Ab wann bekomme ich meine Rente?

Hallo,

ich habe in 2013 meine Altersrente beantragt und soeben den Rentenbescheid erhalten.
Ich bin im März 1948 geboren und muß aus diesem Grund zwei Monate länger arbeiten, bzw. erhalte zwei Monate später meine Rente, also nicht jetzt im März sondern erst im Mai 2013.
Im Rentenbescheid steht „Die Rente beginnt am 01.06.2013“, und weiter
„Die Rente für den jeweiligen Monat wird am Monatsende ausgezahlt“.
Ich lese das so, daß ich meine erste Rentenzahlung Ende Juni 2013 ausgezahlt bekomme. Da fehlt mir doch ein ganzer Monat. Sehe ich das richtig???
Was saht ihr dazu?
Gruß Jürgen

Hallo,

ja das ist eine Neuentscheidung(seit wann?),dass die Rente für den jeweiligen Monat an dessen Ende ausgezahlt wird.

lg oscara

Hallo,

ich habe in 2013 meine Altersrente beantragt und soeben den Rentenbescheid erhalten.
Ich bin im März 1948 geboren und muß aus diesem Grund zwei Monate länger arbeiten, bzw. erhalte zwei Monate später meine Rente, also nicht jetzt im März sondern erst im Mai 2013.

Immer diese negative Einstellung. Sieh es doch mal positiv. Du kannst 22 Monate eher in Rente.

Im Rentenbescheid steht „Die Rente beginnt am 01.06.2013“, und weiter
„Die Rente für den jeweiligen Monat wird am Monatsende ausgezahlt“.
Ich lese das so, daß ich meine erste Rentenzahlung Ende Juni 2013 ausgezahlt bekomme.

Genau.

Da fehlt mir doch ein ganzer Monat.

Nö. Du bekommst sie doch im Juni. Andere Leute, vor allem solche die für ihr Einkommen richtig arbeiten müssen, bekommen ihr Geld auch erst am Monatsende. Und dann gibt es eben andere, die bekommen es schon vorher. Und Du wirst es kaum glauben, die sehen es trotzdem nicht so, dass sie einen Monat zusätzlich haben.

Sehe ich das richtig???

Nee, es geht einem keine einzige Monatsrente verloren. Und man viele jahre Zeit, sich bei Bedarf auf diesen Moment vorzubereiten, um für einen Monat Liquidität zur Überbrückung zu haben. Auch hier könnte man wieder versuchen, es positiv zu sehen. Einfach mal an einem Monatsersten sterben. Dann bekommt „man“ trotzdem am Monatsende noch seine Rente.

Grüße

Hallo,

ja das ist eine Neuentscheidung(seit wann?),dass die Rente für
den jeweiligen Monat an dessen Ende ausgezahlt wird.

Hi, na ja, soooo neu ist diese Entscheidung nicht aber trotzdem wurden damals dadurch allen Rentnern die Bezüge eines Monats von der Regierung genommen. Das war ´ne kalte Enteignung!
MfG ramses90

lg oscara

Ich lese das so, daß ich meine erste Rentenzahlung Ende Juni
2013 ausgezahlt bekomme. Da fehlt mir doch ein ganzer Monat.
Sehe ich das richtig???

Ich finde nicht. Jeder Arbeitnehmer erhält seine Bezüge rückwirkend, warum sollte es bei einem Rentner anders sein (außer natürlich, weil es früher so war).

Gruß

Nordlicht

Hallo,

wie vorher das Gehalt wird auch die Rente am Monatsende ausgezahlt.

Hallo Jürgen,

hättest du regulär mit 65 Jahren in Rente gehen können, hättest du in dem Monat NACH Vollendung deines 65. Lebensjahres - also im April 2013 - deine erste Rentenzahlung bekommen (und nicht im März). Zwei Monate später ist dann wie mitgeteilt der Juni (und nicht der Mai).

