Hallo,
Habe hier eine Bekannte aus dem EU Ausland (Tschechien), die nun nach dem Studium hier in Deutschland versucht Arbeit zu finden.
Sie hat im Moment eine Europaweit gültige Versicherung von AXA in Tschechien und ist laut dieser Versicherung auch hier problemlos gedeckt.
Vor 3 Monaten (bei Ankunft) hat sie sich hier Angemeldet, da sie Aussicht auf einen Job (Test-Arbeitstag) hatte.
Die Frage ist: Ab wann muss sie sich gesetzlich in Deutschland Krankenversichern? Erst wenn sie einen Beruf gefunden hat, oder schon jetzt?
Wenn sie sich jetzt versichern muss, dann würde sie sich einfach wieder abmelden, da ihre Tschechische Versicherung zählt muss sie sich ja keine Sorgen machen. (Soweit ich weiß gibt es ja keine Sozialhilfe, die zumindest die Versicherung übernehmen würden)
Vielen Dank