Hallo Leute,
Habe vor ziemlich genau 3 Monaten einen Auflösungsvertrag in meinem Betrieb unterschrieben. In Absprache mit der Personalabteilung wurde die Kündigungsfrist von 3 Monaten auf 1 Monat verkürzt. An diese habe ich mich gehalten. Im Anschluss stellte ich umgehend einen Antrag auf Arbeitslosengeld 1. Nach Bearbeitung meines Antrages durch die Agentur für Arbeit verhängen diese mir eine Sperrzeit von 90 Tagen, da ich die Frist nicht eingehalten hätte! Das ist besonders bitter für mich da ich jetzt eine neue Ausbildung anfing und nach deren Sperrzeit nur 7! Tage Anspruch auf ALG 1 haben würde. Jetzt keine Frage: wie kommen sie zu diesem Schluss? Ist mein Ex Betrieb überhaupt in der Lage die Kündigungsfrist zu verkürzen? zusätzlich: erkennt die Agentur für Arbeit ausschließlich die 3 Monate Kündigungsfrist an (nicht aber den einen Monat), um eben keine Sperrzeit zu verhängen?
Liebe Grüße
Manuel Sauter