Viele Grüße und genieße die Rente
Karin

Hallo erst einmal an alle, vor allem an diejenigen die sich mit meiner Frage auseinander gesetzt und geantwortet haben.
Evtl. habe ich mich nicht richtig ausgedrückt.
Ich meinte damit, daß, wenn jemand der z.B. im März 1946 geboren wurde und damit direkt ab März seine Rente bezieht, diese zwar auch am Monatsende (logisch) erhält, aber zumindest am Ende März gezahlt bekommt. Ende März +zwei Monate ist nach meiner Rechnung Ende Mai 2013 und nicht Ende Juni?!
Gruß Jürgen

Hallo,

Hi, na ja, soooo neu ist diese Entscheidung nicht aber
trotzdem wurden damals dadurch allen Rentnern die Bezüge eines
Monats von der Regierung genommen. Das war ´ne kalte
Enteignung!

Kann man das mal mathematisch ein bißchen plastischer darstellen? Also da gehe jemand am 01.03. 2013 in Rente und stürbe am 05.10.2018. Wieviel Monatsrenten hätte der vorher bekommen und wieviele bekäme er jetzt?
Falls da das Gleiche rauskäme, wäre es keine Enteignung. Danach können wir noch darüber diskutieren, was das renteauszahlen am 1. vorher war. Vielleicht ein Geschenk?

Grüße

Guten Tag,

ich will ja keinen Monat geschenkt bekommen, sondern nur in Erfahrung bringen, ob da alles richtig berechnet wurde!
Also, im §99 SGB VI steht: Eine Rente aus eigener Versicherung wird von dem Kalendermonat an geleistet, zu dessen BEGINN die Anspruchsvoraussetzungen für die Rente erfüllt sind, … .
Das ist nach dem neuestem Recht in meinem Fall der 01. Mai 2013, da ich ja zwei Monate mehr arbeiten muß (Jahrgang 1948). Da die Rente im Nachhinein gezahlt wird, sollte ich m.E. nach Ende Mai die erste Rentenzahlung erhalten.
In meinem entenbescheid steht: Für die Zeit ab 01.06.2013 werden fortlaufend monatlich …Euro bezahlt.
Und im darauffolgenden Satz steht, daß die Rente am Monatsende gezahlt wird. Ab 01.06.2013 am Monatsende bedeutet für mich aber Ende Juni 2013 und das ist definitiv ein Monat zu spät!?

Hallo!

Rentenbeginn 1.6.2013, also Zahlung Ende Mai 2013 für „Rente 6/2013“.
So wirds auf dem Kontoauszug stehen.

mfG
duck313

Dann würde die Rente im voraus gezahlt und das glauben wir hier alle nicht.

Die Lösung ist vielmehr:

Der Jahrgang 1946 erhält die Rente bei Geburtstag im März ab April,

der hier vorliegende Jahrgang 1948 ab Juni. Zahlung jeweils am Monatsende.

Gruss

Barmer

Rentenbeginn 1.6.2013, also Zahlung Ende Mai 2013 für „Rente 6/2013“.

Das hat sich bereits vor Jahren geändert. Rente für Juni 2013 gibts dann Ende Juni 2013.

Guten Tag,

Also, im §99 SGB VI steht: Eine Rente aus eigener Versicherung
wird von dem Kalendermonat an geleistet, zu dessen BEGINN die
Anspruchsvoraussetzungen für die Rente erfüllt sind, … .

wer sein 65. Lebensjahr im März 2013 vollenden würde, würde die Regelaltersgrenze im Mai 2013 erreichen, d.h. die Anspruchsvoraussetzungen gem. des o.g. § wären zum 1.6.13 erfüllt.
Am 1.5.13 wären die Voraussetzungen nicht erfüllt, weil das 65. Lebensjahr + 2 Monate zu diesem Zeitpunkt noch nicht vollendet gewesen wären.

