Hallo
In Deutschland gibt es angeblich 400.000 Prostituierte. Ab wann wird man denn dazu gerechnet, wenn es ein Vollerwerb ist?
Danke für eure Antworten
D
Hallo
In Deutschland gibt es angeblich 400.000 Prostituierte. Ab wann wird man denn dazu gerechnet, wenn es ein Vollerwerb ist?
Danke für eure Antworten
D
Tja, das ist sehr unterschiedlich…
Also eigentlich gelten für Prostituierte die gleichen (steuerlichen) Gesetze wie für jeden anderen auch. Ich kenne eine, die Hartz IV bekommt, dem Amt glaubhaft macht, nur 1 x die Woche anzuschaffen, und ihr wird der gleiche Freibetrag zugestanden bzw. ihr „Lohn“ angerechnet wie anderen Hartz IV Empfängern auich, die etwas dazu verdienen. Es ist eine Frage der „Glaubhaftmachung“ und des Sachbearbeiters.
Grundsätzlich nehmen die Gerichte/Behörden ein Einkom men von mind. 100,- Euro pro Tag an, auch wenn die Dame keinen Gast hat- man argumentiert, keine Dame würde sich jeden Tag 10 Stunden irgendwo hinsetzen, um nur 50 Euro am tag zu verdienen.
Also- ist eine Dame 10 tage im Monat erreichbar, egal wie lange am Tag, und steht auf einer webseite oder macht zeitungswerbung, werden ihr mind. 1.000 Euro angerechnet, allerdings brutto. Sie muß dann versuchen Sachen abzusetzen. Kritisch ist die Grenze von ca. 17.000 Euro, denn ab da muß sie Umsatzsteuer zahlen!
Ein Vollerwerb wird dann angenommen, wenn sie schlicht mehr „arbeitet“ als Freizeit bzw. davon „leben“ kann- also wenn sie letztendlich keinen anderen Anspruch wie Hartz IV oder ähnl. hat.
Die meisten städte / Finanzämter arbeiten heute mit einer Steuerpauschale zwischen 10 und 35 Euro pro Tag- ist eigentlich eine Vorauszahlung, aber Damen, die daran teilnehmen, werden i.d.R. von der Steuer in Ruhe gelassen. man darf eben nur nicht davon Ferraris oder Häuser kaufen, dann steht diese Steuer im Mißverhältnis zu den tatsächlichen Einnahmen.
Das war´s in Kürze.
hallo,als prostituierte zählt man frauen,die nicht nur offiziell diesem gewerbe stundenmäßig o. vollzeit nachgehen,sondern auch illegal(also ohne anmeldung über das gewerbeamt,bzw. finanzamtregestrierung)entscheidend dabei ist,daß sich diese dame für erotische dienste bezahlen läßt,also einen obulus dafür festlegt u. sich vom „freier“ bezahlen läßt.illegale tätigkeit wird jedoch strafrechtlich verfolgt!hoffe,dir damit deine frage beantwortet zu haben.