Hallo,
Ich meinte damit, daß, wenn jemand der z.B. im März 1946
geboren wurde und damit direkt ab März seine Rente bezieht,
diese zwar auch am Monatsende (logisch) erhält, aber zumindest
am Ende März gezahlt bekommt.
In meinen Augen bekommt er seine erste Rente erst im April.
Man sollte an dieser Stelle zwingend unterscheiden, wann die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind und wann die Zahlung erfolgt.
Wie mir drei Jahre lang gepredigt wurde: Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung:
Wie du schon selbst festgestellt hast, regelt § 99 SGB VI grundsätzlich den Anspruchsbeginne einer Rente:
Eine Rente aus eigener Versicherung wird von dem Kalendermonat an geleistet, zu dessen Beginn die Anspruchsvoraussetzungen für die Rente erfüllt sind, wenn die Rente bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach Ablauf des Monats beantragt wird, in dem die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind.
Und hier bitte beachten, es steht lediglich da, dass die Rente von dem Kalendermonat an geleistet wird, zu dessen Beginn die Voraussetzungen erfüllt sind. Da steht NICHT, dass die Rente von Beginn des Kalendermonats an geleistet wird!
Diese Vorschrift ist hauptsächlich dazu da, um einen Anspruchsbeginn festzulegen. Um einfach zu sagen „schau immer nur auf den Monatsersten, ob da alle Voraussetzungen erfüllt sind. Sind sie es, hat er ab dem Kalendermonat Anspruch auf die Rente“.
Jetzt stellt sich die Frage, was die Anspruchsvoraussetzungen für eine Regelaltersrente sind. Siehe § 235 SGB VI:
_Abs. 1: Versicherte, die vor dem 1. Januar 1964 geboren sind, haben Anspruch auf Regelaltersrente, wenn sie
- die Regelaltersgrenze erreicht und
- die allgemeine Wartezeit erfüllt
haben. Die Regelaltersgrenze wird frühestens mit Vollendung des 65. Lebensjahres erreicht._
Jetzt natürlich die Masterfrage, wann die Regelaltersgrenze erfüllt ist. Dazu liefert Abs. 2 die Antwort:
Versicherte, die vor dem 1. Januar 1947 geboren sind, erreichen die Regelaltersgrenze mit Vollendung des 65. Lebensjahres. Für Versicherte, die nach dem 31. Dezember 1946 geboren sind, wird die Regelaltersgrenze wie folgt angehoben:
Versicherte Geburtsjahr : 1948
Anhebung: 2 Monate
Anhebung auf Alter: 65 + 2 Monate
Um bei deinem Beispiel zu bleiben: Der Versicherte wurde im März 1946 geboren, sagen wir mal 20.03.1946.
Er fällt noch nicht unter die Anhebung der Altersgrenze, weil er vor dem 01.01.1947 geboren wurde. Damit erreicht er mit Vollendung des 65. Lebensjahres seine Regelaltersgrenze und zwar genau am 19.03.2011.
Jetzt zurück zu § 99 SGB VI:
Eine Rente … wird von dem Kalendermonat an geleistet, zu dessen Beginn die Anspruchsvoraussetzungen für die Rente erfüllt sind…
Wir müssen also wieder stur den Monatsersten betrachten
Sind am 01.03.2011 die Voraussetzungen erfüllt?
Antwort: NEIN! Denn am 01.03.2011 hat er sein 65. Lebensjahr noch nicht vollendet, da er erst 64,9 Jahre alt ist (oder so ähnlich, ich habs jetzt nicht gerechnet).
Sind die Voraussetzungen am 01.04.2011 erfüllt?
Antwort: JA! Denn am 01.04. hat er erfolgreich sein 65. Lebensjahr erreicht.
Daraus ergibt sich: Ab April 2011 sind die Voraussetzungen erfüllt und damit ist ab April die Rente zu leisten.
Jetzt hat der April aber 30 Tage und der § 99 legt sich ja nicht auf einen bestimmten Tag fest. Also wir brauchen wir eine weitere Vorschrift und zwar § 118 SGB VI:
Laufende Geldleistungen… werden am Ende des Monats fällig, zu dessen Beginn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind; sie werden am letzten Bankarbeitstag dieses Monats ausgezahlt.
Aha! Die Rente wird also am Monatsende fällig und auch ausgezahlt, also am 30.04.2011.
Ende März +zwei Monate ist nach
meiner Rechnung Ende Mai 2013 und nicht Ende Juni?!
Dann ist deine Rechnung falsch.
Du bist im März 1948 geboren. D.h. du erreichst deine Regelaltersgrenze mit 65 Jahren + 2 Monate.
Das wäre dann im Mai 2013.
D.h. erst im Mai erfüllst du alle Anspruchsvoraussetzungen.
Zum 01.05. sind sie eben nicht erfüllt, weil du noch nicht Geburstag hattest.
Erst zum 01.06. sind sie erfüllt, damit auch erst Anspruchsbeginn ab Juni 2013, mit Auszahlungstermin 30.06.
Greetz
S_E