strafe die Eintragung im Strafregister? oder nicht?

Welche Punkte sind vom Betriebsleiter zu beachten, bevor er die Bürde der strafrechtlich verantwortlichen Person übernimmt? Steht ihm dafür auch mehr Gehalt zu?

Danke!