Gruß
Pontius

Hallo,

Ich meinte damit, daß, wenn jemand der z.B. im März 1946
geboren wurde und damit direkt ab März seine Rente bezieht,
diese zwar auch am Monatsende (logisch) erhält, aber zumindest
am Ende März gezahlt bekommt.

In meinen Augen bekommt er seine erste Rente erst im April.

Man sollte an dieser Stelle zwingend unterscheiden, wann die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind und wann die Zahlung erfolgt.

Wie mir drei Jahre lang gepredigt wurde: Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung:

Wie du schon selbst festgestellt hast, regelt § 99 SGB VI grundsätzlich den Anspruchsbeginne einer Rente:

Eine Rente aus eigener Versicherung wird von dem Kalendermonat an geleistet, zu dessen Beginn die Anspruchsvoraussetzungen für die Rente erfüllt sind, wenn die Rente bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach Ablauf des Monats beantragt wird, in dem die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind.

Und hier bitte beachten, es steht lediglich da, dass die Rente von dem Kalendermonat an geleistet wird, zu dessen Beginn die Voraussetzungen erfüllt sind. Da steht NICHT, dass die Rente von Beginn des Kalendermonats an geleistet wird!

Diese Vorschrift ist hauptsächlich dazu da, um einen Anspruchsbeginn festzulegen. Um einfach zu sagen „schau immer nur auf den Monatsersten, ob da alle Voraussetzungen erfüllt sind. Sind sie es, hat er ab dem Kalendermonat Anspruch auf die Rente“.

Jetzt stellt sich die Frage, was die Anspruchsvoraussetzungen für eine Regelaltersrente sind. Siehe § 235 SGB VI:

_Abs. 1: Versicherte, die vor dem 1. Januar 1964 geboren sind, haben Anspruch auf Regelaltersrente, wenn sie

  1. die Regelaltersgrenze erreicht und
  2. die allgemeine Wartezeit erfüllt

haben. Die Regelaltersgrenze wird frühestens mit Vollendung des 65. Lebensjahres erreicht._

Jetzt natürlich die Masterfrage, wann die Regelaltersgrenze erfüllt ist. Dazu liefert Abs. 2 die Antwort:

Versicherte, die vor dem 1. Januar 1947 geboren sind, erreichen die Regelaltersgrenze mit Vollendung des 65. Lebensjahres. Für Versicherte, die nach dem 31. Dezember 1946 geboren sind, wird die Regelaltersgrenze wie folgt angehoben:
Versicherte Geburtsjahr : 1948
Anhebung: 2 Monate
Anhebung auf Alter: 65 + 2 Monate

Um bei deinem Beispiel zu bleiben: Der Versicherte wurde im März 1946 geboren, sagen wir mal 20.03.1946.

Er fällt noch nicht unter die Anhebung der Altersgrenze, weil er vor dem 01.01.1947 geboren wurde. Damit erreicht er mit Vollendung des 65. Lebensjahres seine Regelaltersgrenze und zwar genau am 19.03.2011.

Jetzt zurück zu § 99 SGB VI:

Eine Rente … wird von dem Kalendermonat an geleistet, zu dessen Beginn die Anspruchsvoraussetzungen für die Rente erfüllt sind…

Wir müssen also wieder stur den Monatsersten betrachten

Sind am 01.03.2011 die Voraussetzungen erfüllt?
Antwort: NEIN! Denn am 01.03.2011 hat er sein 65. Lebensjahr noch nicht vollendet, da er erst 64,9 Jahre alt ist (oder so ähnlich, ich habs jetzt nicht gerechnet).

Sind die Voraussetzungen am 01.04.2011 erfüllt?
Antwort: JA! Denn am 01.04. hat er erfolgreich sein 65. Lebensjahr erreicht.

Daraus ergibt sich: Ab April 2011 sind die Voraussetzungen erfüllt und damit ist ab April die Rente zu leisten.

