Ab wann gilt ein Handyvertrag als abgeschlossen?

Hallo zusammen,

ich hab eine Frage zur Kündigungsfrist eines Handyvertrages. Ab wann gilt ein Handyvertrag über Internet als abgeschlossen?Mit Auftragserteilung, Erhalt der Ware (Handy) oder ab Unterschrift und Bestätigung für die Einzugsermächtigung?
Vielen Dank im Voraus

Was steht dazu im Vertrag?

Bei Abschlüssen über das Internet hats du grundsätzlich 14 Tage Rücktrittsrecht.

Guten Morgen,

abschließen tust du einen Handyvertrag übers Internet in dem Moment, wo du die Bestellung auslöst und dir (zumeist direkt danach) angezeigt wird, dass der Auftrag bearbeitet wird. Die Einzugsermächtigung kannst du eigentlich jederzeit widerrufen, sofern nichts gegenteiliges im Vertrag aufgeführt wird. Allerdings geht wohl kein Anbieter darauf ein, mtl. auf Rechnung bezahlt zu werden - Lastschriftverfahren ist halt bei denen Standard.

Kündigen kannst du diesen Vertrag je nach Anbieter, jedoch min. 14 Tage nach Erhalt der Ware (= Widerrufsrecht). Kosten für Rücksendung wirst du wahrscheinlich tragen müssen. Schau dir einfach die Auftragsbest. an, die man dir zugesandt hat. Dort steht alles Wissenswertes bezüglich dem Widerrufsrecht.

Alles Gute,
TT

Wenn via Internet, dann gilt das Fernabsatzgesetz und hier wird, muß ganz unmißverständlich auf die ADB hingewiesen worden sein und auch auf die Rücktrittsmöglichkeiten.
Nur mit der Einzugermächtigung und der Wiederufung dieser, können Sie bei einem faulen Vertragspartner nur diese jedesmal bei der Bank zurück gehen lassen.
Wiederuf des Vertrages schriftlich per Einschreiben und Rückschein, damit Sie etwas in Händen haben.
Innerhalb einer Frist von zwei Wochen kann der Käufer das Geschäft widerrufen. Dieses Widerrufsrecht muss beim Fernabsatzgeschäft vom Unternehmer in Form einer Widerrufsbelehrung deutlich gemacht werden.

Widerrufs- oder Widerrufsrecht; Vertrag im Internet.

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt der Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie der Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

Hallo Kuschelmausie,
nichts von alledem ist der als Abschluss des vetrags zu sehen. da du den Vetrag im Internet abgeschlossen hast, hast du ein 14 tägiges Widerrufsrecht. Ohne jegliche Folgen für dich! Einfach die ware zurückschicken, ein Anschreiben dabei dass du von deinem Widerufsrecht gebrauch machst und die Einzugsermächtigung damit zurückziehst.
Sind allerdings diese 14 um, hast du Pech und der vertrag gilt mit Tag der Freischaltung der Sim-Karte und du bist an alle vertragsbestndteile gebunden. bei weiteren Fragen einfach fragen.
Ole

Hallö,

die Einzugsermächtigung ist für einen Vertragsabschluss nicht relevant - bezüglich dem Abschluss.
Sobald die Ware eingeht, also zumeist die SIM-Karte, hast du 14 Tage Widerrufsrecht / Rückgaberecht. Das müsste aber auch in den AGB und der Auftragsbestätigung des Anbieters aufgeführt sein! Eine „Muss-sein-Klausel“!

Alles Gute noch!

Viele Grüße, T

Meiner Auffassung nach ist der Vertrag spätestens mit Erhalt des Handys zustande gekommen. Du hast einen Auftrag erteilt und mit Zusendung des Handys ist der Auftrag quasi bestätigt worden.

Gruß,
twilight666

Hallo Kuschelmausie,
im Normalfall ist das Datum der Auftragsbestätigung bindend. Allerdings kommt es auch drauf an, wie der Vertrag gestaltet ist. Es wäre also ratsam, den Vertragsinhalt und die AGB (Allg. Geschäftsbedingungen) aufmerksam zu lesen.