Hallo,
mich beschäftigt folgender Sachverhalt:
Wenn man einen Artikel (Objektiv für DSLR) online kauft. Wird vielfach empfohlen, diesen erstmal ausgiebig zu testen und dann nach ein paar Tagen zurückzuschicken. Ich bin jedoch der Meinung, dass eine solche Vorgehensweise durch das BGB gar nicht gedeckt ist. Denn man soll ja nur die Möglichkeit haben, einen Artikel zu prüfen, wie es in einem Ladengeschäft möglich gewesen wäre. In der Hauptsache ging es hier um Amaz…, die eine erweiterte Rückgabe von einem Monat in Ihren AGB vorsehen. Dies würde angeblich implizieren, dass man dadurch ja eine Sache ausgiebig testen dürfe. Ich glaube jedoch, es handelt sich hierbei nur um ein erweitertes Widerrufsrecht.
Ferner bin ich der Meinung, dass wenn ich einen Artikel mehrere Tage „zum testen“ genutzt habe, dieser gebraucht ist. Nun musste ich mir von anderer Seite sagen lassen, dass eine Sache erst als gebraucht gelte, wenn sie in den täglichen Gebrauch überführt würde und auch Gebrauchsspuren aufweisen würde.
Wer hat recht, streng nach Gesetzesauslegung.
mfg
Joerg