Hallo,
gibt es eine Vorgabe was man erfüllen muss, um seine Einrichtung zum Essen sich Restaurant nennen darf?
Es gibt ja zB .noch Bistro oder Imbis wo es auch teilweise Sitzgelegenheiten gibt.
Hallo,
gibt es eine Vorgabe was man erfüllen muss, um seine Einrichtung zum Essen sich Restaurant nennen darf?
Es gibt ja zB .noch Bistro oder Imbis wo es auch teilweise Sitzgelegenheiten gibt.
Da kann ich leider nicht helfen …
Grüße Thomas
Sorry, Steffchen 19, diese Frage habe ich mir noch nie gestellt. Aufschlussreich ist vielleicht der Artikel auf wikipedia.
Viele Grüße
jottwees
Guten Tag,
exakte Vorgaben für die Bezeichnung „Restaurant“ gibt es meines Wissens nicht. Aber der Gast hat natürlich entsprechende Vorstellungen von einem Restaurant. Es sollte dort Sitzplätze geben, Toilettenanlagen, eine Speisenkarte, Alkoholausschank, Bedienungspersonal, etc… Außerdem benötigt ein Restaurant eine Vollküchen-Konzession.
Das Speisenangebot sollte von Vorspeisen über Hauptgerichte bis zu Desserts reichen.
Ein Bistro unterscheidet sich von einem Restaurant im Prinzip im Speisenangebot. Bistros servieren kleine, schnelle Gerichte.
Ein Imbiß benötigt keine Sitzplätze, hat meistens auch keine, da beim Fehlen von Sitzplätzen keine Toilettenanlagen nötig sind. Keine Toilettenanlagen bedeutet aber auch: Kein Alkoholausschank, warum auch immer!
Ein Imbiß hat außerdem Selbstbedienung. Das hat auch den Vorteil, dass für ausgegebene Speisen, die in gleicher Art auch zum Mitnehmen sind und nicht individuell zubereitet werden, nur 7% Mehrwertsteuer abzuführen sind, wohingegen im Restaurant und im Bistro grundsätzlich 19% MwSt. anfallen.
Ich hoffe, ich konnte dienlich sein.
C-D