90 Tage Sperrzeit verhängt

Hallo Leute,

Habe vor ziemlich genau 3 Monaten einen Auflösungsvertrag in meinem Betrieb unterschrieben. In Absprache mit der Personalabteilung wurde die Kündigungsfrist von 3 Monaten auf 1 Monat verkürzt. An diese habe ich mich gehalten. Im Anschluss stellte ich umgehend einen Antrag auf Arbeitslosengeld 1. Nach Bearbeitung meines Antrages durch die Agentur für Arbeit verhängen diese mir eine Sperrzeit von 90 Tagen, da ich die Frist nicht eingehalten hätte! Das ist besonders bitter für mich da ich jetzt eine neue Ausbildung anfing und nach deren Sperrzeit nur 7! Tage Anspruch auf ALG 1 haben würde. Jetzt keine Frage: wie kommen sie zu diesem Schluss? Ist mein Ex Betrieb überhaupt in der Lage die Kündigungsfrist zu verkürzen? zusätzlich: erkennt die Agentur für Arbeit ausschließlich die 3 Monate Kündigungsfrist an (nicht aber den einen Monat), um eben keine Sperrzeit zu verhängen?

Liebe Grüße
Manuel Sauter

hi,

also am ersten Tag deiner Arbeitslosigkeit oder im Anschluss an das Unterschreiben des Auflösungsvertrags?

Warum hast du den Auflösungsvertrag denn unterschrieben? das hätte doch perfekt gepasst mit deiner Ausbildung, wenn jetzt 3 Monate rum sind.

nö.
Aber du kannst es. Was du ja auch gemacht hast.

grüße
lipi

Hast Du irgendwas wichtiges ausgelassen und nicht erwähnt ?

ich wundere mich nämlich über die Dreistigkeit, selbst zu kündigen und dann sofort ALG zu beantragen.
Du hast doch die Arbeitslosigkeit selbst verschuldet wenn kein wichtiger Grund vorlag. deshalb frage ich ja, ob Du irgendwas wichtiges „vergessen“ hast zu erwähnen.

MfG
duck313

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Hi Lipi,

die Arbeit hatte mich psychisch sehr belastet. Deshalb befand ich mich direkt vor dem Unterschreiben des Vertrages in einer Reha Maßnahme. Da ich noch 30 Tage Urlaub offen hatte, habe ich mich mit dem personalchef darauf geeinigt, das die Kündigungsfrist bei mir speziell auf 30 Tage verkürzt wird. (Habe ihm die situation erklärt). Er musste sich das sogar noch von seinem Chef wiederum genehmigen lassen. So musste ich also nicht wieder in den Betrieb zurück und sollte beim Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht benachteiligt werden. Ich konnte und wollte also nicht die 3 Monate absitzen. Das tat ich aber nur weil mir versichert wurde, das ich mit der verkürzten Kündigungsfrist alles korrekt einhalte.
Gibt’s da keine Chancen für mich?

P.S. Antrag stellte ich am ersten Tag meiner Arbeitslosigkeit

Lg

Ich habe einen vertrag unterschrieben der den Vertrag auflöst. Habe jede Frist eingehalten die mir gegeben wurde. Es hieß von Betriebsseite nämlich aus, das es kein Problem sei diese von 3 Monaten auf 1 Monat zu verkürzen. Wieso ist es dreist dann Arbeitslosengeld zu beantragen wenn ich doch in dem Moment arbeitslos bin? Zusätzlich hab ich keine Ahnung wie viel 10.000 Euro bereits in die Arbeitslosenversicherung gepumpt.
Deine Einschätzung bitte: kann ich da nichts rausholen? Ich sehe nämlich nicht das ich eine Kündigungsfrist nicht eingehalten hätte.

Prost Mahlzeit

hi,

Wenn Sie noch in einer Anstellung sind, sollten Sie sich umgehend arbeitsuchend melden – spätestens 3 Monate, bevor Ihr Arbeitsverhältnis endet. Wenn Sie kurzfristig erfahren, dass Sie Ihre Stelle verlieren: Melden Sie sich spätestens 3 Tage danach arbeitsuchend.

Der Rest ist einfach nur dreist.
Sich kündigen zu lassen um ALG zu bekommen ist assi.
Schön dass du dafür zu deppern warst.

und das hast du mit dem Arbeitsamt nicht besprochen?

grüße
lipi

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Lächerlich. Jetzt bin ich noch dreist. Alles klar. War ja klar das man im Netz keine anständigen antworten bekommt.
Was soll ich denn sonst machen anstatt Arbeitslosengeld zu beantragen für welches ich über 10 Jahre in ne Versicherung geblättert habe? Schrott sammeln? Wahnsinn echt.

Shame on you

achso, sorry.

Natürlich darf man dir keine Sperrzeit geben. Wenn das Amt das nicht weiß, sag denen ich hab das gesagt. Die sollen sich erstmal erkundigen!

Wär ja noch besser, wenn du nach über 10 Jahren jetzt nicht mal unterstützt wirst.

Sachen gibts…

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Jetzt reiß Dich mal zusammen und mach Dich schlau darüber was Du alles verbockt hast.
Das weiss doch inzwischen fast jedes Kind, dass man bei selbst verschuldeter Kündigung (eben 1 Monat statt 3 Monate) mit den Alg Zahlungen gesperrt wird!
Ausser Dir kann niemand was dafür wenn Du Dich nicht selbst ordentlich informierst und nur daruf vertraust was Dir von Deinem Betrieb erzählt wird.
So wie Du Dich hier aufführst könnte man daraus schließen, dass die froh waren Dich so schnell los zu werden!
ramses90

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Schon besser

Ja, und wenn die das dann immer noch nicht glauben, sagst ich hab’s auch gesagt!

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