Jetzt hat der April aber 30 Tage und der § 99 legt sich ja nicht auf einen bestimmten Tag fest. Also wir brauchen wir eine weitere Vorschrift und zwar § 118 SGB VI:

Laufende Geldleistungen… werden am Ende des Monats fällig, zu dessen Beginn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind; sie werden am letzten Bankarbeitstag dieses Monats ausgezahlt.

Aha! Die Rente wird also am Monatsende fällig und auch ausgezahlt, also am 30.04.2011.

Ende März +zwei Monate ist nach
meiner Rechnung Ende Mai 2013 und nicht Ende Juni?!

Dann ist deine Rechnung falsch.

Du bist im März 1948 geboren. D.h. du erreichst deine Regelaltersgrenze mit 65 Jahren + 2 Monate.
Das wäre dann im Mai 2013.

D.h. erst im Mai erfüllst du alle Anspruchsvoraussetzungen.

Zum 01.05. sind sie eben nicht erfüllt, weil du noch nicht Geburstag hattest.

Erst zum 01.06. sind sie erfüllt, damit auch erst Anspruchsbeginn ab Juni 2013, mit Auszahlungstermin 30.06.

Greetz
S_E

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Hallo,

Hi, na ja, soooo neu ist diese Entscheidung nicht aber
trotzdem wurden damals dadurch allen Rentnern die Bezüge eines
Monats von der Regierung genommen. Das war ´ne kalte
Enteignung!

Kann man das mal mathematisch ein bißchen plastischer
darstellen? Also da gehe jemand am 01.03. 2013 in Rente und
stürbe am 05.10.2018. Wieviel Monatsrenten hätte der vorher
bekommen und wieviele bekäme er jetzt?
Falls da das Gleiche rauskäme, wäre es keine Enteignung.
Danach können wir noch darüber diskutieren, was das
renteauszahlen am 1. vorher war. Vielleicht ein Geschenk?

Hallo,
die Rentenbezugsdauer (Anzahl der Monate) ist gleich, egal ob die Rente im voraus oder nachträglich gezahlt wird.
Für den Sterbemonat 10/2018 würde die Rente halt eben nachträglich gezahlt.

Gruß von TrixiMaus

Hallo,

sondern nur in Erfahrung bringen, ob da alles richtig berechnet wurde!
Also, im §99 SGB VI steht: Eine Rente aus eigener Versicherung wird von dem Kalendermonat an geleistet, zu dessen BEGINN die Anspruchsvoraussetzungen für die Rente erfüllt sind, … .
Das ist nach dem neuestem Recht in meinem Fall der 01. Mai 2013, da ich ja zwei Monate mehr arbeiten muß (Jahrgang 1948).

Also wer im März 1948 Geburtstag hatte, der wird die Regelaltersrente meist erst ab Juni 2013 bekommen. Nämlich immer dann, wenn er zu BEGINN des März, also des 1., noch keine 65 Jahre + 2 Monate alt war.

Da die Rente im Nachhinein gezahlt wird, sollte ich m.E. nach Ende Mai die erste Rentenzahlung erhalten.
In meinem entenbescheid steht: Für die Zeit ab 01.06.2013 werden fortlaufend monatlich …Euro bezahlt.
Und im darauffolgenden Satz steht, daß die Rente am Monatsende gezahlt wird. Ab 01.06.2013 am Monatsende bedeutet für mich aber Ende Juni 2013 und das ist definitiv ein Monat zu spät!?

Nicht zwangsläufig. ich glaube Dein Verständnisproblem mit dem BEGINN ist das hier: http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/R…
Es geht nicht darum, in welchem Monat man Geburtstag hat, sondern in welchem Monat man am 1. die Regelaltersgrenze persönlich erfüllt hat.
Wenn man also nicht am 01.03.1948 geboren wurde, dann gibt es die Rente erst ab Juni 2013. Richtig bitter ist es wohl, wenn man am 02.01.1948 Geburstag geboren wurde.
Grüße