Hallo liebe Wissende,
ein Bekannter ist seit seiner Geburt auf einem Auge vollständig blind und hat dadurch kein 3 dimensionales Sehvermögen.
Durch eine Krankheit verlor er vor einigen Jahren einen Teil seines Hörvermögens und benötigt zwei Hörgeräte.
Die Krankheit wird im Laufe der nächsten Jahre zur Ertaubung führen
und ist von starkem Tinitus begleitet.
Bei einem Autounfall vor zwei Jahren wurde ein Bein mehrfach gebrochen und gequetscht.
30% des Muskels sind unwiderbringlich abgestorben. Taubheit und Gefühlsstörungen, sowie verminderte Belastbarkeit sind die Folge.
Nun seine Frage: ab wann gelten diese Einschränkungen als tatsächliche Behinderung und wo beantragt man die Anerkennung einer Behinderung.
Da er eine Anstellung im öffentlichen Dienst anstrebt, hätte er durch eine anerkannte Behinderung bessere Chancen auf einen Job.
Vielen Dank für eure Hilfe.
Liebe Grüße,
Yvisa