Ab wann gilt eine Wohnung als möbliert? (Mietrecht als Untermieter)

Hallo Leute,

ich hab eine dringende Frage. Ab wann gilt eine Wohnung als möbliert?

Derzeit wohne ich in einer 3er WG und möchte meinen Vertrag mit dem Sonderkündigungsrecht von 2 Wochen kündigen. Hierfür muss aber gewährleistet sein, dass meine Wohnung möbliert ist.
(A= Hauptmieter, B und ich= Untermieter)

Die Wohnung besteht aus einer Küche und einem Bad, die voll ausgestattet sind. Auch eine kleine Vorratskammer gibt es, in der Gefrierschrank und Schrank integriert sind. Mein Zimmer an sich stand vor meinem Bezug leer und hatte nur Gardinenstangen.

Weiß da jemand mehr?

Liebe Grüße

Dann ist das von dir gemietete Zimmer offenbar nicht möbliert.

Gruß,
Steve

Die komplette Wohnung wird aber von Allen genutzt und ist allen zugänglich. Macht das hier keinen Unterschied?

Nein.
Du kannst doch nicht die Einrichtung die den anderen WG-Mitgliedern gehört als „Möblierung“ bezeichnen. Selbst wenn Du sie mitbenutzen darfst.

Damit sind Möbel in dem WG-Zimmer was du bewohnst gemeint. Es würde schon eine kleine Grundausstattung genügen (Bett ,Schrank, Stuhl, Tischchen) genügen.

Nein.

Ok, danke für eure schnellen Antworten. Dann muss ich wohl in den sauren Apfel beißen, und 3 Monate doppelte Miete bezahlen.